Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 43. Stadtratssitzung vom 31. Januar 2018

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Bericht über die Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2013-2014 der Stadtwerke Garching

Gemäß Art. 107 der Bayerischen Gemeindeordnung sind Jahresabschlüsse von Eigenbetrieben einer Prüfung zu unterziehen. Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat die Regierung von Oberbayern aufgrund § 5 Abs. 2 KommPrV zugelassen, dass die Jahresabschlüsse der Stadtwerke Garching von zwei Jahren in einer Prüfung zusammengefasst geprüft werden können.

Der Stadtrat beschloss am 24.11.2016, den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann von der SWMP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerprüfungsgesellschaft PartGmbH aus Augsburg mit den Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2013-2014 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ zu beauftragen. Sein Abschlussbericht liegt nun vor. 

Der vollständige Prüfbericht und die Anlagen können bei Bedarf in der Finanzverwaltung eingesehen oder angefordert werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Bericht über die Abschlussprüfung der Jahresabschlüsse 2013-2014 des Eigenbetriebes „Stadtwerke Garching“ zur Kenntnis. Er beschloss die Entlastung der Werkleitung für die Jahre 2013-2014 gemäß Art. 102 Abs. 3 Bay. Gemeindeordnung.

 

Top 3 - Bestellung eines Prüfers für die Jahresabschlüsse 2015 und 2016 der Stadtwerke Garching

Gemäß Art. 107 Abs. 1 und 2 ist der Jahresabschluss einer Abschlussprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband oder einen Wirtschaftsprüfer zu unterziehen.

Mit Schreiben vom 17.09.2014 hat die Regierung von Oberbayern aufgrund § 5 Abs. 2 KommPrV zugelassen, dass die Jahresabschlüsse von zwei Jahren in einer Prüfung zusammengefasst geprüft werden können.

Die Verwaltung hat Angebote sowohl vom BKPV als auch von der eingeholt. Die Verwaltung empfiehlt, die SWMP Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft Steuerprüfungsgesellschaft PartGmbH aus Augsburg (vertreten durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) mit den Abschlussprüfungen der Jahresabschlüsse 2015/16 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ zu beauftragen. Prof. Schwarzmann hat bereits die letzten Abschlussprüfungen durchgeführt.

Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 der Betriebssatzung der Stadtwerke Garching b. München obliegt die Auswahl und Beauftragung des Abschlussprüfers dem Stadtrat.

BESCHLUSS

Zum Abschlussprüfer der Jahresabschlüsse der Stadtwerke Garching für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 wurde die SWMP Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerprüfungsgesellschaft PartGmbH, Augsburg, (verantwortlicher Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann) gewählt.

 

Top 4 - Feststellung des Jahresergebnisses 2016 (Bilanz) der Stadtwerke Garching

Ein Wirtschaftsprüfer war beauftragt, den Abschluss für 2016 kaufmännisch zu erstellen. Der Lagebericht, die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung liegen nun vollständig vor. Das Wirtschaftsjahr 2016 schließt mit einem Gewinn von 177.117,32 € ab. Der „Gesamtgewinn“ über die Jahre beträgt nun 800.978,69 €.

Die vom Stadtrat 2013 beschlossene Beibehaltung der Abwassergebühren bei 1,10 €/m3 (die Kalkulation hatte eine Erhöhung auf 1,12 €/m3 ergeben) scheint somit gerechtfertigt.

Die Bilanzsumme blieb mit 13.735.487,77 € nahezu gleich (Vorjahr 13.729.707,36 €).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sanken 2016 um 261.200,91 € auf 4.611.288,97 €, während sich die Guthaben bei Kreditinstituten um 149.236,10 € auf 3.197.767,85 € erhöhten.

Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme stieg von 34,02 % auf 35,92 %. Berücksichtigt man die Ertragszuschüsse, so liegt die Eigenkapitalquote bei 63,32 % (Vorjahr 61,56 %).

Gewinn- und Verlustrechnung sowie Bilanz sind als Anlage beigefügt und Bestandteil dieser Niederschrift. Die Bilanz 2016 muss noch von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Jahresabschluss 2016 mit einer Bilanzsumme von 13.735.487,77 € und einem Jahresgewinn von 177.117,32 € ohne Änderungen zur Kenntnis. Der Jahresgewinn ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Top 5 - Neukalkulation der Abwassergebühren

Die Höhe der Abwassergebühren ist gemäß Art. 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) mindestens alle 4 Jahre zu überprüfen und unter Berücksichtigung etwaiger Kostenüber- oder –unterdeckungen des vorherigen Abrechnungszeitraumes neu festzusetzen. Zum 31.12.2017 endete der derzeitige Kalkulationszeitraum (2014 – 2017), so dass die Abwassergebühren für den nächsten Kalkulationszeitraum (2018 – 2021) neu kalkuliert werden mussten.

Unter Beachtung des Äquivalenz- und Kostendeckungsprinzips wurden die Abwassergebühren für einen vierjährigen Kalkulationszeitraum durch die Schneider & Zajontz Gesellschaft für kommunale Entwicklung mbH neu berechnet, wobei die Ergebnisse der vergangenen Jahre ebenso berücksichtigt wurden wie die geplanten Investitionen und sonstige Preisentwicklungen.

Mit Änderung des Art. 8 KAG zum 1. August 2013 steht den Kommunen die Option offen, bei der Kalkulation von Gebühren für die Benutzung ihrer öffentlichen Einrichtungen (insb. leitungsgebundenen Einrichtungen) Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte vorzunehmen. Für diese Kalkulation wurden jedoch noch wie bisher Abschreibungen auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Es wird wieder nur eine Gebühr für das eingeleitete Schmutzwasser erhoben. Eine Gebührenerhebung für Niederschlagswasser findet nicht statt, da dieses nicht in die Kanalisation eingeleitet werden darf.

Im Ergebnis dieser Kalkulation ergibt sich eine Erhöhung der Abwassergebühren von derzeit 1,10 € pro m3 auf 1,20 € pro m3. Der Kalkulation wurde eine jährliche Abwassermenge von 1,53 Mio. m3 zugrunde gelegt, was in etwa dem Durchschnitt der letzten 4 Jahre entspricht. Allerdings ist die Entwicklung der Abwassermenge vor allem im Forschungsgelände schwer kalkulierbar.

Die Erhöhung ist durch die allgemeine Kostenerhöhung bei Unterhalt und Personal und insbesondere durch die Millioneninvestitionen für die Erweiterung von Kläranlage und Kanalnetz bedingt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Abwassergebühren auf 1,20 € pro m3 für den nächsten Kalkulationszeitraum zu erhöhen. Im Vergleich mit den Umlandgemeinden (München und Aschheim je 1,56 €, Ismaning 1,99 €, Unterföhring 1,85 €, Oberschleißheim 1,53 €, Unterschleißheim, Eching und Neufahrn je 1,28 €) bleiben die Abwassergebühren in Garching am Niedrigsten.

Gleichzeitig wurde eine Globalberechnung für den Kanalherstellungsbeitrag vorgenommen. Der derzeitige Betrag von 7,50 € pro m2 Geschossfläche soll auf 9,00 € pro m2 Geschossfläche erhöht werden . Auch hier bleibt Garching im Vergleich mit den Umlandgemeinden (z.B. Ismaning 10,36 €, Unterföhring 14,00 €, Unterschleißheim, Eching und Neufahrn je 13,80 €) günstig.

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig die vorgeschlagene Höhe der Abwassergebühren und des Kanalherstellungsbeitrages.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, für den nächsten Kalkulationszeitraum (2018 – 2021) die Abwassergebühren auf 1,20 € pro m3 und den Kanalherstellungsbeitrag auf 9,00 € pro m2 Geschossfläche zu erhöhen.

 

Top 6 - Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS-EWS) zur Entwässerungssatzung

Die Abwassergebühren und –beiträge müssen gemäß der Kalkulation erhöht werden. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hat zudem darauf hingewiesen, dass einige Regelungen in der bisherigen Satzung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3, § 5 Abs. 6) nicht mehr zulässig sind. Er empfiehlt, die Satzung entsprechend der aktuellen Mustersatzung neu zu erlassen. Neu eingefügt ist eine Gebühr für die Benutzung von Zwischenzählern (§ 10 Abs. 5).

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (Anlage).

 

Top 7 - Wirtschaftsplan 2018

Der Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs „Stadtwerke Garching“ wurde zugestellt.

Der Erfolgsplan schließt in Erträgen mit 2.199.000 € und in Aufwendungen mit 2.593.000 € ab. Der Vermögensplan schließt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.492.000 € ab. Dem Wirtschaftsplan sind die neuen Beitrags- und Gebührensätze zugrunde gelegt.

Wegen fehlender Voraussetzungen bzw. Verzögerungen wurden einige im Wirtschaftsplan 2017 geplante Aufgaben nicht durchgeführt bzw. abgerechnet und müssen so 2018 neu veranschlagt werden, da die Bildung von Haushaltsresten nach der Eigenbetriebsverordnung nicht zulässig ist.

Hauptausgabeposition ist die Erweiterung der Kläranlage (1,545 Mio. €) und die weitere Sanierung des Kanalnetzes (480.000 €). Daneben sind weitere Kanalerschließungen in Höhe von insgesamt 673.000 € vorgesehen, deren Umsetzung allerdings vom dortigen Baugeschehen abhängt.

Im Wirtschaftsplan 2018 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 689.200 € und eine Kreditaufnahme in Höhe von 1,5 Mio. € vorgesehen, um die geplanten Investitionen finanzieren zu können. Die im Vorjahr geplante Rücklagenentnahme in Höhe von 1.742.900 € musste nicht in voller Höhe getätigt werden, sondern es werden vsl. nur 40.225,11 € der Rücklage entnommen, wobei die Bilanz noch nicht erstellt wurde. 2019 - 2021 sind weitere Rücklagenentnahmen von insgesamt 1.765.400 € geplant, wobei sich in Abhängigkeit vom zukünftigen Baugeschehen diese Zahlen noch ändern können. Der Rücklagenstand sinkt von derzeit ca. 3,1 Mio. € auf 0,79 Mio. € im Jahre 2021. Nach Abschluss der Erweiterung der Kläranlage sind ab 2022 wieder Rücklagenzuführungen vorgesehen.

In der Finanzplanung ist im Wirtschaftsjahr 2019 eine weitere Kreditaufnahme in Höhe von 1,0 Mio. € eingeplant. Im Wirtschaftsjahr sind Tilgungen von Darlehen in Höhe von 264.000 € vorgesehen. In der Finanzplanung sollen weitere 1.248.200 € getilgt werden. Die Verschuldung der Stadtwerke Garching steigt laut Plan von derzeit ca. 4,09 Mio. € auf ca. 5,08 Mio. € zum Planungsende 2022.

Als Sachvortrag wird auf den Vorbericht Bezug genommen.

Der Werkausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss des Wirtschaftsplans 2018.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss den Wirtschaftsplan 2018 mit Erträgen von 2.199.000 € und Aufwendungen von 2.593.000 € im Erfolgsplan und im Vermögensplan in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.492.000 € sowie die Finanzplanung für den Zeitraum von 2019 – 2022.

 

Top 8 - Haushalt 2018

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit Haushaltsplan und Finanzplanung wurde im Stadtrat vorgestellt und im Haupt- und Finanzausschuss am 16.01.2018 und am 25.01.2018 vorberaten. Änderungswünsche der einzelnen Fraktionen wurden eingearbeitet. Der Personalwirtschaftliche Stellenplan zum Haushalt 2018 wurde im Haupt- und Finanzausschuss am 16.11.2017 und am 25.01.2018 vorberaten. Eine Übersicht der Änderungen zum ursprünglichen Haushaltsentwurf ist in der Anlage beigefügt.

Die wichtigsten Eckdaten sind nun folgende:

Der Haushaltsplan hat ein Volumen von 69.862.000 € im Verwaltungshaushalt und 19.498.000 € im Vermögenshalt.

Die Einnahmen im Verwaltungshaushalt werden um 328.000 € höher angesetzt als im Vorjahr. Die Einnahmen der wichtigsten Steuern und Zuweisungen werden gegenüber den Vorjahresansätzen voraussichtlich um ca. 227.000 € sinken. Bei der Grundsteuer B wird bei gleichbleibendem Hebesatz mit Einnahmen von 2.900.000 € gerechnet. Der Ansatz für die Gewerbesteuereinnahmen (37,0 Mio. €) orientiert sich am Vorjahresansatz (39,0 Mio. € - Rechnungsergebnis 2017: 41,76 Mio. €). Hier deutet sich nach den erheblichen Zuwächsen der letzten Jahre eine Konsolidierung an. Dagegen steigt laut vorläufiger Prognose des Statistischen Landesamtes die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung wegen der guten Konjunktur und des neuen Verteilungsschlüssels für die Jahre 2018-2020. Der Ansatz für die Einkommensteuerbeteiligung (12,5 Mio. €) wurde daher gegenüber dem Ansatz des Vorjahres um 0,5 Mio. € erhöht, der Ansatz für die Umsatzsteuerbeteiligung (3,75 Mio. €) um 1,35 Mio. €.

Die Einnahmen aus „Verwaltung und Betrieb“ steigen um ca. 0,53 Mio. € Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus höheren Zuweisungen u.a. für die Kinderbetreuung. Alle anderen Einnahmen bleiben in etwa auf Vorjahresniveau. Die Sonstige Finanzeinnahmen steigen um 21.900 € wegen eines höheren Ansatzes für die Zinsen für die Genussrechte bei der EWG (+ 54.600 €). Dagegen sinken die kalkulatorischen Einnahmen (- 15.400 €).

Die Personalausgaben steigen gegenüber dem Vorjahresansatz um 943.600 € auf 11.275.300 € wegen der zu erwartenden Tariferhöhung (Tarifvertrag endet im Februar 2018), der Schaffung neuer Stellen und der Einführung der Arbeitsmarktzulage.

Der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand sinkt um 122.500 €. Zwar steigen die Ansätze für den Gebäude- und Grundstücksunterhalt (einschließlich Straßen, Wege und Grünanlagen sowie Bauhofleistungen) um 188.200 € auf 6.086.400 €. Dagegen sinkt der Ansatz für Steuern und sonstige Geschäftsausgaben um 309.000 €. Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse steigen um 546.900 €. Davon entfallen 436.000 € auf höhere Zuschüsse im Kinderbetreuungsbereich und 40.000 € auf die Erhöhung des Zuschusses für die Musikschule wegen einer möglichen Einführung der Arbeitsmarktzulage.

Die sonstigen Finanzausgaben (ohne Zuführung an den Vermögenshaushalt) steigen um 1.867.600 €. Die Kreisumlage steigt bei einem Hebesatz von 48 % um ca. 3,75 Mio. € auf 19,268 Mio. €.

Die Gewerbesteuerumlage sinkt wegen geplanter Mindereinnahmen und Rückzahlung für das Vorjahr (ca. 1.250.000 €) um voraussichtlich 1,85 Mio. €. Die Zinsausgaben sinken wegen des anhaltend niedrigen Zinsniveaus um 35.400 € auf 414.100 €. Darin sind 280.000 € Zinszahlungen an den Zweckverband Gymnasium für das Darlehen aus Unterföhring enthalten.

Die „bereinigte“ Zuführung an den Vermögenshaushalt (ohne Sonderrücklage aus den Pachteinnahmen U- Bahn) beträgt 10.603.400 €. Sie liegt damit um 2.900.600 € niedriger als der Vorjahresansatz, aber immer noch deutlich über der Mindestzuführung von 498.900 €.

Im Vermögenshaushalt werden neben der Zuführung vom Verwaltungshaushalt vor allem Einnahmen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten (915.000 €) und Zuschüssen für Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen (ca. 3,045 Mio. €) erwartet.

Im Haushaltsentwurf sind nur Investitionen enthalten, die bereits begonnen wurden oder aus Sicht der Verwaltung unaufschiebbar sind. Dazu gehören der Neubau des Kinderhauses (um dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz begegnen zu können) mit Wohnungen und die Beteiligung am Ersatzneubau der katholischen Kindergärten, die Sanierung des Bürgerhauses, die Fortsetzung der Gestaltung des Ortsparkes sowie der Bau neuer Straßen, Geh- und Radwege. Für den Neubau des Feuerwehrhauses Garching und den Neubau einer Grundschule Nord sind 2018 Planungskosten und in der Finanzplanung Baukosten ab 2019 vorgesehen. Die Umsetzung des Radwegekonzeptes kann 2018 begonnen werden. Die Stadt erhält dafür Fördermittel des Bundes in Höhe von ca. 1,6 Mio. €.

Es findet weiterhin keine kurzfristige Entlastung der EWG statt, sondern die Stadt erhöht ihre Einlagen bei der EWG jährlich nur in dem Maße, wie diese laut Businessplan Mittel für den Schuldendienst (Zins, Tilgung) und notwendige Investitionen benötigt (Ansatz 2018: 0,89 Mio. €). Daneben ist 2018 die nächste Rate in Höhe von 950.000 € für den Erwerb weiterer Genussscheine fällig.

Für den Erwerb von Grundstücken sind 1.517.000 € eingestellt.

Um den Haushalt auszugleichen, ist 2018 eine Rücklagenentnahme in Höhe von 4.327.000 € vorgesehen In den Finanzplanungsjahren 2019 und 2020 sollen dagegen wieder 4.017.400 € bzw. 1.573,700 € der Rücklage zugeführt werden.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt einstimmig den Beschluss des Haushaltes 2018 mit Finanz- und Stellenplan.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss:

  1. Die Haushaltssatzung 2018 und den Haushaltsplan 2018 mit Anlagen.
  2. Den Finanzplan 2019 bis 2021 als Anlage zum Haushaltsplan 2018.

Anmerkung der CSU Fraktion: Wir stimmten dem Haushalt zu, möchten aber beim nächsten Haushalt einen klaren Tilgungsplan, wie wir die über 40 Mio. Schulden tilgen können. Dies soll auch protokolliert werden.

 

Top 9 - Benennung der Straßen im Bereich des Masterplans "Science City" am Forschungscampus

Der Verwaltung liegt ein Antrag über die Benennung von Straßen im Bereich des Masterplans „Science City“ auf dem Forschungscampus vor. In der Anlage 1 sind die Straßenverläufe und die jeweiligen Benennungsvorschläge markiert. Bereits in der Stadtratssitzung vom 23.02.2017 wurde die Straße östlich der Neuen Mitte am Hochschulcampus Garching (Galileo) nach Walther von Dyck benannt.

Die weiteren vorgeschlagenen Personen stehen im Zusammenhang mit der TU München (Anlage 2). Daher kann aus Sicht der Verwaltung den Straßenbenennungen wie vorgeschlagen zugestimmt werden. Bei künftigen Straßenbenennungen im Forschungscampus sollten jedoch auch weibliche Professoren gewürdigt werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Benennung der Straßen im Bereich des Masterplans „Science City“ am Forschungscampus nach den Vorschlägen der TU München. Die Anlage ist Teil des Beschlusses.

Zum Thema Straßennamen hat die CSU Fraktion eine klare Position: Die Straßen sollten schlüssig nach Sparten (z.B. Wissenschaftler, Dichter, Pflanzen usw.) strukturiert benannt werden. Es soll auch der Frauen- und Männeranteil entsprechend paritätisch enthalten sein.

 

Top 10: Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

Top 10.1 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 1206, Gowirichweg 5 in Garching

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 14.07.2015 und 28.07.2016 wurde das Grundstück Fl.Nr. 1206, Gowirichweg 5 in Garching, mit Beurkundung vom 08.08.2017 von der Stadt Garching verkauft.

Der Stadtrat hat am 14.12.2017 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit für den Verkauf des Grundstücks Fl.Nr. 1206, Gowirichweg 5 in Garching, einstimmig beschlossen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 10.2 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind - Kauf des Grundstücks Fl.Nr. 1258/21, Seilerweg 2 in Garching-Hochbrück

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 27.07.2017 wurde das Grundstück Fl.Nr. 1258/21, Seilerweg 2 in Garching-Hochbrück, mit Beurkundung vom 07.11.2017 erworben.

Der Stadtrat hat am 14.12.2017 in nichtöffentlicher Sitzung den Wegfall der Voraussetzungen für die Nichtöffentlichkeit für den Kauf des Grundstücks Fl.Nr. 1258/21, Seilerweg 2 in Garching-Hochbrück, einstimmig beschlossen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

Top 11 - Anträge der CSU-Fraktion, Mängelbehebung im Bereich der Straßenbeleuchtung und Straßenreinigung, sowie Verstärkung der kommunalen Verkehrsüberwachung an Heimspieltagen des FC Bayern - Verweisung in den HFA.

Die CSU-Fraktion zog am 13.12.2017 bei einem Nachtspaziergang mit mehreren Bürgern durch Garching, um unsichere Örtlichkeiten und Problemstellen im Stadtgebíet in Augenschein zu nehmen.

Daraufhin stellte diese gem. § 24 der GeschO folgende Anträge:

1. „Die Stadtverwaltung ist zu beauftragen, die nachfolgend (auszugsweise) aufgeführten Örtlichkeiten zu überprüfen und Mängel zu beheben:

  • Im südlichen Teil des Riemerfeldrings, ggü. der Einmündung in den Kreuzeckweck, ist der Gehweg sehr schlecht ausgeleuchtet, da insbesondere im Sommer die Laternen durch den Baumbestand verdeckt sind. Eine zusätzlich angebrachte kleinere Laterne könnte hier Abhilfe schaffen.
  • Die Bushaltestelle am Maibaumplatz soll behindertengerecht umgebaut werden.
  • Im östlichen Bereich des Römerhoftheaters befindet sich am Parkplatz ein Bewegungsmelder. Hier sollte die Zeiteinstellung geändert und die Brenndauer somit verlängert werden, da es ansonsten auf Höhe ds Amphitheater sehr dunkel ist.
  • Die Beleuchtung des Rad- und Fußgängerweges entlang der Staatsstraße 2350 zwischen Garching und Dirnismaning, sowie der dortigen Unterführung ist sehr schwach. Hier wäre eine zusätzliche Beleuchtung wünschenswert. Zudem ragen Büsche in den Weg, die entfernt werden sollen."

2. "Vor und während der Fußballspiele in der Allianz-Arena ist die kommunale Verkehrsüberwachung zu intensivieren. Gerade während der Fußballspiele in der Allianz-Arena ist in Garching ein enorm starker Parkdruck durch fremde Fußballfans zu verzeichnen. Die Kurzparkzonen sind während der Spiele oft dauerhaft zugeparkt. Zudem parken während der Spiele auch vielfach auswärtige Fahrzeuge überall in Garching – und das nicht nur verkehrsgerecht.“

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d der Geschäftsordnung ist für diesen Antrag der Haupt- und Finanzausschuss zuständig. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag dorthin zu verweisen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verweisung der beiden Anträge zur beschlussmäßigen Behandlung gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. d der Geschäftsordnung an den zuständigen Haupt- und Finanzausschuss.

 

Top 12 - Mitteilungen aus der Verwaltung

keine

 

Top 13 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Frage zum Nahverkehrskonzept, Sachstandsanfrage an den Bürgermeister
  • Briefkasten am Prof.-Angermeier-Ring ist defekt, wird repariert.
  • In Oberschleißheim soll Hubschrauberstaffel geschaffen werden, Stadt Garching sollte hier eine aktualisierte Stellungnahme abgeben.