Ortsverband Garching

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Highlights aus dem Stadtrat

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

  • Eine Frage eines Bürgers zur Kommunikationszone und geplanter Bebauung
  • Frage eines Bürgers, warum der Stadtrat den Beschluss der Bürgerversammlung hinsichtlich der Lieferzeiten nicht 1:1 so umgesetzt hat. Bürgermeister stellte klar, dass der Stadtrat nicht an eineEmpfehlung der Bürgerversammlung gebunden ist, sondern alle Belange mit ins Kalkül ziehen muss

 

Top 2 - Mandatsniederlegung von Stadträtin Nihan-Serra Yamak

Am 09.08.2017 teilte Stadträtin Nihan-Serra Yamak der Stadtverwaltung mit Schreiben vom 07.08.2017 mit, dass sie ihr Ehrenamt als Mitglied des Stadtrates der Stadt Garching b. München zum 30.09.2017 niederlegen möchte. Mit E-Mail vom 21.08.2017 wurde der Austritsstermin auf den 28.09.2017 vorverlegt.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG kann die in den Stadtrat gewählte Person das Amt niederlegen; Art. 19 GO findet keine Anwendung, somit ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes keine Voraussetzung. Nachrücker für Stadträtin Yamak in den Stadtrat ist der Listennachfolger der Fraktion SPD aus der Wahl 2014, Herr Jochen Karl.

Herr Karl wurde am 08.09.2017 als Nachrücker in den Stadtrat verständigt. Er hat am 11.09.2017 schriftlich mitgeteilt, dass er die Wahl zum Mitglied des Stadtrates annimmt.

BESCHLUSS

Der Stadtrat erkennt die Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Stadtrates mit Wirkung zum 28.09.2017 durch Nihan-Serra Yamak an und entbindet sie von diesem Ehrenamt. Der Stadtrat beschloss, dass Jochen Karl sein Ehrenamt als Mitglied des Stadtrates mit Wirkung zum 28.09.2017 antreten kann.

 

Top 3 - Vereidigung des nachrückenden Stadtrates Herrn Jochen Karl und Ausschussneubesetzung durch die Fraktion SPD

Der Vorsitzende bat Herrn Karl sich zu erheben und die Eidesformel nachzusprechen. Er weist darauf hin, dass der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden kann.

Herr Karl leistet folgenden Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.

BESCHLUSS

Mit dem Eintritt von Herrn Karl werden die Ausschusssitze der SPD wie folgt besetzt: Hr. Karl übernimmt alle Sitze von Frau Yamak.

 

Top 4 - Satzung der Stadt Garching b. München über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft

Seit 2013 gibt es im Föhrenweg 2 in Garching b. München eine Notunterkunft, in der obdachlose Personen untergebracht werden. Diese Unterkunft verfügt derzeit über keine Benutzungssatzung.

Da rechtliche Regelungen bezüglich der Benutzung der Obdachlosenunterkunft zwingend notwendig sind, ist es erforderlich eine entsprechende Satzung zu erlassen (Link). 

BESCHLUSS

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 den Erlass der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft empfohlen.

Dr. Adolf, Grüne, kritisierte die Satzung, er möchte hier deutlich mehr drin haben und detailliertere Angaben für die Obdachlosen, wie z.B. wo können sie waschen etc. Dr. Adolf möchte den Top vertagen.

Der Bürgermeister ließ trotzdem den Beschluss fassen.

Der Stadtrat beschloss den Erlass der Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft.

 

Top 5 - Satzung der Stadt Garching b. München über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkunft

Seit 2013 gibt es im Föhrenweg 2 in Garching b. München eine Notunterkunft, in der obdachlose Personen untergebracht werden. Diese Unterkunft verfügt derzeit über keine Gebührensatzung.

Da rechtliche Regelungen bezüglich der Gebühren für die Unterbringung in der Notunterkunft zwingend notwendig sind, ist es erforderlich eine entsprechende Satzung zu erlassen.

BESCHLUSS

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 13.07.2017 den Erlass der Gebührensatzung empfohlen.

Ergänzungswunsch von Hr. Dombret, dass die Kosten pro Person 320 Euro belaufen und klar gestellt werden müssen.

Der Bürgermeister nahm den Top zurück.

 

Top 6 - Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses mit Wohnungen - Untere Straßäcker; Kostenentwicklung - Fortschreibung d. Kostenberechnung

Aufgrund des Umfangs verweise ich auf beiliegenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 14.09.2017 und stimmt der Kostenfortschreibung mit den aufgezeigten Kostenmehrungen und deren Freigabe zu.

 

Top 7 - Neubau Sportanlage Hochbrück, Infrastrukturbauwerk mit Vereinsraum - Ausschreibungsergebnis und weiteres Vorgehen

Aufgrund des Umfangs auch hier Verweis auf folgenden Link.

BESCHLUSS

Stadtrat Kraft regt an, dass man das Projekt neu berechnet, um tatsächlich noch Einsparungen in ein Angebotskonzept einzuarbeiten. Er beantragt, den Top zurück zu stellen. Die Fraktion der Grünen pflichtet Hr. Kraft hier bei.

J. Ascherl, CSU Fraktion vertraut hier der Verwaltung und kann mit dem vorgestellten Beschlussvorschlag durchaus leben. Dem schließt sich die SPD Fraktion ebenso an.

Bürgermeister lässt über den vorgeschlagenen Beschluss abstimmen.

Der Stadtrat stimmte mehrheitlich den im Sachvortrag aufgezeigten Einsparungen mit den entsprechenden Entwurfsänderungen zu und gibt die zusätzlich benötigten Mittel zur Errichtung des Infrastrukturbauwerks frei.

 

Top 8 - Beteiligungsbericht 2016 der Stadt Garching

Aufgrund des Umfangs auch hier Verweis auf folgenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Beteiligungsbericht für das Jahr 2016 zur Kenntnis.

 

Top 9 - Stellungnahme der Verwaltung zur Bedarfsnotwendigkeit des städt. Schulkindergartens

Aufgrund des Umfangs auch hier Verweis auf folgenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm die Stellungnahme zur Bedarfsnotwendigkeit des Schulkindergartens zur Kenntnis.

 

Top 10 - Erhöhung des Modal-Split-Anteils für Radfahrer auf 40 % bis 2030

Das Fahrrad ist in der Stadt Garching ein schnelles, kostengünstiges, platzsparendes umweltfreundliches und fast für alle Bevölkerungsgruppen nutzbares Verkehrsmittel, welches einen hohen Beitrag zur Behebung der Problembereiche der Umweltbelastung, Feinstaubbelastung und Lärm beitragen kann. Deshalb kommt dem Fahrrad als Verkehrsmittel in der Stadt- und Verkehrsplanung ein hoher Stellenwert zu.

Der Stadtrat hat deshalb in der Stadtratssitzung am 10.12.2015 beschlossen, den Radverkehr in Garching im besonderen Maße zu fördern und den Radverkehrsanteil am Modal-Split im Binnenverkehr bis zum Jahr 2030 auf 35 % anzuheben. Der Radverkehr wird dabei als wesentlicher Bestsandteil einer stadt- und umweltverträglichen Mobilität angesehen

Als Modal Split wird in der Verkehrsstatistik die Aufteilung der Verkehrsnachfrage auf die einzelnen Verkehrsträger (Modi) bezeichnet. Bezugsgröße ist dabei die Zahl der durchgeführten Wege bzw. Fahrten, unabhängig von deren Länge.

Zur Vorbereisung für die Aufnahme der Stadt Garching in die AGFK Bayern, im März 2016, wurde der Stadt Garching von der Bewertungskommission in Auftrag gegeben zu konkretisieren, auf welche Größe sich die beschlossene Anhebung des Radverkehrsanteils in der Stadt Garching von 26,8 % (erreicht im Jahr 2011) auf 35% bis zum Jahr 2030 bezieht, auf den Gesamtverkehr oder Binnenverkehr. Um aktuelle Werte zu erhalten und diese mit den vorhandenen Umfragewerten zu vergleichen, wurde am 06.10.2016 eine Haushaltsbefragung durchgeführt, dessen Ergebnis bereits dem Stadtrat vorgestellt wurde.

Speziell zum Radverkehr war festzustellen, dass dieser in Garching innerhalb der letzten Jahre kontinuierlich angestiegen ist. Im Gegenzug hat die Benutzung von Kraftfahrzeugen weiter abgenommen.

Der Radverkehrsanteil wurde im Modal-Split, im Gesamtverkehr und im Binnenverkehr ermittelt und mit den Ergebnissen der Umfragen aus 1992 und 2011 verglichen.

Im Modal Split Gesamtverkehr (zu Fuß, Fahrrad, Kfz, ÖPNV) steht der Radverkehrsanteil bei 31% im Jahr 2016 gegenüber 26,8% im Jahr 2011 und 23,4% im Jahr 1992.

Bei allen Personenfahrten mit Verkehrsmitteln (Kfz, Fahrrad, ÖPNV) steht der Radverkehrsanteil bei 36% im Jahr 2016 gegenüber 31% im Jahr 2011 und 27% im Jahr 1992.

Für den Binnenverkehr (zu Fuß, Fahrrad, Kfz, ÖPNV) wurde für 2016 im zentralen Stadtgebiet (ohne Hochbrück, Dirnismaning und Forschungsgelände) ein Radverkehrsanteil von 49%, im gesamten Stadtgebiet sogar von 47% ermittelt.

Die Wichtigkeit des Fahrradverkehrs wurde durch die Einführung eines Fahrradbeauftragten und den Eintritt beim AGFK mit dem Ziel, fahrradfreundliche Kommune zu werden, unterstrichen.

Im Stadtentwicklungsprozess im Jahre 2006 wurde ebenfalls der Beschluss gefasst, den Fahrradanteil zu fördern und zu stärken.

Das Angebot für die Radfahrer sollte in den nächsten Jahren an die gestiegenen Anforderungen angepasst werden und möglichst weitere Maßnahmen des Radverkehrskonzepts realisiert werden, um den Radverkehrsanteil in Garching zu erhöhen.

An den Ergebnissen der Haushaltsbefragung 2016 ist erkennbar, dass der Anteil an Radfahrern mit 31% bereits 4 % höher liegt, als 5 Jahre zuvor.

Deshalb sollte sich die Stadt Garching das Ziel setzen, den Radverkehrsanteil am Modal-Split, im Gesamtverkehr, von bisher 31% im Jahr 2016 bis zum Jahr 2030 auf 40 % zu erhöhen.

Als Zwischenziel sollte im Jahr 2025 der Radverkehrsanteil im Modal-Split im Gesamtverkehr 36 % erreichen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Radverkehrsanteil am Modalsplit im Gesamtverkehr bis zum Jahr 2030 auf 40 % zu erhöhen Als Zwischenziel sollte im Jahr 2025 der Radverkehrsanteil im Modal-Split im Gesamtverkehr 36 % betragen.

 

Top 11 - Entschädigungssatzung

Ehrenamtlich tätige Personen leisten in der Stadt Garching einen wertvollen Beitrag für die Allgemeinheit. Nach Art. 20 a GO ist einen Anspruch auf Entschädigung durch Satzung zu regeln.

Dieser Entschädigungsanspruch der ehrenamtlichen Tätigkeit erstreckt sich nicht nur auf die Tätigkeit als Stadtrat, sondern ist hinsichtlich der obliegenden Gemeindeaufgaben grundsätzlich beliebig erweiterbar, soweit eine Finanzierbarkeit vorliegt.

Deshalb sollte eine Entschädigungssatzung für ehrenamtlich tätige Personen in der Stadt Garching parallel zur Satzung zur Regelung von Fragen zum örtlichen Gemeindeverfassungsrecht, in der die Entschädigung der Stadträte bereits geregelt ist, beschlossen werden.

Hierbei sind ehrenamtlich tätige Personen aufzunehmen,die durch Beschluss mit einem kommunalen Ehrenamt betraut wurden oder der Stadtrat eine Entschädigung auf Grund der Tätigkeit für angemessen oder erforderlich hält.

Die Verwaltung schlägt vor, derzeit die Entschädigung folgender ehrenamtlich tätiger Personen in der Satzung zu regeln:

1) Kommunale Gleichstellungsbeauftragte

Seit 01.01.2017 ist eine städtische Mitarbeiterin zur kommunalen Gleichstellung bestellt und erhält eine monatliche Entschädigung in Höhe von 75 Euro.

2) Schülerlotsen und Schulweghelfer

Am 22.06.2016 wurde der Stadtrat über die Einführung einer Entschädigung der Schülerlotsen und Schulweghelfer informiert, diese galt zunächst für das Schuljahr 20116/2017 sollte jedoch beibehalten werden. Hier kann erneut auf die Begründung vom 22.09.2016 verwiesen werden:

„Die Stadt Garching hat viele freiwillige Schulweghelferinnen und -helfer, die bei Wind und Wetter jeden Morgen von 7.30 bis 8.00 Uhr dort stehen, wo die Kleinsten auf dem Weg zur Schule Straßen überqueren müssen und auf die Hilfe von Erwachsenen angewiesen sind. Auch wenn sich viele Eltern bereit erklärt haben diesen Schulwegdienst zu übernehmen, sind es immer noch zu wenig um alle Einsatzorte abzudecken. Schulweghelferinnen und Schulweghelfer übernehmen ein sehr verantwortungsvolles Ehrenamt. Sie sind Schulkindern beim Überschreiten der Fahrbahn unter Beachtung der Verkehrsvorschriften behilflich und verdeutlichen mit ihrem Verhalten und ihrem Einsatz die Verkehrsregeln an den Übergängen. Sie verpflichten sich, diese Schulwegsicherung sorgfältig und zuverlässig und ohne Inanspruchnahme polizeilicher Befugnisse durchzuführen. Sie sind ihrem Verhalten Vorbild im Straßenverkehr und Eltern vertrauen den Schulweghelfern vor Ort die Sicherheit ihrer Kinder an. Diesem verantwortungsvollen Ehrenamt gebührt besondere Anerkennung."

Die Satzung soll auch auf zukünftige potenzielle Ehrenämter erweiterbar sein, sofern der Stadtrat zu gegebener Zeit Bedarf sieht.

Die Verwaltung schlägt vor, mit neuer Legislaturperiode eventuell die Entschädigung der Stadträte aus der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts herauszunehmen und ebenfalls in dieser Satzung einzugliedern.

Da die Satzung bereits für die Schülerlotsen und Schulweghelfer gelten soll, die am 12.09.2017 ihre Tätigkeit aufgenommen haben, empfiehlt sich eine Rückwirkung auf den 01.09.2017. Dies ist bei nicht belastenden Satzungen rechtlich zulässig.

BESCHLUSS

Albert Biersack stellt den Erlass in Frage, denn wer entscheidet denn, welcher ehrenamtliche Bürger was bekommt. Der Feuerwehrmann bekommt ja auch keine Entschädigung, obwohl die Kommune sogar für einige Einsätze Gebühren beim Schädiger kassiert. Wo fangen wir an und wo hören wir auf und welches Ehrenamt ist es uns wert...?

Der Bürgermeister nahm den Top daraufhin von der Tagesordnung und lässt ihn nochmal von der Verwaltung prüfen.

 

Top 12 - Bestätigung der Mitglieder der Arbeitsgruppe Kultur

Neben der bestehenden allgemeinen Vereinsförderung, die in den aktuell gültigen Vereinsförderungsrichtlinien aus dem Jahr 2013 festgeschrieben und geregelt ist, wurden zur Förderung einzelner Maßnahmen/Projekte über die Haushaltsstelle 30000-70000 im Haushalt 2017 25.000 € bereitgestellt. Über die materiellen Voraussetzungen einer Förderung und das Förderverfahren hat der Haupt- und Finanzausschuß am 22.06.2017 Regularien geschaffen.

Im Sinne eines Förderverfahrens, das über eingereichte Förderanträge entscheidet, wird gemäß § 3 dieser Regularien eine „Arbeitsgruppe Kultur“ eingesetzt. Diese begutachtet und bewertet die eingegangenen Förderanträge und spricht für den Stadtrat eine Empfehlung aus. Die endgültige Entscheidung über die Förderung obliegt dem Stadtrat, wobei die Arbeitsgruppe Kultur für die Beratungen hinzugezogen werden kann.

Die Mitglieder der Arbeitsgruppe Kultur samt Stellvertreter werden vom Stadtrat auf Vorschlag des Kulturforums für die Dauer einer Legislaturperiode berufen.

Die Arbeitsgruppe Kultur besteht aus folgenden fünf Mitgliedern:

  • Erster Bürgermeister
  • Weiterer Vertreter der Stadtverwaltung
  • Vertreter der Sparte Theater
  • Vertreter der Sparte Musik
  • Vertreter der Sparte Bildende Kunst

Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu benennen.

Am 26.07.2017 fand das Kulturforum statt. Hierbei teilte der Erste Bürgermeister mit, dass neben ihm, Frau Madlen Groh, die Geschäftsbereichsleiterin des Geschäftsbereichs 1, als Vertreterin der Stadtverwaltung in der Arbeitsgruppe Kultur tätig sein werde.

Das Kulturforum schlägt nach Durchführung einer Wahl für die weiteren Vertreter folgende Personen vor:

  • Für den Bereich Theater: Sylvia Schmidt.
  • Für den Bereich Musik: Aileen Köppl.
  • Für den Bereich Bildende Kunst: Herbert Becke.

Die Vertretung soll durch folgende Personen übernommen werden:

  • Für den Bereich Theater: Albert Neuhauser.
  • Für den Bereich Musik: Dr. Gerd Pöllitsch.
  • Für den Bereich Bildende Kunst: Jürgen Pichler.

Die Vertretung des Ersten Bürgermeisters übernimmt der Zweite Bürgermeister Alfons Kraft Die Vertretung von Frau Groh übernimmt Herr Claus Jakob.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beruft bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2020 wie im Sachvortrag vorgetragen 

  1. Dr. Dietmar Gruchmann / Vertreter Alfons Kraft
  2. Madlen Groh / Vertreter Claus Jakob
  3. Für den Bereich Theater: Sylvia Schmidt / Vertreter Albert Neuhauser
  4. Für den Bereich Musik: Aileen Köppl / Vertreter Dr. Gerd Pöllitsch
  5. Für den Bereich Bildende Kunst: Herbert Becke / Vertreter Jürgen Pichler

in den Arbeitskreis Kultur ein.

 

Top 13 - Grundsatzentscheidung über die Einrichtung eines Festplatzes

Die Stadt Garching musste in den vergangenen Jahren für Veranstaltungen mit Festzeltbetrieb nach geeigneten Standtorten suchen und die Erschließung mit Provisorien organisieren. Da sich der Festzeltbetrieb etabliert hat und Anklang bei der Bevölkerung findet, erscheint es der Verwaltung sinnvoll, einen dauerhaften Festzeltplatz festzulegen, um neben der Planungssicherheit für zukünftige Feste auch das zeit- und kostenintensive Planen und Realisieren der Provisorien zu beenden.

Zusätzlich geht die Verwaltung davon aus, dass die Garchinger Bevölkerung sich noch besser mit einem Festzelt identifizieren wird, wenn dieses stets an gleicher Stelle steht.

Verschiedene Standorte wurden geprüft, die Fläche im zukünftigen Bürgerpark, die als Multifunktionsfläche dienen soll, erscheint der Verwaltung am geeignetsten.Diese Fläche ist in den Planungen bereits von der Bodenbeschaffenheit für größere Lasten ausgelegt.

Von großem Vorteil ist jedoch die Tatsache, dass die Realisierung eines Festzeltbetriebes auf der Multifunktionsfläche keine Mehrkosten hervorrufen würde, da auf dieser Fläche ohnehin ein Kiosk sowie eine Toilettenanlage geplant sind, und somit Frisch- und Abwasser sowie Strom auch ohne eines Festzeltbetriebs eingerichtet werden müssten. Auf die Frage, ob durch die Auslegung der Anschlüsse für einen Festzeltbetrieb diese Erschließung deutlich teurer wäre als für einen „normalen“ Kioskbetrieb oder einer Toilettenanlage, die ohnehin auf dem Bürgerparkgelände geplant sind, hat das Planungsbüro vom IB Renner, das mit der Planung beauftragt ist, folgende Aussage getroffen:

„Es ist mit keinem Preisunterschied zu rechnen. Die Leitungen werden mit Mindestdurchmesser verlegt, welche sich durch zusätzlichen Festzeltbetrieb im Bürgerpark nicht vergrößern würden. Die Betriebskosten fallen bei zusätzlichem Festzeltbetrieb eventuell sogar geringer aus, da die Wasserleitung seltener durchgespült werden muss, um eine Verkeimung zu verhindern. Bei der Kanalleitung ist als Mindestdurchmesser DN 250 zu wählen. Es spielt keine Rolle, ob dann das Festzelt noch mit entwässert wird oder nicht.“

Bevor die Arbeiten im Bürgerpark voranschreiten, bedarf es einer Grundsatzentscheidung des Stadtrates, ob der Festzeltbetrieb an diesen Ort anzusiedeln ist. Dieser kann sodann in die weiteren Planungen einbezogen werden.

Lärmbelästigungen der Anwohner sind durch die Lage ebenfalls nicht zu erwarten.

Aus Gründen der Kostenersparnis und insbesondere der Tatsache, dass ein Festzelt, welches für die Bürger eingerichtet ist, gerade im Bürgerpark stehen könnte, erscheint der Verwaltung dieser Ort ideal.

Ziel der Verwaltung ist, dass bereits 2018 der Festzeltbetrieb an diesem Ort stattfinden könnte.

BESCHLUSS

Kontroverse Diskussion, der Bürgermeister hat den Plan nicht gut vorbereitet. Was macht ein Kiosk in dem Plan?

Auch hier Antrag den Antrag zurückzustellen.

Der Bürgermeister nahm auch diesen Antrag zurück.

 

Top 14 - Neubau eines 4-gruppigen Kinderhauses mit Wohnungen - Untere Straßäcker; Bemusterung Bodenbelag

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 10.12.2015 die Projektgenehmigung erteilt und den Entwurf mit Kostenberechnung zur weiteren Bearbeitung freigegeben.

Am 31.05.2016 wurde ergänzend dazu die Umsetzung des Bodenbelags in den Aufenthaltsräumen, Fluren und Wohnungen in Linoleum beschlossen und das Budget der Kostenberechnung entsprechend angepasst.

Im Beschrieb zum freigegebenen Entwurf hat der Architekt bereits die Materialität und Farben erläutert; im Wesentlichen werden die verbauten Oberflächen durch die natürlichen - gegebenen Farben bei den Wänden und festen Raumelementen, wie dem warmen Ton des geölten Holzes der Trennwände, Einbaumöbel und Schallabsorber an der Decke, getragen. Korrespondierend dazu sieht der Architekt für den, das Gebäude prägenden, Bodenbelag einen warmen Grünton vor.

Der nach Farbtafel ausgewählte Farbton wurde von den gängigen Linoleumherstellern aus der Produktion genommen. Die übrigen Muster in starker Marmorierung überzeugen nicht.

Eine Alternative zeigt sich hier in den Farbtafeln der Kautschukboden-Hersteller. Die Stadt Garching hat auch schon bereits in der Vergangenheit Kautschukböden verbaut, die sich durch besonders geringe Emissionen an organischen Substanzen und der Abwesenheit von krebserregenden Stoffen und Formaldehyd auszeichnen. Die unbeschichteten Qualitäten, weisen eine dichtere Oberfläche auf, schrumpfen nicht und müssen nicht verfugt werden. Die Reinigung erfolgt mit ressourcenschonenden Reinigungsmitteln. Eine jährliche Grundreinigung und Beschichtung der Nutzschicht muss daher nicht erfolgen. Auf den gesamten Lebenszyklus des Bodens wirkt sich das positiv aus.

Vom Architekten ausgewählt wurde, in Abstimmung mit der Verwaltung, ein Grünton des Herstellers noraplan unita im Farbcode NCS S 4040-G60Y. Bei einer großen Abnahme (ab 500 m2), die hier gegeben ist, lässt sich der Preis von Kautschuk mit Linoleum vergleichen. Marktüblich liegt Kautschuk ansonsten ca. 10% über dem Anschaffungswert von Linoleum.

Eine Musterplatte wird in der Sitzung gezeigt.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss vom 14.09.2017 empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich (12:3; StR Landmann, StRin Wundrak, StRin Schmolke), den Bodenbelag für das Kinderhaus gemäß architektonischem Konzept und Sachvortrag umzusetzen.

BESCHLUSS

Hier gibt es erneut heftige Diskussionen, ob Linoleum oder Kautschuk. Die Mehrheit entschied sich für Linoleum. Bei der Farbgebung sagte J. Ascherl, die Farbgebung tragen wir mit, egal ob Schwarz, Rot, Grün, Gelb....

Der Stadtrat folgt der Empfehlung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses vom 14.09.2017 nicht und stimmt der Umsetzung des Bodenbelags für das Kinderhaus und die Wohnungen gemäß architektonischem Konzept und Sachvortrag nicht zu. Somit wird Linoleum verlegt.

 

Top 15 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 16 - Mitteilungen aus der Verwaltung

 

Top 17 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

Frage von den Grünen, wann wird die Mühlgasse richtig saniert und wann geht der Breitbandausbau endlich voran. Bürgermeister sagte, dass die Baustelle Mühlfeldweg so nicht abgenommen wurde. Es sollte eigentlich nur provisorisch hergerichtet werden.

Frage Herr Biersack: Wohnhausumbau im Lise-Meitner-Weg 5 sollen angeblich 7 Wohneinheiten verbaut werden, bitte abklären.

Frage Furchtsam, Daimlerstraße in Hochbrück ist es stockfinster, wegen Baumbewuchs.

Frage Schmolke, die Emailadressen unserer Stadträte sind auf der Seite der Stadt Garching offen hinterlegt, sie bittet, hier Schutz einzubauen.

Frage Kick, geplante Einbahnstraßenregelung in Hochbrück – hier bekommt die CSU Fraktion mehrere Briefe von Firmen, die eine solche Einbahnregelung nicht mittragen.