Ortsverband Garching

Newsletter

Highlights aus dem Stadtrat

Newsletter aus der 50. Stadtratssitzung vom 25. September 2018

 

Top 1 - Bürgerfragestunde

keine Punkte

 

Top 2 - Wahl des zukünftigen Behindertenbeirates der Stadt Garching b. München

 

Der Stadtrat hat mit Satzung vom 22.2.2011 die Einrichtung eines Behindertenbeirates für die Stadt Garching b. München beschlossen. Die Zusammensetzung des Behindertenbeirates ist in § 3 (4) der Satzung für den Behindertenbeirat wie folgt geregelt:

Der Behindertenbeirat umfasst 7 Mitglieder, davon 5 betroffene MitbürgerInnen und zwei VertreterInnen von sozialen Einrichtungen und Organisationen.

Der Behindertenbeirat hat gemäß § 3 (5) der geltenden Satzung eine Amtsperiode von 3 Jahren.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.02.2018 wurde beschlossen, dass der Stadtrat die zukünftigen Mitglieder direkt per Wahlschein wählt. Im Zuge des öffentlich bekannt gemachten Bewerbungszeitraumes (18.01. - 1.7.2018) Juni erhielt die Stadtverwaltung insgesamt 10 Bewerbungen, die die notwendigen Voraussetzungen zur Teilnahme erfüllen. Eine Person hat die Bewerbung begründet zurück gezogen. Der Stadtverwaltung liegen 9 geprüfte Bewerbungen von 6 Frauen und 3 Männern vor, alle Interessenten haben ihren Hauptwohnsitz in Garching. Zur besseren Vergleichbarkeit hat der Fachbereich Bildung & Soziales einen standardisierten Bewerbungsbogen entworfen, der den StadträtInnen einen Eindruck der bisherigen/ aktuellen Tätigkeit geben soll und die Motivation zur Teilnahme kurz skizziert.

Wahlablauf: Der Wahlschein wird zu Beginn der Sitzung verteilt. Nachdem der Behindertenbeirat aus sieben Mitglieder besteht, hat jedes Stadtratsmitglied die Möglichkeit, maximal sieben Personen per Kreuz zu wählen. Dabei müssen mindestens zwei der sieben Mitglieder, VertreterInnen von sozialen Einrichtungen/Institutionen sein (Anm: diese BewerberInnen sind auf dem Wahlschein gelb markiert). Die sieben Mitglieder mit den meisten Stimmen sind automatisch festes Mitglied im neuen Behindertenbeirat. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los zwischen den stimmgleichen BewerberInnen.

Das Ergebnis wird am Ende der öffentlichen Sitzung bekannt gegeben. 

Folgende Damen und Herren haben sich für die zukünftige dreijährige Amtsperiode beworben:

  1. Sabine Elter-Malenke
  2. Sengül Güner
  3. Ester Kochen
  4. Detlef C. Kottmeier
  5. Helmut Lückhof
  6. Ruth Schmöller
  7. Beate Windisch
  8. Regine Zille
  9. Reinhard Zille

Frau Beate Windisch und Frau Regine Zille gehören dem aktuell fungierenden Gremium an.

BESCHLUSS

Der Stadtrat benannte die Mitglieder für den Behindertenbeirat der Stadt Garching b. München entsprechend des Wahlergebnisses für die Amtsperiode von 3 Jahren. Gewählt wurden: Sabine Elter-Malenke, Sengül Güner, Helmut Lückhof, Ruth Schmöller, Beate Windisch, Regine Zille, Reinhard Zille.

 

Top 3 - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Erlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Garching hat den Erlass einer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden beantragt. Begründet wird dieser Antrag u. a. damit, dass Bürgerentscheide oft wegen zu geringer Beteiligung scheitern. Dies soll jedoch mit der Einführung der Briefabstimmung geändert werden.

Art. 18 a der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) regelt zwar unter welchen Voraussetzungen ein Bürgerbegehren und Bürgerentscheid beantragt und durchgeführt werden kann, jedoch nicht das Wahlverfahren selbst. Gemäß Art. 18 a Abs. 17 GO können die Gemeinden Näheres durch Satzung regeln, wie z. B. schriftliche Abstimmungsbenachrichtigung, Briefabstimmung, Abstimmungstermin.

BESCHLUSS

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung mit der Erstellung einer Satzung zur Durchführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden.

 

Top 4 - Antrag der CSU-Fraktion auf Errichtung einer Realschule in Garching

Mit Schreiben vom 06.08.2018 stellte die CSU-Fraktion den Antrag zu prüfen, inwieweit der Bau und die Errichtung einer Realschule in Garching möglich ist.

Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung:

Rechtsgrundlage:

Gemäß Art. 8 Abs.1 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz sind Träger des Schulaufwands für Grund- und Mittelschulen die Gemeinden, für die übrigen Schulen (Berufsschulen, Realschulen, Gymnasien) die kreisfreien Gemeinden oder die Landkreise, in deren Gebiet die Schulen ihren Sitz haben. Einen Antrag auf die Errichtung einer weiteren Realschule müsste daher der Landkreis (nach einem entsprechenden Kreistagsbeschluss) beim Kultusministerium stellen und den entsprechenden Bedarf für eine mindestens 3-zügige Realschule nachweisen. Die Stadt Garching selbst ist nicht antragsberechtigt. Die Errichtung einer Realschule ist auch keine Pflichtaufgabe der Stadt, sondern wäre eine freiwillige Leistung.

Schülerzahlen:

Im vergangenen Schuljahr 2017/18 besuchten 225 Garchinger Schüler die Realschule in Ismaning, 35 Schüler die Realschule in Unterschleißheim und 3 Schüler die Realschule in Taufkirchen (Sportschule). Für eine 3- zügige Realschule in Garching wären mindestens 450 Schüler (6 Jahrgänge à 3 Klassen mit 25 Schülern) erforderlich.

Finanzierung:

In allen Bayerischen Landkreisen außer München und (teilweise) Starnberg sind die Landkreise selbst zu 100% Träger des Schulaufwands, ohne dass der Hebesatz der Kreisumlage deutlich über dem des Landkreises München liegt (z.B. Lkr. München 48,0 %, Lkr. Freising 47,9 %, Lkr. Dachau 46,5 %).

Im Landkreis München erfolgt der Bau und Betrieb von Realschulen und Gymnasien durch Zweckverbände bzw. Zweckvereinbarungen zwischen Landkreis und Gemeinden. Der Landkreis trägt in der Regel den laufenden Aufwand gemäß der Ausführungsverordnung zum Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz – AVBaySchFG zu 100 %. Die Verbandsgemeinden beteiligen sich nur an den freiwilligen Leistungen.

Beim Bau, Sanierung und Ersatzneubau sieht die Sache deutlich anders aus. Hier trägt der Landkreis gemäß dem Kreistagsbeschluss vom 23.07.2018 nun 70 % (statt bisher 30 %) der förderfähigen Kosten. Die förderfähigen Kosten werden von der Regierung von Oberbayern anhand des Raumprogramms gemäß der schulaufsichtlichen Genehmigung und den Kostenpauschalen gemäß der Anlage 1zu Nr. 8.3.1 der Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FAZR) festgelegt.

Die Verbandsgemeinde(n) trägt die restlichen 30 % der förderfähigen Kosten sowie alle darüber hinausgehenden Kosten. Zudem muss die Verbandsgemeinde dem Landkreis ein für den Schulbedarf entsprechend großes Grundstück kostenlos bzw. zur Erbpacht zur Verfügung stellen. Je nach Steuerkraft kann der Sachaufwandsträger (z.B. Zweckverband) bei der Regierung von Oberbayern eine Förderung nach Art. 10 FAG beantragen. Beim WHG betrug diese lediglich 1,625 Mio. €.

Fazit:

Für die Errichtung einer 3-zügigen Realschule muss die Stadt Garching mit einem Eigenanteil von ca. 20 Mio. € rechnen. Da die Stadt Garching (außer in der Kommunikationszone) auch über kein geeignetes großes Grundstück verfügt, kämen noch einmal ca. 10 Mio. Grunderwerbskosten hinzu.

Angesicht der ohnehin anstehenden Großinvestitionen: 

  • Abwicklung Gymnasium ca. 28 Mio. €
  • Neubau Grundschule Nord ca. 31 Mio. €
  • Neubau Feuerwehrhaus ca. 15 Mio. €
  • 2 weitere Kindereinrichtungen ca. 8 Mio. €
  • Hallenbad ca. 15 Mio. €
  • Neubau VHS-Gebäude ???

und dem Sanierungsbedarf weiterer städtischer Gebäude dürfte dies die finanziellen Möglichkeiten der Stadt Garching deutlich übersteigen. Zudem muss bedacht werden, dass ca. 40 Jahre nach dem Neubau eine Generalsanierung/Ersatzneubau fällig wird, bei der auf die Stadt wieder ein entsprechender Kostenanteil zukommen würde (siehe WHG).

BESCHLUSS

Anmerkung der CSU, Ascherl: jetzt wäre der richtige Zeitpunkt hier in die Planung einzusteigen und es nicht auf die lange Bank zu schieben. Ismaning hat ja schon angemerkt, dass sie über Maßen belastet sind.

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis. Der Antrag wurde zur Beratung in die Fraktionen verwiesen.

 

Top 5 - Anpassung der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter

DER TOP WURDE WEGEN FEHLENDER ZUSTELLUNG VON DER TAGESORDNUNG GENOMMEN.

 

Top 6 - Übertragung der Stromkonzession

Ausgangssituation und Zielsetzung 

Die Stadt Garching hat im Jahr 2016 nach Durchführung eines langen und aufwändigen Strom- Konzessionsverfahrens entschieden, die Stromkonzession an die SWM zu vergeben, deren Angebot am besten bewertet wurde. Ein Konzessionsvertrag mit der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG wurde daraufhin unterzeichnet.

Der unterlegene Altkonzessionär Bayernwerk AG hat daraufhin die zugrundeliegende Vergabeentscheidung der Stadt Garching gerichtlich angegriffen. Das Landgericht München I hat die Klage zurückgewiesen. Dagegen hat die Bayernwerk AG Berufung beim OLG München eingelegt.

Der Übergang von Konzessionen nach einer Neuvergabe vom alten auf den neuen Konzessionsnehmer ist regelmäßig von langwierigen Rechtsstreitigkeiten geprägt, nicht nur in Garching. Dies geht immer auch einher mit Unannehmlichkeiten und Unsicherheiten für die konzessionsgebende Gemeinde.

Um dies zu vermeiden, haben die SWM und Bayernwerk eine Vergleichslösung mit folgenden wesentlichen Inhalten erarbeitet:

  • Gründung der gemeinsamen Gesellschaft RegioNetzMünchen GmbH & Co. KG (RNM) mit Sitz in Garching, zur Bewirtschaftung von örtlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen
  • Betrieb der örtlichen Elektrizitätsversorgungsnetze ab dem 01.01.2020 durch die SWM unter anderem im Gebiet der Stadt Garching

Das Bundeskartellamt hat das Zusammenschlussvorhaben geprüft und mit Schreiben vom 10.08.2018 mitgeteilt, dass es vollzogen werden kann.

Im Hinblick auf eine zu erwartende erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens hat Bayernwerk die eingelegten Rechtsmittel mittlerweile zurückgenommen und die RNM als hundertprozentige Tochtergesellschaft bereits gegründet und das Eigentum an den betreffenden örtlichen Elektrizitätsversorgungsnetzen auf die RNM übertragen.

Eckpunkte der Zusammenarbeit

  • Die RNM hält Eigentum u.a. am Stromnetz in Garching.
  • Die RNM verpachtet das Netz (zur Durchführung des Netzbetriebs) bis 31.12.2019 an Bayernwerk; Bayernwerk wird besondere Zusagen aus dem im Rahmen der Durchführung des Konzessionsverfahrens abgegebenen Netzbewirtschaftungskonzepts umsetzen.
  • Die RNM verpachtet das Netz (zur Durchführung des Netzbetriebs) ab dem 01.01.2020 an die SWM; die SWM werden das Netz entsprechend dem im Jahr 2016 geschlossenen Stromkonzessionsvertrag betreiben.
  • Der zwischen Stadt und SWM 2016 geschlossene Stromkonzessionsvertrag bleibt unabhängig davon, wer bis zum 31.12.2019 tatsächlich den Netzbetrieb wahrnimmt, unverändert bestehen. Erst mit Wirkung zum 01.01.2020 überträgt die Stadt den Stromkonzessionsvertrag auf die RNM mit der Folge, dass die RNM ab diesem Zeitpunkt anstelle der SWM in alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag eintritt. Diese Option und das Zustimmungserfordernis der Stadt hierzu ist in § 26 Abs. 1 des Konzessionsvertrags mit SWM vorgesehen.

Die die Stadt Garching betreuende Kanzlei Becker Büttner Held hat die Zusatzvereinbarung nebst Anlagen rechtlich geprüft und zur Unterzeichnung freigegeben.

Sowohl für die Stadtverwaltung als auch für die Bürgerinnen und Bürger ist eine zeitnahe und außergerichtliche Einigung über den künftigen Betrieb des örtlichen Elektrizitätsversorgungsnetzes vorteilhaft. Die kommunalfreundlichen Zusagen sind bei der Umsetzung der Kooperation zu beachten. Die Kooperationslösung ist daher zu befürworten.

Eine alternative Neuausschreibung der Stromkonzession ist nach Ansicht der Verwaltung nicht zielführend, da bei der letzten Ausschreibung nur SWM und Bayernwerk ein Angebot abgegeben haben.

Über eine eventuelle Einrichtung eines Energiebeirates soll später entschieden werden.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss,

  1. der Übertragung der Stromkonzession von der SWM Infrastruktur GmbH & Co. KG auf die RegioNetzMünchen GmbH & Co. KG, einer Kooperation der Stadtwerke München GmbH und der Bayernwerk Netz GmbH, zum 01.01.2020 zuzustimmen und
  2. der Bayernwerk Netz GmbH die Durchführung des Vertrages unter Berücksichtigung der mit der SWM vertraglich vereinbarten Regelungen aus dem Konzessionsvertrag bis zum 31.12.2019 zu gestatten.
  3. Der Erste Bürgermeister wurde beauftragt, die schriftliche Zustimmung an die SWM bzw. RNM zu erteilen und die Zusatzvereinbarung mit SWM und RNM zum Konzessionsvertrag zu unterzeichnen.

 

Top 7 - Antrag der CSU-Fraktion für ein Gesamtverkehrskonzept für die Stadt Garching

Die Stadtratsfraktion der CSU Garching hat den Antrag zur Erarbeitung eines Gesamtverkehrskonzepts für die Stadt Garching gestellt und einen damit verbundenen Auftrag an die Stadtverwaltung, alle Maßnahmen einzuleiten, um so schnell wie möglich ein aktuelles, zukunftsorientiertes und vor allem schlüssiges Gesamtverkehrskonzept für die gesamte Stadt Garching zu erarbeiten.

Mit der Erarbeitung eines solchen Gesamtverkehrskonzepts verspricht sich die CSU für die Garchinger Bürgerinnen und Bürger eine deutliche und transparente Verbesserung hinsichtlich der Verkehrssicherheit und Lebensqualität.

Das Gesamtverkehrskonzept soll u.a. enthalten:

  • Verbesserung der Parksituation in bestimmten Bereichen (z.B. Anwohnerparken, Lizenzparken, Kurzparkzonen, Parkverbot für LKW)
  • Verbesserung des Fuß- und Radverkehrs
  • Ausbau des ÖPNV und anderen innovativen Verkehrssysteme (z.B. Shuttlebusse nach bestimmten Veranstaltungen, Sonderbuslinien für ältere und behinderte Bürger), Fahrradverleihsysteme
  • Förderung von E-Mobilität, Carsharing-Systemen
  • Schulwegsicherheit

Die Gesamtdauer für die Erstellung eines solchen Verkehrskonzeptes würde ca. 1,5 Jahre in Anspruch nehmen. Zudem müssten Kosten in Höhe von ca. 150.000,-€ bis 200.000,-€ veranschlagt werden.

Nach Auffassung der Verwaltung soll für das Thema Verkehr eine zentrale Stelle eingerichtet werden, die als Bindeglied zwischen den betreffenden Bereichen (Bauabteilung, Verkehrsabteilung) im Rathaus zum gemeinsamen Thema „Verkehr“ fungiert und koordiniert. Dadurch soll gewährleistet werden, dass sich die unterschiedlichen Aufgaben der einzelnen Bereiche an einem gemeinsamen Zielt orientieren. Hier befindet man sich aktuell in der Entscheidungsfindung.

Des Weiteren haben der Landkreis Dachau, die Landeshauptstadt München sowie die Landkreise München und Freising im April 2017 vereinbart, für den Raum München Nord ein übergreifendes Verkehrskonzept zu erarbeiten. In dem Prozess sollen ausgehend von einer umfassenden Analyse in den Bereichen Mobilität, Siedlungsentwicklung und Freiraum unterschiedliche Zukunftsszenarien entwickelt und mit den beteiligten 40 Kommunen erörtert werden. Das aus den unterschiedlichen Szenarien abgeleitete Vorzugszenario wird Grundlage für das integrierte Entwicklungskonzept, das konkrete Zukunftsmaßnahmen und Projekte enthalten wird.

Hintergrund des Prozesses ist das starke Arbeitsplatz- und Bevölkerungswachstum und die Zunahme des Verkehrs sowie die Notwendigkeit diese Herausforderungen im Raum München Nord gemeinsam zu bearbeiten.

Der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) berät die Beteiligten fachlich und konzeptionell und führte ein VgV-Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen durch. Inzwischen hat ein interdisziplinäres Team aus Verkehrs- und Stadtplanern, Architekten, Landschaftsarchitekten sowie Moderatoren die Arbeit aufgenommen. Der Abschluss des Projektes ist für Oktober 2019 vorgesehen.

Dieses Verkehrskonzept sollte erst einmal abgewartet werden. Zudem wäre aus Sicht der Verwaltung ein Workshop sinnvoll, der konkretisiert, welche Ziele und Vorstellungen der Stadtrat von solch einem Verkehrskonzept hat.

BESCHLUSS

Anmerkung der CSU: gerade jetzt wäre es wichtig, aktiv zu werden, da wir ja überregional unsere Ergebnisse einbringen könnten. Darauf wurde der Beschluss geändert.

Der Stadtrat nahm den Sachvortrag zur Kenntnis und beschloss, die Ergebnisse des Verkehrskonzeptes München Nord abzuwarten und in der Zwischenzeit sollen im Rahmen eines Workshops die Prioritäten aus dem Antrag heraus gearbeitet werden.

 

Top 8 - Lokschuppen - Kostenschätzung eines Ersatzbaus, weiteres Vorgehen

Der Stadtrat hat am 26.07.2018 hinsichtlich von Lagermöglichkeiten für den Fischereiverein beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, eine Kostenschätzung für die Sanierung des kompletten Lokschuppens bzw. eine Alternative zur Entscheidung vorzulegen.

Aus der Kostenschätzung für einen Alternativbau ergibt sich ein Kostenrahmen von ca. 270.000,- € brutto (Anlage 1). Bei einem Alternativbau ist jedoch zu berücksichtigen, dass dieser nicht am derzeitigen Standort des Lokschuppens errichtet werden kann, da dieser im Außenbereich liegt und somit nur eine Sanierung des Bestands, jedoch kein Abriss und Neubau bzw. eine Erweiterung, in Frage kommt. Es müsste daher ein anderes Grundstück für einen Neubau gefunden werden, anbieten würde sich hier der ursprünglich für das Vereinsheim vorgesehene Standort am Garchinger See. Im Jahr 2011 wurden die Baukosten für das Vereinsheim ohne Berücksichtigung von Eigenleistungen auf ca. 250.000,- € geschätzt.

Als weitere Alternative für die dauerhafte Unterbringung der Fischer käme ggf. ein Anbau an das bestehende Stockschützenheim in Frage. Die vorhandenen Räumlichkeiten der Stockschützen könnten dann gemeinsam mit den Fischern genutzt werden. Von Vorteil wäre hier auch die Nähe zum Garchinger See.

Für eine Sanierung des westlichen Gebäudeteils wurden im Haushalt 2018 bereits 50.000,- € eingestellt, eine Kostenschätzung für die Sanierung des Gesamtbestands liegt noch nicht vor, erste Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass der östliche Anbau nicht ausreichend gegründet ist und daher die Kosten für die Komplettsanierung vermutlich mindestens in Höhe eines Alternativbaus liegen würden.

Aufgrund der absehbaren hohen Kosten für eine Sanierung des Lokschuppens wird vorgeschlagen in einem nächsten Schritt zu prüfen, inwiefern eine Unterbringung der Fischer im Taubenzüchterhaus umsetzbar ist.

Zu berücksichtigen ist, dass die Stadt die Räume derzeit zur Unterbringung des Kubotas für die Business- Campus-Halle mit Mähwerk sowie Schiebeschild und Streuer für den Winterdienst nutzt. Dieser Kubota ist aufgrund seiner Größe in keiner gewöhnlichen Garage unterzubringen. Den Witterungseinflüssen sollte das Fahrzeug jedoch nicht dauerhaft ausgesetzt sein, zudem besteht dann die Gefahr des Diebstahls. Ein weiterer Mäher für die hügelige Umgebung der Sporthalle ist ebenfalls hier untergebracht. Daneben wird hier das Salz für den Winterdienst, Rasensamen, Düngemittel und Gartengeräte für die städtischen Grünflächen gelagert. Weiterhin wurde in einem Raum eine Werkstatt für den Hallenwart und die Springerhausmeister eingerichtet, hier finden u.a. Schreiner- und Lackierarbeiten statt, so dass eine Störung des Hallenbetriebes vermieden werden kann. Auch diverse Ersatzteile für die städtischen Einrichtungen (Elektrotechnik, Sanitärgegenstände, Ersatzbereifung für Gemeindefahrzeuge, etc.) werden hier gelagert.

Um zusätzliche Lagermöglichkeiten für die städtischen Belange zu schaffen, könnte auf dem Grundstück des Taubenhauses eine der Garagen sowie der Werkstattcontainer aufgestellt werden, die der Stadt vom Fischereiverein zur Verfügung gestellt wurden. Allerdings liegt dieses Grundstück im Außenbereich, eine Aufstellung unterliegt damit der Genehmigungspflicht. Außerdem könnte der derzeit vom Theater für Kinder genutzte Raum im Römerhof (ehemaliges Materiallager des Malers Karl) als städtische Lagerfläche verwendet werden, wenn dem Theater für Kinder nach Abschluss der Sanierung des Bürgerhauses Zeiten in den neu geschaffenen Clubräumen zur Verfügung gestellt werden können. Der Lagerraum in der Business-Campus- Sporthalle kann hingegen nicht genutzt werden, da hier bereits Ersatzteile für die Sporthalle und Sportgeräte (Netze, Bälle, etc.) gelagert werden.

Um das weitere Vorgehen festlegen zu können werden in nächster Zeit Abstimmungsgespräche mit den derzeitigen Nutzern und den Fischern stattfinden um abzuklären, ob und wie eine gemeinsame Nutzung des Taubenhauses, zumindest vorübergehend, möglich ist.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss die Verwaltung zu beauftragen Ersatzlagermöglichkeiten für die städtischen Belange und eine gemeinsame, ggf. vorübergehende, Nutzung des Taubenhauses mit den Fischern bzw. Alternativen zu prüfen.

 

Top 9 - Bebauungsplan Nr. 168 "Naturerbeflächen Mallertshofer Holz"; Beschluss zur Einstellung des Verfahrens und Aufhebungsbeschluss

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 beschlossen, den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 168 „Naturerbeflächen „Mallertshofer Holz““ zu fassen. Ziel des Bebauungsplanes war, im Zusammenhang mit der Übernahme von Flächen der Bundesrepublik Deutschland (vertreten durch die BIMA), im Rahmen des nationalen Naturerbes und der Bauleitplanung der Gemeinde Maisach, die Kohärenzflächen sowie die Naturerbeflächen baurechtlich zu sichern.

In der Stadtratssitzung am 26.07.2012 wurde der Bebauungsplanentwurf gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange frei gegeben. Im Rahmen der Behördenbeteiligung wurde von einer Reihe von Behörden gefordert, ein Pflege- und Entwicklungskonzept für die Naturerbeflächen aufzustellen. Dieser Pflege- und Entwicklungsplan ist mittlerweile aufgestellt und auch vom Stadtrat genehmigt worden.

Im Laufe der weiterführenden Gespräche mit den Naturschutzbehörden hat sich abgezeichnet, dass für die Sicherung der Naturerbeflächen das erstellte Pflege- und Entwicklungskonzept ausreichend und kein eigener Bebauungsplan erforderlich ist.

Die Verwaltung hat Kontakt aufgenommen mit Frau Dr. Reiter vom Bundesamt für Naturschutz sowie Frau Köchling vom Bundesministerium für Umwelt.

Aus Sicht von Frau Dr. Reiter und Frau Köchling ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für die Naturerbeflächen nicht erforderlich. Selbst für den Teil der CEF Maßnahmen (continuous ecological functionality-measures (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen)) sehen beide aus naturschutzfachlicher Sicht keine Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Diese ergäbe sich nur aufgrund des Bebauungsplanverfahrens Maisach, nicht aber wegen des Naturerbes.

Wie mit Herrn Rechtsanwalt Reitberger abgeklärt, kann damit festgehalten werden, dass weder aus rechtlicher noch aus naturschutzfachlicher Sicht die Notwendigkeit zur Aufstellung eines Bebauungsplans besteht. Aus naturschutzfachlicher Sicht genügen zur Sicherung der Naturerbeflächen eine naturschutzfachliche Planung, etwa durch einen (eigenständigen oder integrierten) Landschaftsplan und eines Pflege- und Entwicklungsplans.

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 168 „Naturerbeflächen“ einzustellen und einen Aufhebungsbeschluss zu fassen.

Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 13.09.2018 einstimmig beschlossen, dem Stadtrat zu empfehlen, das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 168 „Naturerbeflächen“ einzustellen und einen Aufhebungsbeschluss zu fassen.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, das Bebauungsplanverfahren für den Bebauungsplan Nr. 168 „Naturerbeflächen“ einzustellen und einen Aufhebungsbeschluss zu fassen.

 

Top 10 - Flächennutzungsplan-Neuaufstellungsverfahren, Aufhebung des Feststellungsbeschlusses und Freigabe für das Verfahren gem. § 4 a Abs. 3 BauGB

Aufgrund des Umfangs verweise ich auf folgenden Link.

BESCHLUSS

Der Stadtrat beschloss, den Feststellungsbeschluss vom 19.10.2017 aufzuheben und für die im Sachvortrag aufgeführten Teilbereiche eine Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Top 11 - Straßenbenennungen in der Kommunikationszone

In der BPU-Sitzung am 05.07.2018 wurde der letzte Vorschlag zur Straßenbenennung in der Kommunikationszone in die Fraktionen verwiesen. Im Nachgang hat die Verwaltung die Vorschläge in verschiedene Prioritäten eingeteilt (siehe Anlage 2). Nach dem Themengebiet in Priorität 1 sollten die Straßen in der Kommunikationszone aus Verwaltungssicht benannt werden. Die Verwaltung begründet die Einteilung der Prioritäten wie folgt:

Priorität 1: Planeten/Astronomie

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich hierbei um den geeignetsten Vorschlag. Der Grundgedanke der Kommunikationszone ist die Verbindung des Stadtgebiets mit dem Forschungscampus. Durch die Nähe der ESO Supernova würde diesem Gedanken bei der Benennung der Straßen nach Planeten Rechnung getragen werden.

Priorität 2: WissenschaftlerInnen

An Platz 2 wurden die WissenschaftlerInnen gesetzt, da auch hier der Grundgedanke der Kommunikationszone aufgenommen werden könnte. Aus Sicht der Verwaltung sollte die Benennung trotzdem nicht nach diesem Themengebiet erfolgen. Zum einen wurden bereits in der Atomsiedlung Straßen nach Wissenschaftlern benannt (bspw. Einsteinstraße, Lise-Meitner-Weg), zum anderen sollten diese eher im Forschungszentrum selbst bei zukünftigen Benennungen berücksichtigt werden.

Priorität 3 und 4: Persönlichkeiten und Vogelarten

Diese beiden Themengebiete sind aus Sicht der Verwaltung nicht geeignet für die Benennung der Straßen in der Kommunikationszone. Hier wird der Grundgedanke nicht aufgenommen. Auch die Auswahl der einzelnen Namen stellt sich äußerst schwierig dar, da jeder eine andere Persönlichkeit/Vogelart präferiert.

Keine Priorität: Persönlichkeiten mit Ortsbezug, Flurnamen/Örtlichkeiten und alte Vorschläge

Hier sieht die Verwaltung keine Priorität zur Benennung von Straßen im Ortsgebiet nach diesen Themengebieten. Persönlichkeiten mit Ortsbezug wurden bisher nur in Form von Altbürgermeistern und Pfarrern berücksichtigt. Zudem gibt es andere Möglichkeiten diese Personen zu würdigen (bspw. Baumtafeln). Die Flurnamen sind aus Sicht der Verwaltung auch nicht geeignet, da diese zum Teil keinen Bezug zur Örtlichkeit haben (z.B. Römervilla). Teilweise wurden auch bereits Straßen nach diesem Themengebiet benannt (bspw. Untere Straßäcker, Riemerfeld). Auch reicht die Zahl der in Frage kommenden Flurnamen/Örtlichkeiten nicht aus um eine einheitliche Benennung der gesamten Kommunikationszone (6 Straßen) vorzunehmen. Die alten Vorschläge haben aus Verwaltungssicht auch keine Priorität, da diese bereits bei anderen Straßenbenennungen nicht berücksichtigt wurden.

In dieser Vorlage geht es der Verwaltung um die Festlegung des Themengebiets für die Straßenbenennung. Die Benennung der einzelnen Straßen soll dann in einer späteren Sitzung beschlossen werden.

BESCHLUSS

Hier gab es sehr kontroverse Diskussionen, deshalb wurde zuerst der Antrag der Grünen abgestimmt:

  1. Der Stadtrat möge beschließen, die Straßen in der Kommunikationszone gemäß des Antrags der Fraktion Bündnis90/Die Grünen ausschließlich nach Frauen zu benennen. Wurde mehrheitlich abgelehnt.
  2. Alternativ: Der Stadtrat beschließt, der Prioritätenliste der Verwaltung zur Benennung der Straßen in der Kommunikationszone zuzustimmen. Die Anlagen sind Teil des Beschlusses. Die Benennung der einzelnen Straßen wird gesondert beschlossen. Die Prioritätenliste wird gemäß des Abstimmungsergebnisses angepasst.

Es wurde mehrheitlich einer Benennung mit Planeten / Astronomie zugestimmt.

 

Top 12 - Neubau Feuerwache; Bekanntgabe Wettbewerbsergebnis und Freigabe Zusammensetzung Gremium Verhandlungsgespräche

Aufgrund des Umfangs verweise ich auf folgenden Link

BESCHLUSS

Der Stadtrat gibt die vorgestellte Auslobung für das weitere Verfahren frei. Die Bekanntmachung zum Wettbewerb kann eingestellt werden. Der Stadtrat nimmt dies zur Kenntnis und es geht in das weitere Verfahren.

 

Top 13 - Benennung einer Liegenschaft der Bundeswehr in Hochbrück in "Feldwebel-Christoph-Probst-Kaserne"

Am 26. Juli 2018 erhielt die Stadt Garching eine Anfrage des Kasernenkommandanten der militärischen Liegenschaft Hochbrück in der Ingolstädterstr. 102, mit der Bitte um Zustimmung, diese Liegenschaft in der Tradition der Bundeswehr mit einem Namen zu versehen. Der Vorschlag lautet „Feldwebel Christoph Probst Kaserne“.

In dieser Liegenschaft sind als militärische Dienststellen das Zentrale Institut des Sanitätsdienstes der Bundeswehr München und eine Außenstelle des Bundeswehrkrankenhauses Ulm untergebracht.

Die Beweggründe für diesen Wunsch wurden wie folgt begründet:

Die Bundeswehr ist nach ihrem Traditionsverständnis grundsätzlich bemüht, den (militärischen) Widerstand zu würdigen. Christoph Probst war ein Mitglied der weißen Rose.

Zu Christoph Probst besteht hierbei ein besonderer Bezug, da er während des zweiten Weltkrieges als Sanitätsfeldwebel einer Studentenkompanie in Innsbruck Angehöriger des Sanitätsdienstes war. Aus seiner schulischen und universitären Ausbildung in München sowie seines Wehrdienstes in Oberschleißheim ergibt sich darüber hinaus eine gewisse lokale Verbundenheit.

Das Audimax der benachbarten Sanitätsakademie der Bundeswehr ist bereits einem anderen Mitglied der weißen Rose, Hans Scholl, gewidmet. Im Münchner Norden entstünde somit durch die Benennung der Liegenschaft in „Feldwebel Christoph Probst Kaserne“ ein geschichtlich inhaltlicher Schwerpunkt des Gedenkens an den nationalsozialistischen Widerstand. Damit kann Erinnerungskultur gestaltet und sinnstiftend gepflegt werden.

Nach den militärischen Vorschriften sind die nächsten Hinterbliebenen und die kommunalen Gremien um Zustimmung zu bitten, ehe der abgestimmte Antrag der Bundesministerin für Verteidigung auf dem Dienstweg vorgelegt wird.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Zustimmung für die Liegenschaft in Garching zu erteilen.

BESCHLUSS

Hier wurde vom Bürgermeister klargestellt, dass man noch abwarten möchte, wie sich die Familie entscheidet und ob sie den militärischen Titel mit drin haben wollen.

Der Stadtrat erteilte seine Zustimmung, die militärische Liegenschaft in der Ingolstädter Landstraße 102 nach Christoph Probst zu benennen.

 

Top 14 - Bekanntgabe von nicht-öffentlichen Beschlüssen, bei denen die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind

- keine -

 

Top 15 - Mitteilungen aus der Verwaltung

Verwaltung gibt einen Überblick über den geplanten Breitbandausbau. Baubeginn wird 2019 sein.

 

Top 16 - Sonstiges, Anträge und Anfragen

  • Frage der CSU – Ascherl: Cafeteria im Gymnasium wäre laut Stadtrat Kick sehr gut geeignet für die eine oder andere Vereinsnutzung, Bitte an Bürgermeister dies mal zu eruieren.
  • Frage der Grünen: Beleuchtung Maibaum geht nicht, zudem sind immer noch viele Fahrräder wild abgestellt.
  • Frage CSU – Furchtsam: nachdem Kegelbahn wieder kurz vor dem Start ist, könnte man die Brandschutztüre wieder einbauen, damit der Nebenraum besser genutzt werden kann.