Ortsverband Kist

CSU-Gemeinderatsfraktion Kist

Gemeinderatssitzung vom 27. Juli 2020

Am Montag, den 27.07.2020 fand in der Otto-Seubert-Halle eine Sitzung des Gemeinderates statt. Neben einigen anderen Themen ging es im Wesentlichen um Folgendes:
Die südwestliche Zufahrt zum Friedhof an der Ecke „Am Friedhof“ und „Am Rosengarten“ wird neu gestaltet. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Teil der Mauer abzubrechen und das vorhandene Tor in Richtung Friedhof zu versetzen, so dass ein Sichtdreieck entsteht. Wir sahen diese Veränderung zunächst kritisch: Zum einen stellt sich die Frage, ob hier überhaupt so viel Verkehr fließt, dass ein Sichtdreieck erforderlich ist. Zum anderen erschien uns die Planung als „Flickschusterei“. Unseres Erachtens muss der Friedhof an mehreren Stellen anders bzw. neu gestaltet werden. Punktuelle, nicht aufeinander abgestimmte Maßnahmen sind dabei nicht zielführend. Es bedarf eines umfassenden Konzepts. Leider haben wir erst im Rahmen der Diskussion in der Gemeinderatssitzung erfahren, dass der Gemeinde ein solches Konzept bereits vorliegt. Insbesondere den neuen Gemeinderäten war dies vollkommen unbekannt. Schade, dass uns dieses Konzept nicht vor der Sitzung vorgelegt wurde. Da uns 1. Bürgermeister Faulhaber zusicherte, dies nachzuholen, zeigten wir uns mit der vorgeschlagenen Änderung einverstanden.
Weiterhin hat der Gemeinderat eine Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altort Kist“ sowie ein diesbezügliches Gestaltungshandbuch und ein kommunales Förderprogramm beschlossen. In der vorherigen Sitzung hatte die Stadtplanerin dem Gemeinderat die Planung bereits im Einzelnen vorgestellt. Mit dem Umgriff des Sanierungsgebietes sind wir nicht immer glücklich. Für uns ist nicht gänzlich nachvollziehbar, warum bei manchen Straßenzügen nur eine Straßenseite einbezogen wird (z.B. im Bereich der Oskar-Popp-Straße) oder warum nicht kleinere, ebenfalls sanierungsbedürftige Areale mit einbezogen wurden. Nach Auskunft der Stadtplanerin und des 1. Bürgermeisters habe man bei der Regierung von Unterfranken nicht mehr herausholen können. Nichtsdestotrotz halten wir das Projekt für sehr sinnvoll und haben ihm auch zugestimmt, da mit Hilfe des Sanierungsgebietes die Anlieger in den Genuss steuerlicher Anreize und von Zuschüssen der Gemeinde kommen, wenn sie Sanierungsmaßnahmen an ihren Häusern vornehmen. Im Rahmen des kommunalen Förderprogramms unterstützt die Gemeinde die Bauvorhaben mit 30 % der förderfähigen Kosten (höchstens jedoch 20.000 Euro). Darüber hinaus bietet das Fachbüro Beratungen an. Die Gemeinde fördert dabei fünf Beratungsstunden à 70 Euro. 
Außerdem ging es um den Kindergarten St. Bartholomäus. Im Zuge der Erhöhung der Kindergartenbeiträge hatte der Gemeinderat bereits im Oktober 2019 entschieden, 50 % der Beitragserhöhung zunächst für ein Jahr zu übernehmen. Für die Folgezeit ab 01.11.2020 hat der Gemeinderat nunmehr beschloss für ein weiteres Jahr 25 % der Mehrkosten zu übernehmen. Zugleich verzichtet die Gemeinde auf die Rückzahlung von 1.900 Euro vom Kindergartenträger. Dieser Rückforderungsbetrag ist entstanden, weil die Gemeinde mit dem Kindergarten die Beiträge immer vier Monate im Voraus abrechnet (zur Liquiditätssicherung des Kindergartenträgers). Durch Corona wurden aber weniger Zeiten gebucht, sodass auch die Elternbeiträge entsprechend gesunken sind. Gerne waren wir bereit, diesen kleinen Beitrag zur Bewältigung der Coronakrise und zur Unterstützung des Kindergartens zu leisten.
Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am 07.09.2020 statt.