Ortsverband Krailling

Anträge der CSU-Fraktion

Anträge 2024
Antrag zur Darstellung von Beschlussvorlagen auf der Leinwand

Der Gemeinderat beschließt, dass künftig bei allen Sitzungen des Gemeinderats und aller Ausschüsse, beginnend ab der nächsten Sitzung (BUV 05.03.2024), unmittelbar vor der Abstimmung die Beschlussformulierung mittels Beamer auf die Leinwand zu projizieren ist.

Hierdurch soll vermieden werden, dass sich insbesondere bei Änderungen der Beschlussanträge nach Diskussion im Rat Missverständnisse bei der finalen Beschlussformulierung ergeben.

Begründung:

Die GO sieht nach § 30 Abs. 4 Satz 1 vor „Vor der Abstimmung wird der Antrag verlesen.“ Künftig soll zur Vermeidung von Missverständnissen die jeweilige Beschlussvorlage während der Verlesung auf der Leinwand zusätzlich optisch dargestellt werden.

Bei der Behandlung des Themas Schulzweckverbände und bei anderen Themen kam es wiederholt zu Missverständnissen in der Formulierung der Beschlüsse, insbesondere wenn Änderungen im vorformulierten Beschluss nach Diskussion im Rat vorgenommen werden. Daraus ergeben sich später bei der Genehmigung der Niederschriften unnötige und zeitraubende Diskussionen. Dies möchten wir künftig vermeiden und damit auch zu

einer effizienteren Kommunikation zwischen Gemeinderat und Gemeindeverwaltung beitragen.

Zudem entspricht es einer bürgernahen Politik, den anwesenden Zuhörern die Beschlussvorlagen transparent bekannt zu geben. Wir halten dies auch im Rahmen der Inklusion für dringend geboten, um Sitzungsteilnehmern mit Höreinschränkungen eine notwendige Unterstützung zu gewährleisten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hans Wechner

„Zahlen und Fakten zum vom Bürgermeistervorgeschlagenen „Ringtausch“ und Neubebauung der Areale Grundschule, Rathaus und Maibaumwiese/Mannhardt-Grundstück“

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von CSU, Grünen und FBK zur Behandlung in der öffentlichen Gemeinderatsitzung am Dienstag, 30.01.2023:

„Zahlen und Fakten zum vom Bürgermeistervorgeschlagenen „Ringtausch“ und Neubebauung der Areale Grundschule, Rathaus und Maibaumwiese/Mannhardt-Grundstück“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und –Kollegen,

ich stelle im Namen der Fraktionen der CSU, Grünen und FBK folgenden Antrag zur Behandlung in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 30.01.2024:

 

Antrag:

„Die Rathausverwaltung erstellt eine Zusammenstellung aller wesentlichen Zahlen und Fakten des von Herrn Bürgermeister Haux und der Bauverwaltung erstellten und am 12.12.2023 vorgestellten Ideenkonzepts  - „Ringtausch“ -  Schule-Rathaus-Maibaumwiese/Mannhardt-Grundstück -  Hierzu gehört:

  • Zusammenstellung der Lageplankonzepte (bitte Konzepte auf den Katastergrundlagen) mit Einblendung des bereits katastermäßig erfassten Baumbestands, Flächen, Stellplatzbedarf etc.
  • Eine Kostenermittlung für die beide Neubauprojekte Rathausneubau und Grundschulneubau (DIN 276, 1. Ebene genügt)
  • Flächen und erforderlicher Verkaufserlös des derzeitigen Schulgrundstücks zur angedachten Finanzierung der beiden Neubauvorhaben des vorgeschlagenen Ringtauschs
  • Zeitlicher Ablauf des Gesamtprojekts

Die Unterlagen werden möglichst zeitnah erstellt, sodass der Gemeinderat spätestens im April 2024 das Thema in einer öffentlichen Sitzung behandeln kann. Diese Unterlagen sind dem Gemeinderat mindestens 14 Tage vor Sitzungstermin schriftlich zur Kenntnis zu bringen (Ratsinformationssystem).

 

Begründung:

Der Bürgermeister hat in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2023 eine Projektidee als reine Bilder-Präsentation vorgestellt. Es wurden dem Gemeinderat hierzu jedoch bis dato überhaupt keine Unterlagen mit Zahlen wie Flächen, Stellplätzen etc., Kosten, Zeitabläufe und andere Fakten an die Hand gegeben oder genannt.

Der Gemeinderat hatte die rein mündlich vorgetragene Bild – Präsentation zur Kenntnis genommen und den Bürgermeister bereits in der Sitzung gebeten, schriftliches Zahlen- Kosten- und Faktenmaterial hierzu zeitnah zur Verfügung zu stellen, damit der Gemeinderat sich fundiert und seriös damit befassen kann. Diese Unterlagen können mit überschaubarem Zeitaufwand von der Rathausverwaltung (Frau Architektin Weiß hat bereits die Gebäudekonfiguration entworfen) erstellt werden.

Ohne dieses Zahlenmaterial mit Projektbeschreibung bleibt die vorgestellte Idee nur eine bebilderte Illusionsgeschichte, die keine Grundlage für eine weitere Diskussion oder gar weitergehende Beschlussfassung darstellt.

Der Gemeinderat möchte sich, wie bereits in der Dezembersitzung geäußert, möglichst rasch mit der vorgestellten Idee des Bürgermeisters in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung befassen.

 

Detaillierte, interne Prüfung eines Austritts aus den Schulzweckverbänden Zweckverband Feodor-Lynen-Gymnasium-Planegg und Zweckverband Realschule Gauting in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats

Antrag der CSU-Fraktion im Gemeinderat Krailling

Detaillierte, interne Prüfung eines Austritts aus den Schulzweckverbänden Zweckverband Feodor-Lynen-Gymnasium-Planegg und  Zweckverband Realschule Gauting in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderats (spätestens am 30.01.2024)

Antrag:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft in den Zweckverbänden sowohl finanzieller als auch nicht finanzieller Art vollständig zu benennen und finanziell zu bewerten. Insbesondere die Risiken und vertraglichen Konsequenzen eines denkbaren Austritts sind zu benennen und zu bewerten.
  2. Ein Ausstieg der Gemeinde Krailling aus den beiden Zweckverbänden bzw. eine Beendigung der Mitgliedschaften im Zweckverband Staatliches Gymnasium im Würmtal und im Zweckverband Staatliche Würmtal-Realschule werden bis zur vollumfänglichen Klärung der rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und des Sachverhalts nicht mit externen Beteiligten verhandelt.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorerst mit den Verbandsmitgliedern der Schulzweckverbänden des Feodor - Lynen, Gymnasiums, Planegg sowie der Realschule Gauting über eine vorübergehende Finanzierungserleichterung zu verhandeln, um den derzeitigen finanziellen Engpass der Gemeinde Krailling zu überbrücken.
  4. Der Beschluss vom 12.12.2023 bezüglich eines evtl. Austritts aus den beiden Schulzweckverbänden wird aufgehoben.

 

Begründung

Der Beschlussvorschlag zum weiteren Vorgehen bezüglich der Schulzweckverbände wurde ohne ausreichende Informationen vom Bürgermeister und der Verwaltung vorgelegt. Gespräche über eine vorübergehende Finanzierungserleichterung für die Gemeinde Krailling wurden von vornherein nicht als Möglichkeit in den Beschlussvorschlag aufgenommen. Einen Automatismus im Vorgehen, der einen Austritt aus den Zweckverbänden ohne ausreichende Diskussion im Gemeinderat auf der Grundlage völlig transparenter und umfassender Informationen zur Folge hat, ist weder der Tragweite einer solchen Entscheidung angemessen noch sinnvoll.

 

 

Anträge 2023
Behandlung Immobilienveräußerung zur Haushaltssanierung im Gemeinderat

Behandlung Immobilienveräußerung zur Haushaltssanierung im Gemeinderat

 

zur Sitzung des Kraillinger Gemeinderates am 28.11.2023 stellt die CSU Fraktion folgenden Antrag:

Der Gemeinderat möge beschließen, dass sämtliche Veräußerungen von Immobilien und Grundstücken im Zuge der Haushaltsdiskussion im Gemeinderat behandelt werden sollen. Bereits im FSK-Ausschuss behandelte Positionen sollen an den Gemeinderat als Gremium verschoben und auf breiter Basis entschieden werden.

Begründung:

Der Gemeinderat ist dafür verantwortlich, langfristige und weitsichtige Entscheidungen zu treffen, die das Wohl der Gemeinde heute und in der Zukunft sicherstellen. Er steht in in der Gesamtverantwortung über einzelnen Ausschüssen. Weitreichende Entscheidungen wie Besitzveräußerungen zur kurzfristigen Haushaltsrettung müssen ausgiebig diskutiert werden und vom gesamten Gemeindert gefasst werden.

„Bauhof: Einbeziehung der 4 Architekten im Gemeinderat in die Planüberlegungen des Planers der Gemeinde zum Thema Bauhof Krailling “

„Bauhof: Einbeziehung der 4 Architekten im Gemeinderat in die Planüberlegungen des Planers der Gemeinde zum Thema Bauhof Krailling “

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und –Kollegen,

ich stelle im Namen der Fraktionen der CSU, FBK, Grünen und SPD folgenden Eilantrag zur Behandlung in der BUV-Sitzung am 19.09.2023:

Antrag:

„ Die vier Mitglieder des Gemeinderats Krailling, die Architekten Werner Engl, Thomas Metzner, Sebastian Sefzig und Hans Wechner, werden ab sofort beratend in die Planüberlegungen des von der Gemeinde beauftragten Planers und der Gemeindeverwaltung mit einbezogen.

Ein erster Termin hierzu mit Planer, Gemeindeverwaltung und den vier vorgenannten Geminderäten ist umgehend anzuberaumen.“

 

Begründung:

Im Gemeinderat Krailling befinden sich vier selbstständig tätige Architekten, die sich bereits zum Thema Bauhof Krailling eigene Gedanken gemacht haben und sich bereit erklären, ehrenamtlich ihr Fachwissen beratend zur Verfügung zu stellen.

Ziel ist die bisher von der Verwaltungsleitung und dem Planer vorgestellten kostenintensiven Planüberlegungen und Konzeptionsansätze zu verschlanken um eine möglichst rasche, rechtskonforme, den Anforderungen des Bauhofs angemessene Nutzung des bestehenden Bauhofs wieder zu erreichen.

Eine erste Besprechung der Herren Engl, Sefzig und Wechner untereinander hat bereits stattgefunden. In einem ersten möglichst rasch anzuberaumenden Termin der vier Architekten mit dem von der Gemeinde bereits beauftragten Planer und den zuständigen Vertretern der Gemeindeverwaltung soll umgehend terminiert werden.

Die Eilbedürftigkeit ist auf Grund der aktuellen Situation des Bauhofs gegeben.

Antrag auf Vertragsverlängerung Regionalbuslinie 967

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

für die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 25.04.2023 bitten wir um Aufnahme des folgenden Antrags in die Tagesordnung:

MVV-Regionalbuslinie 967 - Verlängerung der Vertragslaufzeit um weitere 4 Jahre bis 2029

Begründung:

Die Bürgerinnen und Bürger von Krailling brauchen einen funktionierenden, finanzierbaren und berechenbaren Zubringerbus zur S-Bahn Station Planegg im 20-Minuten Takt mit direktem S-Bahn-Anschluss (S 6).

Aus diesem Grund wurde 2014 die Linienführung des MVV-Regionalbuslinie 967 neu strukturiert. Die Kraillinger haben seitdem eine attraktive Verbindung in die Münchener Innenstadt. Der Zubringerbus 967 wird von den Kraillinger Fahrgästen seit fast 10 Jahren sehr gut angenommen.

Die Ortsbuslinie 967 wurde zum Fahrplanwechsel 2021 nur mit einer Laufzeit von 4 Jahren bis Ende 2025 ausgeschrieben. Zudem wurde eine Verlängerungsoption auf weitere 4 Jahre vereinbart, falls bis dahin keine rechtzeitige Umstellung auf alternative Antriebe umsetzbar ist. Jedoch ist das Vorhaben, die Linie zum Fahrplanwechsel 2025 zu elektrifizieren, aufgrund des knappen zeitlichen Horizonts und fehlender Infrastruktur nicht mehr umsetzbar (lt.  LRA Starnberg ist keine rechtzeitige Umstellung auf alternative Antriebe möglich). Da die MVV-Regionalbuslinie 967 somit zum Fahrplanwechsel 2025 auslaufen würde, beantragt die CSU-Fraktion, dass die Gemeinde Kraillling sich beim insofern zuständigen Landkreis Starnberg dafür einsetzt, dass die Verlängerungs-Option für die MVV-Regionalbuslinie 967 umgesetzt wird.

Die CSU-Fraktion fordert insbesondere auch aus folgenden Gründen die Verlängerung:

Wenn die MVV-Regionalbuslinie 967 zum Fahrplanwechsel 2025 neu ausgeschrieben werden müsste, würde es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erheblichen Mehrkosten für den Landkreis Starnberg kommen (z. B. gestiegene Energiekosten, verteuerte Lieferketten, Fahrzeugkosten, etc.). Des Weiteren hätte der Landkreis Starnberg nur für 4 Jahre ein Neufahrzeug für ein Verkehrsunternehmen finanziert. Zusätzlich müsste man die MVV-Regionalbuslinie 967 wieder nur für 4 Jahre ausschreiben, wenn man die Bündelung mit den Gautinger Linien in Betracht zieht (Vertragsende Fahrplanwechsel 2029).

Die angebotene Verlängerungsoption ist kostengünstiger, da insbesondere eine europaweite Ausschreibung auf weitere 8 Jahre erspart wäre.

Auswirkungen auf den Haushalt: keine unplanmäßigen Auswirkungen.

Mit freundlichen Grüßen

Anträge 2022
Antrag Flächenphotovoltaikanlage

Antrag der CSU-Fraktion zur nächstmöglichen Behandlung durch den Gemeinderat Krailling:

„Aufstellung einer (Flächen-)Photovoltaikanlage nördl. des Waldsanatoriums “

Antrag:

Der Gemeinderat möge den Bürgermeister beauftragen, mit Herrn Scheucher, Generalökonom der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl. Vinzenz, abzuklären, inwieweit  grundsätzlich noch  Interesse bestünde,  das ehemals angedachte Projekt einer Flächenphotovoltaikanlage, auf der Wiese nördl. des Waldsanatoriums zu realisieren.

Sollte die Kongregation dieses Projekt selber nicht mehrrealisieren wollen, aber es grundsätzlich befürworten, wäre die Möglichkeit  einer längerfristigen Verpachtung an einen Energieversorger oder  an ein Konsortiums mit Bürgerbeteiligung  zu erörtern

 

Begründung:

Die zunehmend unsichere Energieversorgungslage in Deutschland  macht es notwendig derartige  Projekte ins Auge zu fassen. Die Stimmungslage innerhalb der Bevölkerung gegenüber derartigen Projekten hat sich insbesondere  in Hinblick auf die jüngsten Ereignisse und die dadurch drohende mangelnde Energieversorgung geändert.

Unterbringung und Hilfestellung für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Antrag der CSU-Fraktion zur nächstmöglichen Behandlung durch den Gemeinderat Krailling:

„Unterbringung und Hilfestellung für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine“

 

Antrag:

„ Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling befasst sich umgehend mit dem Thema der Unterbringung Ukrainischer Kriegsflüchtlinge und der Hilfestellung für die Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine. Es wird in diesem Zusammenhang eine zeitliche Verschiebung des Verkaufs des gemeindeeigenen Objekts in der Elisenstraße geprüft. Zudem wird der erste Bürgermeister mit der Prüfung beauftragt, ob (evtl. auch nur zeitweise) die leerstehenden Bereiche des Gebäudes der Kreissparkasse an der Luitpoldstraße und des Gebäudes Margaretenstraße 20 (Ecke Elisenstraße) auch zur Unterbringung von ukrainischen Kriegsflüchtlingen zur Verfügung gestellt werden können.“

 

Begründung:

Auf Grund der schrecklichen Kriegsgeschehen in der Ukraine sind hunderttausende Menschen aus der Ukraine auf der Flucht in den Westen.

Es ist unsere selbstverständliche Verpflichtung als Gemeinde Krailling unseren Beitrag dafür zu leisten, unsere europäischen Nachbarn aus der Ukraine, die vor den schrecklichen Kriegsgeschehen in ihrem Land zu uns flüchten, unterzubringen.

Vor diesem Hintergrund müssen wir uns im Gemeinderat umgehend mit der Thematik befassen und sollten kurzfristig prüfen, ob nicht vielleicht eine zeitliche Verschiebung des angedachten Verkaufs der gemeindeeigenen Immobilie in der Elisenstraße auch in Erwägung zu ziehen ist, um sofort Räumlichkeiten zur Unterbringung zur Verfügung stellen zu können. Weitere, derzeit leerstehende Flächen gibt es im Gebäude  der Kreissparkasse in der Luitpoldstraße und im Anwesen Margaretenstraße 20 (Ecke Elisenstraße). Hier sollte der Bürgermeister aktiv werden und eruieren, ob man hier Flächen (zumindest zeitweise) zur Verfügung stellen kann.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, sehr geehrter Herr Bürgermeister Haux, dieses Thema schnellstmöglich vom Gemeinderat diskutieren zu lassen und auf die Tagesordnung der nächstmöglichen Sitzung zu bringen. Evtl. kann vor der Bauausschusssitzung am 

15.03.2022 eine zusätzliche GR-Sitzung stattfinden, die sich mit diesem Thema befasst, denn der 29.03.2022 (Termin für die nächste ordentliche GR-Sitzung) ist definitiv zu spät.

 


 

Krailling-Card beibehalten!

Antrag der CSU Fraktion für die  Gemeinderatssitzung am 22.2. 2022

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderats,

im Namen der CSU – Fraktion stelle  ich folgenden Antrag zur Behandlung in der nächsten Gemeinderatssitzung und bitte ihn auf die Tagesordnung zu nehmen.

 

Antrag:

1.Die Streichung der Krailling Card  für das Jahr 2022 und die folgenden Jahre wird zurückgenommen und umgehend  an die Ehrenamtlichen in der Gemeinde ausgegeben.

2.Um den HH der Gemeinde zu entlasten, sollen die Voraussetzungen zum Erhalt der Krailling Card geändert werden.

Diese Karte ( neu:“ Kraillinger Ehrenamtskarte“) soll nur an ehrenamtlich Tätige, deren Ehepartner und Kinder, wie bisher, ausgegeben werden. Die Ausgabe an alle Grundsicherungsempfänger, Wohngeldempfänger, Arbeitslosengeld II Bezieher, Sozialhilfeempfänger und finanziell schwache Kraillinger Bürger  soll  über den Paula Anders Fond oder die Kraillinger Rotkreuzstiftung finanziert werden.

Begründung:

Jede Kommune kann sich glücklich schätzen ehrenamtliche und freiwillige Helfer*innen zu haben.

Die Krailling Card ist Zeichen der Wertschätzung für alle ehrenamtlich engagierten Bürger*innen in Krailling und  sollte daher unbedingt beibehalten werden.

Im Haushalt 2022 ist unter der Haushaltsnummer (47 00 9270) ein Betrag von 5000 € für die Krailling Card angesetzt. Dennoch wurde diese Karte für 2022 nicht ausgegeben.

Bereits 2020 ( GR Sitzung vom 3.3.2020) wurde auf Antrag von Frau Zwißler, in ihrer Funktion als Seniorenbeauftragte, eine Rücknahme der Krailling Card vom Gemeinderat gebilligt. Es wurde des weiteren beschlossen, eine Übernahme der Kosten durch den Paula-Anders-Fond, wie durch die Kraillinger Rotkreuzstiftung zu prüfen. Beide Stiftungen können sich  bei den  derzeit geltenden Statuten der Krailling Card  aufgrund ihrer jeweiligen Satzung nicht an diesen Kosten beteiligen.

Unter den vorgeschlagenen Vorgaben  (s.o.)müsste dies jedoch möglich sein.

Anträge 2021
Integrationsmöglichkeit für Geflüchtete

3.11.2021

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Haux,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des  Gemeinderats,

ich stelle im Namen der CSU Fraktion folgenden Antrag zur nächsten Sitzung des Gemeinderats:

 

Antrag: Integrationsmöglichkeit für unsere Geflüchten anbieten 

„Der Gemeinderat möge die Verwaltung beauftragen, sich nach gesetzlichen Rahmenbedingungen zu informieren, nach denen nicht anerkannten Geflüchteten eine  freiwillige soziale oder  kommunale Beschäftigung ermöglicht werden kann.“

Die Eruierung kann auch über den vom Gemeinderat bezahlten Integrationskoordinator erbracht werden.

 

Begründung:

Nicht anerkannte Geflüchtete dürfen keine festangestellte Tätigkeit ausüben. Freiwillig geleistete Tätigkeiten im sozialen beziehungsweise kommunalen Bereich stärken die Integration und erleichtern das Erlernen der deutschen Sprache. Eine sinnvolle Beschäftigung, aber auch das „etwas Zurückgeben können“ ist  wichtig für das Selbstwertgefühl!

 

Im Namen der CSU Fraktion

Alexander Lichfuß

 

 

Standortsuche für neues Feuerwehrhaus in Pentenried

Standortsuche Feuerwehr Pentenried

 

Antrag der CSU Fraktion  zur Gemeinderatssitzung am 26.10.2021

Der Gemeinderat möge die Verwaltung beauftragen in Pentenried/Frohnloh einen geeigneten, vorschriftskonformen Standort für das in Pentenried platzierte  Feuerwehrfahrzeug zu suchen. 

 

Begründung:

Der derzeitige Standort ist in keiner Weise vorschriftskonform (lediglich eine Elektroheizung, keine Abgasentlüftungseinrichtung, kein fließendes Wasser, keine Toiletten, keine getrennte Umkleidemöglichkeit zwischen Frauen und Männern und keine Trennung zwischen Fahrzeug und Umkleide. Die  Suche nach einem geeigneten Standort ist auch notwendig, da in naher Zukunft der Erwerb eines neuen Fahrzeugs ansteht, das aufgrund seiner Maße in keinem Fall dort untergebracht werden kann.

Neuvermarktung des Grundstücks "Sportplatz" in der KIM

 

Antrag der CSU-Fraktion Krailling zur nächstmöglichen Behandlung im Gemeinderat:

 

„Neuvermarktung des Gewerbegrundstücks Sportplatz in der KIM und Aufstellungsbeschluss zur B.-Planänderung des B.-Plans Nr. 50 (Teilbereich KIM-Sportplaz)“

 

„Das von der Fa. EOS zurückgekaufte Gewerbegrundstück (ehemaliger Sportplatz in der KIM) soll zur Wieder-Vermarktung aufgeteilt und Kraillinger Firmen zum Erwerb angeboten werden. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah mit den in Krailling bereits ansässigen Firmen Kontakt aufzunehmen. Der Bebauungsplan Nr. 50 (Teilbereich KIM-Sportplatz, Fl. Nr. 736/8) wird zu diesem Zweck geändert.

Im neuen Bebauungsplanentwurf ist dem Naturschutz der in den angrenzenden Waldflächen liegenden Biotope besonders Rechnung zu tragen.   

 

Begründung:

Der Wiederverkauf des von EOS zurückgekauften, bislang unbebauten Gewerbegrundstücks soll mehreren, bereits in Krailling ansässigen Firmen für deren Erweiterungsabsichten dienen. Hierzu ist eine Aufteilung (Parzellierung) der Flächen angestrebt, damit mehrere Firmen Flächen erwerben können.

Mit der Parzellierung ist eine möglichst wirtschaftliche Erschließung der neuen Teilflächen anzustreben auch um unnötige Versiegelungen zu vermeiden. Den Belangen des Naturschutzes, der in  den angrenzenden Waldflächen liegenden Biotope ist besonders Rechnung zu tragen. Beeinträchtigungen dieser Biotope sind unbedingt zu vermeiden. Unnötige und aufwendige, besondere oder zusätzliche Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation dieser, wie zB. durch Verschattungen erforderlich, werden somit gar nicht erst notwendig.

Für diese Neugestaltung der Gewerbeflächen ist eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 50 (Teilbereich KIM-Sportplatz) erforderlich. 

Der Grunderwerb dieser Flächen durch bereits in Krailling ansässige Firmen zu deren Erweiterungszwecken soll möglichst bald realisierbar sein.

Die zeitnahe und wirtschaftlich sinnvolle Verwertung dieser Gewerbeflächen ist zur Standortsicherung der KIM und damit auch zur Verbesserung der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Krailling geboten. 

 

Benennung der neuen Fussgängerbrücke am Braungelände

Krailling, den 07.07.2020

 

Antrag der CSU-Fraktion Krailling zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 21.07.2020:

„Benennung der neuen Fußgänger-Würmbrücke, sowie der beiden anschließenden öffentlichen Fußwegbereiche östlich und westlich der Brücke zwischen Gautinger Straße und Margaretenstraße in Anton-Kleber-Brücke bzw. Anton-Kleber-Weg“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und –Kollegen,

ich stelle im Namen der CSU-Fraktion folgenden Antrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling beschließt die neue Fußgänger-Würmbrücke zwischen der neuen Wohnanlage an der Gautinger Str. (ehemaliges Braunareal) und der öffentlichen Grünfläche beim Restaurant Rosario, sowie die beiden jeweils anschließenden öffentlichen Fußwegbereiche östlich und westlich der neuen Brücke zwischen Gautinger Straße und Margaretenstraße in „Anton-Kleber-Brücke“ bzw. „Anton-Kleber-Weg“ zu benennen. 

 

Begründung:

Es kommt nicht oft vor, dass Kraillinger Bürger die Gemeinde testamentarisch bedenken.
Umso erfreulicher ist es, wenn Alteingesessene dies aus Verbundenheit zu Ihrer Wohngemeinde und noch dazu in beträchtlicher Größenordnung tun.
In der Vergangenheit waren dies z.B. Paula Anders und Karl Schlachter.
Nach beiden wurden aus Dankbarkeit und Anerkennung Wege benannt.


Anton Kleber,  ein tüchtiger Handwerker, vermachte der Gemeinde großherzig das Mehrfamilienhaus in der Jahnstraße. Die Benennung eines Weges nach ihm gelang bisher mangels geeigneter Objekte leider nicht.
 

Jetzt wäre eine gute Gelegenheit die neue Fußgängerbrücke am Gemeinde/Braungrundstück und die beiden anschließenden öffentlichen Fußgängerwege nach ihm zu benennen.
 

Wir denken, dass diese Geste des nachträglichen Dankes auch in der
Bürgerschaft gut ankäme und vielleicht auch zur Nachahmung anregt.

 

Evaluierung der gemeindeeigenen Immobilien

Krailling, den 12.02.2021

 

Antrag der Fraktionen CSU,Grüne, SPD und FDP Krailling zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung am 23.02.2021:

 

„Evaluierung der gemeindeeigenen Immobilien“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und –Kollegen,

ich stelle im Namen der Fraktionen CSU, Grüne, SPD und FDP folgenden Antrag:

 

Antrag:

„ Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling beschließt eine Evaluierung aller gemeindeeigenen Immobilien durchzuführen. Hierzu wird die Verwaltung beauftragt für jede im Eigentum der Gemeinde befindliche Immobilie die hierfür erforderlichen Fakten anhand von Objektbeschreibungen (Kurzexposes) zusammenzustellen.

Diese sollen unter anderem beinhalten:

Grundstücksdaten einschl. evtl. Belastungen, Nutzung, Baurecht (Bebauungspläne) Daten der darauf befindlichen Gebäude, wie Anzahl der Wohn- und sonstiger Nutzungseinheiten, Wohn-/Nutzflächen, Geschossigkeit, kurze Baubeschreibung, Zustand, Investitionsbedarf der 3-5 nächsten Jahre (größere Sanierungen), Mieteinnahmen, Zusammensetzung der Mieterklientel, Nebenkosten, Heizkosten, Bewirtschaftungskosten mit Instandhaltungsaufwand, etc.“

 

Begründung:

Die Gemeinde hat in der mittelfristigen Finanzplanung im Rahmen des Haushalts 2021 die Möglichkeit eines Abverkaufs derzeit im Eigentum der Gemeinde befindlicher Liegenschaften zur Reinvestition im Vermögenshaushalt, wie zum Beispiel auch zur Grundschulsanierung und anderer Projekte (Vermögensumschichtung) in Erwägung gezogen.

 

Als Grundlage für die Entscheidungsfindung des Gemeinderats, ob, und wenn ja welche Liegenschaften hierfür in Betracht kommen, ist diese Evaluierung erforderlich.

 

Hans Wechner 

Fraktionsvorsitzender der CSU Krailling

 

Bürgerbeteiligung bei Einfriedungssatzung

Krailling, den 04.02.2021

 

Antrag der CSU-Fraktion Krailling zur Behandlung in der Gemeinderatssitzung:

 

„Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit dem Erlass einer Einfriedungssatzung“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und –Kollegen,

ich stelle im Namen der CSU-Fraktion folgende Anträge im Zusammenhang mit der Diskussion über eine Einfriedungssatzung:

 

Anträge:

  1. „ Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling beschließt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Krailling vor der Erarbeitung eines Entwurfs für eine Einfriedungssatzung zu Notwendigkeit, Art und Umfang des Regelungsbedarfs zu befragen.“
  2.  „Der Gemeinderat der Gemeinde Krailling beschließt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde nach Billigung eines Entwurfs einer Einfriedungssatzung und vor deren Satzungsbeschluss erneut zu beteiligen“

Begründung:

Eine Einfriedungssatzung (insbesondere der zuletzt dem Gemeinderat übersandte Vorschlag) greift massiv in die Bürgerrechte hinsichtlich der Nutzung ihres Eigentums ein. Sie bedeutet einen für alle Bürger*innen Kraillings weitreichenden Eingriff in die Gestaltung ihrer Gärten und Vorgärten und damit auch in ihre  Privatsphäre. Dabei sind nicht nur Grundstückseigentümer*innen sondern auch Mieter*innen und Eigentumswohnungsbesitzer*innen in Mehrfamilienhäusern betroffen, denn auch sie haben Gärten und Vorgärten, in denen sie sich aufhalten.

Bei jedem Bebauungsplanverfahren (das sind auch kommunale Satzungen) ist eine mehrstufige Bürgerbeteiligung erforderlich. Daher ist es u.E. zwingend erforderlich die Bürgerschaft auch beim Thema Einfriedungssatzung gebührend zu beteiligen und bei der Diskussion über Zweck und Inhalt einer Einfriedungssatzung mit einzubeziehen, um unnötige und von den Bürger*innen nicht gewollte Vorschriften zu vermeiden, die sonst nur als Gängelung empfunden werden.

 

 

Vorschlag zur Umsetzung der vorgezogenen Befragung (Stufe 1):

Die Bürger*innen werden zunächst befragt, ob und wenn ja, in wie fern sie bei Einfriedungen und den zugehörigen Hinterpflanzungen einen Regelungsbedarf sehen (für straßenseitige, seitliche und hintere Grundstücksgrenzen getrennt). Nach Auswertung und Behandlung der Ergebnisse aus der Bürgerbefragung durch den Gemeinderat kann dann ein Satzungsentwurf erarbeitet werden, den der Gemeinderat dann zunächst billigt.

 

Vorschlag zur Umsetzung der Beteiligung nach Entwurfsbilligung (Stufe 2):

In Anlehnung an ein B.-Planverfahren erfolgt eine öffentliche Auslegung des Entwurfs der Einfriedungssatzung mit anschließender Behandlung und Abwägung der eingegangenen Anregungen und Bedenken aus der Bürgerschaft durch den Gemeinderat. Abschließend kann dann der Satzungsbeschluss erfolgen. 

 

Hans Wechner 

Fraktionsvorsitzender CSU Krailling

 

 

Tempo 60 auf allen Strassen ausserhalb der Ortschaft im Gemeindegebiet

Krailling, den 07.01.2021

 

Antrag der CSU-Fraktion Krailling zur Gemeinderatssitzung am Dienstag, dem 28.01.2020:

„Tempo 60 außerhalb der Ortschaften auf allen Gemeindestraßen westl. der KIM einschl. Tonnagebeschränkung bis maximal 7,5 to, ausgenommen forst- und landwirtschaftlicher Verkehr, sowie Linienbusse“

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und –Kollegen,

ich stelle im Namen der CSU-Fraktion folgenden Antrag:

 

Der Gemeinderat der Gemeinde beschließt eine Geschwindigkeitsbeschränkung vom maximal 60 km/h außerhalb der Ortschaften auf allen Gemeindestraßen westl. der KIM. Gleichzeitig wird auf all diesen Straßen einschl. innerorts in den Ortsteilen Pentenried, Frohnloh und Gut Hüll die höchstzulässige Tonnage der Fahrzeug auf maximal 7,5 Tonnen beschränkt, ausgenommen sind forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge , sowie Linienbusse. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb der Ortsteile Pentenried, Frohnloh und Gut Hüll auf Tempo 30 km/h soll beibehalten werden.

 

Begründung:

Die benannten Straßen sind äußerst schmal, der Zustand der Straßen schlecht, die Bankette größtenteils desolat, sodass aus Sicherheitsgründen ein Tempolimit geboten ist. Fahrradfahrer müssen wegen der nicht befahrbaren Bankette weiter in Straßenmitte fahren. Ab März 2020 erhöht sich auch der Linienbusverkehr.  Um den Straßenzustand außerhalb und innerhalb der Ortsteile nicht noch weiter zu verschlechtern ist auch die Tonnagebeschränkung erforderlich. Die Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb der Ortsteile Pentenried, Frohnloh und Gut Hüll haben sich bestens bewährt und sind deshalb beizubehalten.

 

Hans Wechner 

Fraktionsvorsitzender der CSU in Krailling