Ortsverband Landshut-Stadt Ost

ILS (Integrierte Leit Stelle) Landshut - Nachtrag

ILS (Integrierte Leit Stelle) Landshut - Nachtrag

An den  

Stadtrat der   Stadt Landshut    

 

Nachtrags-Antrag zum Thema ILS  

Gerade, weil sich die CSU-Stadtratsfraktion der herausragenden Position der Integrierten Leitstelle (ILS) bewusst ist und deren umfangreiche Aufgaben für weit über 400.000 Bürgerinnen und Bürger im Verbandsgebiet als sehr wichtig einstuft und die seit 2008 exorbitant gestiegenen Notruf- und Leistungszahlen einzuordnen weiß, widmet sie sich intensiv und grundlegend dieser Herausforderung.

Eine moderne und für die gegenwärtigen und vor allem auch künftigen Anforderungen ausgerüstete Leitstelle hat  eine unverzichtbare Schlüsselfunktion in der Gefahrenabwehr und in der Notfallvorsorge inne und verdient deshalb eine besondere Beachtung hinsichtlich der Situierung, der baulichen Beschaffenheit, sowie einer ständig verfügbaren sicherheitstechnischen wie praktikablen Infrastruktur.

Gegenwärtig treffen im Nachgang zur Ersterrichtung der ILS aufgetretene Mängel, die nur teilweise und mit zeitlicher Verzögerung abgestellt werden konnten, sowie die zugleich signifikante Anforderungs- und Leistungssteigerung (z.B. Hochwasser im Sommer 2013; Ausrufung des Katastrophenfalls) aufeinander.

In den Medien wurde seitens der Verwaltung gegenüber dem Stadtrat der Vorwurf getätigt, dass durch eine zeitliche Verzögerung der Sicherstellungsauftrag gegenüber der Bevölkerung gefährdet wird. Zum anderen wurde in der LZ am 21.12.2016 klargestellt, dass die Versorgungssicherheit bei Großschadenslagen (bereits) gefährdet sei.

Die Verwaltung wird beauftragt mitzuteilen, seit wann diese Gefährdung der Versorgungssicherheit der Verwaltung bekannt ist und wann und wie diese Sachlage dem Stadtrat der Stadt Landshut erstmals bekannt gemacht wurde.

Weiterhin wird dem Stadtrat berichtet:

a)   Entspräche die ILS bei einer Erweiterung nach Variante 2 dann allen zeitgemäßen, sicherheitsrelevanten, technischen und sozialen Standards und Bedürfnissen oder wird nur eine Akuterweiterung vorgenommen?

b)   Wäre bei Variante 2 die generell für Leitstellen erforderliche Raumhöhe  (z. B. für die Medienwand / Raumluft / Geräuschkulisse) gegeben oder  muss im Sinne ordnungsgemäßer Arbeitsprozesse nachgebessert werden?

c)   Stehen bei einer Erweiterung nach Variante 2 die sozialen, sanitären und für Fortbildungszwecke notwendigen Einrichtungen,  insbesondere geschlechtergetrennte Sanitärräume,  Umkleideräume, Sozialraum und ein Besprechungsraum im Erdgeschoss dem enorm gestiegenen Personalzuwachs (von 20 auf knapp 50 Mitarbeiter) auch bei Sonderlagen zur Verfügung?

d)   Entspricht die Parkplatzsituation den Erfordernissen? Wo parken hauptamtliche Mitarbeiter der ILS? Wo parken zusätzlich bis zu 20 Mitarbeiter der schnellen Einsatzgruppe im Einsatzfalle, wenn der Feuerwehrinnenhof durch Feuerwehrfahrzeuge bzw. Bedienstete und Hubschrauber voll in Anspruch genommen wird?

e)   Könnten sich die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen betriebsstörend auswirken? Wenn ja, über welchen Zeitraum und in welchen Umfang?

f)     Ist sichergestellt, dass im gesamten Zeitraum der Umbaumaßnahmen - fast die Hälfte aller Betriebsflächen  - auch Großschadenslagen ordnungsgemäß abgewickelt werden können?

g)   Müssen bei Umbaumaßnahmen Notruftische außer Betrieb genommen werden oder können Notruftische zur weiteren Nutzung in andere Räume verlagert werden?
 


 h)    Könnten Mitarbeiter unvermeidliche, dauerhafte Geräuschbelastungen während der wochenlangen Umbauphase als Grund für Fehlentscheidungen geltend machen und könnte dies zu haftungsrechtlichen Ansprüchen gegen den Betreiber führen?  

i)      Entspricht die ILS nach einer Erweiterung nach Variante 2 den Vorstellungen/Vorgaben/Erwartungen des ZRF?   

j)      Gibt es einen Schätzwert an Kosten, welche über den Baukörper hinaus noch auf die Stadt zukommen werden?  

k)    Sind bei einer Erweiterung nach Variante 2 die bestehenden und die neu einzurichtenden Systemanlagen im Kellerbereich sicherheitsunbedenklich oder könnten dieselben in Lage, Raumhöhe, Raumfläche, Klimatisierung, Belüftung und Zugang risikobehaftet sein?  

l)      Ist die ILS bei einer ebenerdigen Erweiterung nach Variante 2 verkehrsunfallgerecht und / oder sabotagesicher geschützt oder stellt eine ebenerdige Randbebauung direkt an eine vielbefahrene Straße nicht eine zusätzliche, besonders sicherheitsrelevante Gefährdung dar?  

m)  Ist die ILS mit Ihren im Untergeschoss untergebrachten Kommunikationssystemen verlässlich gegen Wassereintritt bei Starkregen oder z. B. Wasserrohrbruch geschützt?  

n)    Welche Integrierten Leitstellen in Bayern sind gleichfalls ebenerdig errichtet?  

o)   Gibt es konkrete und verbindliche sicherheitstechnische Vorschriften/Empfehlungen, Leitstellen nicht ebenerdig zu errichten?  

p)   Existiert eine automatische Gebäudeüberwachung zum frühzeitigen Erkennen von Versuchen fremder Personen in das Gebäude einzudringen, z. B. Automatischer Einbruchsalarm?  

q)   Wurde bei der Standortauswahl / der Planung der ILS eine Gefährdungsanalyse erstellt und wenn ja, ist diese noch vollumfänglich gültig?

 

Rudolf Schnur

Fraktionsvorsitzender