Ortsverband München Maxvorstadt

Eine Benutzungspflicht für Radwege besteht nur, wenn dies mit dem blauen Radverkehrsschild gekennzeichnet ist. Ausnahmen gibt es, wenn ein benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist. Der ADFC informiert darüber im Internet: www.adfc.de/Verkehr--Recht/Recht/Regeln-fuer-Radfahrer/Rennrad-und-Radweg/Rennrad-und-Radwegebenutzungspflicht

Im Fokus des BA: die Nymphenburger Straße

CSU hält Radweg an der Nymphenburger Straße weiterhin für ausreichend

„Die Nymphenburger Straße ist ein Paradebeispiel dafür, wie das Nebeneinander aller Verkehrsarten funktionieren kann. Wir sehen keinerlei Änderungsbedarf!“, erklät Fraktionssprecher Valentin Auer.

„Einen funktionierenden Radweg aus ideologischen Gründen abzuschaffen und dafür auf der Fahrbahn abzumarkieren, halten wir für kontraproduktiv“, ergänzt Gerhard Mittag.

Hintergrund ist ein entsprechender Antrag der Grünen im BA, den bestehenden Radweg auf der Nymphenburger Straße abzuschaffen.

Beklagt wird, dass der Radweg nicht die nötige Breite hätte und dass es zu gefährlichen Situationen bei Überholmanövern der Radfahrer komme. Der Radweg an der Nymphenburger Straße vom Stiglmaierplatz aus ist jedoch erst vor kurzem erneuert worden und bestens befahrbar. Eine Abschaffung jetzt wäre ein Schildbürgerstreich.

Die CSU fordert, die Ausweichstrecke für Radfahrer auf der Blutenburgstraße-Karlstraße voranzubringen. Stadtrat Hans Theiss: „Wir wollen die Blutenburgstraße zu einer Fahrradstraße machen. Einen entsprechenden Prüfauftrag haben wir schon vor einem Jahr an die Stadt gestellt. Wir sehen hier die Möglichkeit, für Radfahrer eine Parallele zur Nymphenburger Straße zu schaffen.

Der Antrag der Grünen wurde im BA bei Stimmengleichheit 10:10 abgelehnt