Ortsverband München Maxvorstadt

Forderung der CSU im Bezirksausschuss

STOP - Zu viele Zeitungsentnahmegeräte

Printmedien: Qualität geht vor Quantität – unter diesem Motto fordert die CSU im Bezirksausschuss 3 Maxvorstadt auf Initiative des Fraktionssprechers Valentin Auer, dass die Sondererlaubnis für die Aufstellung von Zeitungsentnahmegeräte eingeschränkt werden muss.

Moderne Computer, Drucker und Software-Systeme werden immer mehr von Privatpersonen, Vereinen und Einzelunternehmen genutzt, um ohne besondere Fachkenntnisse Zeitungen oder Magazine kostengünstig zu produzieren.

Viele dieser im „Eigenbau“ entstandenen Druckerzeugnisse haben eine attraktive Titelseite. Im Inhalt finden sich jedoch überwiegend werbliche Aussagen. Nur in wenigen Einzelfällen finden sich journalistisch gut recherchiert und aktuelle Artikel für Mitbürgerinnen und Mitbürger unseres Stadtteils. Der Qualitätsverlust dieser Printmedien führt zumeist nach dem ersten Durchblättern zum Entsorgen im Abfallkorb oder (leider) auf dem Bürgersteig.

Die gültige Sondernutzungsregelung ist zum Schutz des Öffentlichen Raums anzupassen. Der §14 („Verkauf und Verteilen von Presseerzeugnissen mit überwiegend redaktionellem Teil als erlaubnisfähige Sondernutzung“) der Richtlinien für Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen der Landeshauptstadt München ist wie folgt zu ändern:

Absatz 2 „Im Geltungsbereich der Altstadt-Fußgängerbereiche-Satzung werden keine Zeitungsentnahmegeräte zugelassen“ wird erweitert durch einen neuen Satz 2: „Darüber hinaus sind Zeitungsentnahmegeräte nur für Zeitungen zugelassen, die einen hauptsächlich redaktionellen Teil mit hohem, aktuellen Nachrichtenwert aufweisen.“

Die CSU-Fraktion im BA 3 Maxvorstadt hat die Hoffnung, dass diese überfällige Einschränkung dazu führen kann, dass in unseren Stadtteil Printmedien für die Interessen unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger entstehen, welche das Miteinander positiv fördern. Mit Artikeln aus dem täglichen Leben die zum Nachdenken oder zum Lachen auffordern. Jede Altersgruppe sollte sich angesprochen fühlen.

Die Stadt hat den Vorschlag mittlerweile aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Daraufhin hat der BA die Stadt aufgefordert, im Rahmen der Evaluierung der Sondernutzungsrichtlinien eine rechtliche Möglichkeit zu finden, private Zeitungsentnahmegeräte zu verbieten.