Ortsverband Neubiberg

Bürgerbegehren 1. Juli 2018

CSU unterstützt den Erhalt der Stellplätze am Maibaumparkplatz

Am 01. Juli 2018 haben die Neubiberger Bürgerinnen und Bürger es in Hand: Für den Erhalt der oberirdischen Stellplätze vor dem Rathaus und den Bau einer bedarfsgerechten Tiefgarage oder für den Entfall sämtlicher oberirdischen Stellplätze und den Bau einer teuren Tiefgarage mit 110 Plätzen.

 

Warum gibt es überhaupt das Bürgerbegehren?
Und warum auch noch ein Ratsbegehren?

 

Im Frühjahr 2018 reichte die JU Neubiberg die nötige Zahl an Bürger-Unterschriften ein, um das erste Bürgerbegehren überhaupt in Neubiberg auf den Weg zu bringen. Darauf beschloss der Gemeinderat Neubiberg im Mai 2018, ein eigenes Ratsbegehren zur Abstimmung zu bringen. Der Grund dafür: Eine Mehrheit des Gemeinderates will den Maibaumparkplatz in der Tiefgarage wissen und wollte eine eigene Entscheidungsfrage auf dem Stimmzettel sehen. Darum stimmen die Bürger nun sowohl über das Ratsbegehren als auch das Bürgerbegehren in zwei Bürgerentscheiden ab.

 

Wie es zur Abstimmung am 1. Juli 2018 kam, zeigt die chronologische Entwicklung:

 

September 2017

Der Gemeinderat beschließt mit 13:8 Stimmen, die Gegenstimmen kamen nur von der CSU Fraktion, den Wegfall sämtlicher oberirdischer Parkplätze auf dem Maibaumparkplatz.

Dezember 2017 – März 2018

Die Junge Union reagiert darauf, fragt die Neubiberger um ihre Meinung und sammelt 1.012 Unterschriften von Bürgern ein, die den Maibaumparkplatz erhalten wollen. Dadurch kommt es zum Bürgerbegehren.

März 2018

Die Junge Union übergibt die Unterschriften an den ersten Bürgermeister und erklärt: Ein Bürgerentscheid wäre überflüssig, wenn die Gemeinde nicht pauschal alle Parkplätze entfallen lässt. Dazu gibt es seitens der Gemeindespitze keine verbindliche Aussage.

April 2018

Das Begehren wird als zulässig und rechtmäßig erklärt: Der Weg zum Bürgerentscheid ist frei. Weitere Verhandlungen mit verbindlichen Zusagen über zumindest eine gewisse Zahl an oberirdischen Stellplätzen scheitern am ersten Bürgermeister, der stattdessen den Bürgerentscheid weiter nach hinten verschieben möchte.

14. Mai 2018

Die CSU Fraktion schlägt einen Kompromiss vor: 22 oberirdische Parkplätze sollen erhalten bleiben, sieben weitere finden in einer, dann kleineren, Tiefgarage Platz. Eine Mehrheit des Gemeinderats spricht sich auch dagegen aus und beschließt vielmehr ein eigenes Ratsbegehren, laut dem alle oberirdischen Stellplätze entfallen und stattdessen eine große Tiefgarage mit 110 Stellplätzen errichtet werden soll. Es kommt zu keinem Kompromiss, die Bürgerentscheide müssen zur Klärung umgesetzt werden.

 

Fünf gute Gründe, warum Sie für das Bürgerbegehren „Für den Erhalt des Maibaumparkplatzes“ stimmen sollten.

 

1. Sie entscheiden sich für eine lebendige, aktive Ortsmitte.

Am Maibaumparkplatz bleiben die Stellplätze für Kunden der Geschäfte in der Hauptstraße ebenso erhalten wie für die Besucher des neuen Bürgerzentrums, des Rathauses und des Hauses für Weiterbildung, die eine schnelle Erledigung haben. Das ist deutlich komfortabler als immer extra in die Tiefgarage zu fahren und erhält die Attraktivität der Hauptstraße als Einzelhandelsstandort.

Außerdem kann der Maibaumparkplatz wie bisher für den Christkindlmarkt, die Maifeier und andere gemeindliche Feierlichkeiten genutzt werden.

Und, nicht zu vergessen: Das Ortsbild der Hauptstraße und die Ansicht des lang erwarteten Bürgerzentrums würden unter der baulichen Beeinträchtigung einer Tiefgaragenzufahrt deutlich leiden.

2. Sie parken weiterhin kostenlos.

Der Maibaumparkplatz bleibt als Parkmöglichkeit am Rathaus kostenfrei – das wird bei einer mehrere Millionen Euro teuren Tiefgarage kaum umzusetzen sein.

3. Sie gewähren Schülern und eingeschränkten Personen wichtige Vorteile.

Die Behinderten-Stellplätze am Maibaumparkplatz bleiben erhalten und ermöglichen ebenerdige Erreichbarkeit von Rathaus, Haus für Weiterbildung und neuem Bürgerzentrum.

Eltern können den Maibaumparkplatz weiter für den Hol- und Bringdienst der Grundschulkinder nutzen.

4. Sie stimmen für eingeschränkten Verkehr an der KiTa Wittelsbacherstraße.

Wenn die Tiefgarage des Bürgerbegehrens mit ca. 76 Stellplätzen ausschließlich Mitarbeitern des Rathauses und der öffentlichen Einrichtungen während der Arbeitszeit zur Verfügung steht, wird auch nur zu Arbeitsbeginn und Feierabend die Zufahrt an der Wittelsbacherstraße genutzt. Das Ratsbegehren sieht dagegen unter den 110 Stellplätzen auch Besucher des Rathauses und HfW sowie 11 öffentliche Parkplätze rund um die Uhr vor – mit entsprechender Auswirkung auf den Verkehr.

5. Sie tun aktiv etwas gegen Steuerverschwendung.

Zu den Zielen des Bürgerbegehrens „Für den Erhalt des Maibaumparkplatzes“ gehört der Bau einer kleineren Tiefgarage mit ca. 76 Stellplätzen. 29 oberirdische Stellplätze bleiben erhalten. Dieser Bau ist mit Kosten von ca. 2,2 Mio. Euro veranschlagt.

Die Tiefgarage des Ratsbegehrens umfasst dagegen 110 Stellplätze – ohne oberirdische Stellplätze. Diese Maßnahme ist mit Kosten von ca. 3,2 Mio. Euro veranschlagt.

Das Ratsbegehren würde also 1 Million Euro Zusatzkosten bedeuten.

 

Wie muss ich abstimmen, um meine Stimme dem Bürgerbegehren zu geben?

 

Insgesamt haben Sie drei Kreuze zu vergeben. Wenn auch Sie für eine kleinere, günstigere Tiefgarage und für den gleichzeitigen Erhalt der kostenlosen Stellplätze auf dem Maibaumparkplatz sind, stimmen Sie wie folgt ab:

 

- Stimmen Sie beim Bürgerentscheid 1, Ratsbegehren, mit „NEIN“.

- Stimmen Sie beim Bürgerentscheid 2, Bürgerbegehren, mit „JA“.

- Stimmen Sie bei der Stichfrage mit „Für den Erhalt des Maibaumparkplatzes“.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Neubiberg

www.neubiberg.de/home/informationen/startseite/nachricht/buergerentscheide-in-neubiberg/