Ortsverband Oberau

Aus dem Gemeinderat

Wohnungsbau und Grundstücksverkäufe beschlossen

Die Gemeinde Oberau wird drei Mehrfamilienhäuser errichten und vier Einzelgrundstücke zur Bebauung mit Einfamilienhäusern veräußern. Das hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11.07.2017 einstimmig beschlossen.

Dem Beschluss vorausgegangen war ein Antrag der CSU-Gemeinderatsfraktion. Mit diesem reagiert die Fraktion auf das aktuell diskutierte Thema des Wohnraummangels. Die Frage nach bezahlbarem Wohnraum einerseits und der Verfügbarkeit von Baugrundstücken andererseits beschäftigt auch die Gemeinden in unserem Landkreis.

Der Antrag sieht zwei Maßnahmen vor:

Die erste Maßnahme beinhaltet die Errichtung von drei Mehrfamilienhäusern – eines in der Loisachauenstraße südlich der pro-seniore-Residenz und zwei in der Heubergstraße (Ersatzbau für das Gemeindehaus Nr. 26 und eines zur Schließung der Baulücke zu bestehenden Gebäuden). Die Finanzierung erfolgt über einen Zuschuss aus dem Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm (KommWFP), in dem der Freistaat Bayern bis 2019 jährlich 150 Millionen Euro bereitstellt und einem Kapitalmarktdarlehen der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt.

Die zweite Maßnahme stellt der Verkauf von gemeindeeigenen Flächen in der Loisachauenstraße südlich der pro-seniore-Residenz dar, die an das neue Mehrfamilienhaus anschließen. Hier sollen vier Einfamilienhäuser errichtet werden können.

CSU-Gemeinderatsfraktion

Die Gemeinde erzielt durch beide Projekte eine Wertschöpfung, reagiert auf wichtige Fragen unserer Zeit und wird ihrer sozialen Verantwortung gerecht.

Durch die Maßnahmen soll jungen Familien, aber auch älteren Mitmenschen eine Perspektive in Oberau ermöglich werden. Bei der Vermietung der Wohnungen in den Mehrfamilienhäusern sollen zudem einkommensschwache Personen berücksichtigt werden. Der Verkauf der Grundstücke soll insbesondere an einheimische Interessenten und junge, ortsansässige Familien erfolgen.

Über die genauen Vergabekriterien sowie alle Detailplanungen zu den Maßnahmen wird der Gemeinderat nach den Vorplanungen in den Ausschüssen noch entscheiden.