Ortsverband Oberkotzau

Antrag der CSU-Fraktion

E-Tankstellen im Gemeindegebiet - Pflichtaufgabe der Kommunen?

Antrag der CSU-Fraktion zum Thema E-Tankstellen im Gemeindegebiet Der wachsende Bedarf nach Lademöglichkeiten für die Elektromobilität ist unumstritten. Die Pflichtaufgabe einer Gemeinde besteht jedoch nicht im Bau und Betrieb von solchen Anlagen. Die Gemeinde hat in der Vergangenheit auch keine normalen Tankstellen betrieben. Die Anschaffung und der Betrieb von E-Ladesäulen ist Aufgabe der Versorger selbst bzw. dem Bund, der mit entsprechenden Programmen die Versorger unterstützen muss. Der Beitrag der Gemeinde ist dennoch wichtig, denn jeder Betreiber benötigt entsprechende Flächen und die Bereitschaft der Gemeinde, diese für solche Zwecke bereitzustellen und den Bau zu genehmigen. Eine Signalwirkung kann darin bestehen, dass die Gemeinde diese beiden Punkte offensiv nach außen trägt und damit potenziellen Betreibern Unterstützung signalisiert. Antrag: Die CSU-Fraktion beantragt, Betreibern von Ladesäulen den Zugang zu geeigneten Grundstücken, die im Gemeindeeigentum stehen, bereitzustellen. Der Betreiber soll für die gesamte Dauer der Erstlaufzeit des Vertrages (in der Regel 6 Jahre) hierfür keinerlei Gebühren oder Abgaben entrichten, insbesondere auch keine Pacht. Die Gemeinde teilt dies allen relevanten Betreibern auf geeignete Weise mit und veröffentlicht dies auf der Webseite, in sozialen Medien und den tagesaktuellen Medien.