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Richtig wählen!

Kommunalwahl in Bayern: Alles was Sie wissen sollten

Am 15. März findet in Bayern die Kommunalwahl statt. Das Wahlsystem ist recht kompliziert. Daher möchten wir Euch nachfolgenden Beitrag und das Video aus dem  Oberpfalznetz  ans Herz legen. Hier ist das Wichtigste zusammengefasst, damit später in der Wahlkabine keine Fragen mehr offen sind. 

Bei der Kommunalwahl am 15. März können die Oberpfälzer die Politiker bestimmen, die in ihrem nächsten Umfeld wirken. Spannend ist die Wahl allemal, aber sie gilt auch als die komplizierteste in Bayern. Bis zu vier Stimmzettel füllen die Bürger aus. Mit dem gelben wählt man in den Städten und Gemeinden den Bürgermeister, mit dem blauen den Landrat. Dazu kommen ein grüner für die Gemeinde- oder Stadträte und ein weißer für die Kreisräte. Auf manchen Zetteln vergibt der Wähler mehrere Stimmen, auf anderen nur eine. Schließlich können die Bürger noch kumulieren und auch panaschieren.

Gelbe und blaue Zettel

Die Wahl der (Ober-)Bürgermeister und Landräte ist einfach. Die Bürger der Gemeinden wählen ihren Bürgermeister direkt. Ebenso wählen die stimmberechtigten Landkreisbewohner den Landrat. Dabei kann jeder Wähler nur ein Kreuz für einen Kandidaten machen. Bekommt einer dieser mehr als die Hälfte der Stimmen, ist er gewählt. Gelingt das keinem beim ersten Mal, gibt es zwischen den beiden Bestplatzierten zwei Wochen später eine Stichwahl.

In kleinen Gemeinden kann es vorkommen, dass nur ein Bürgermeisterkandidat antritt. Das ist beispielsweise unter anderem in Fensterbach, Kastl, Guteneck, Stulln, Teunz und Thanstein der Fall. Dort haben die Wahlberechtigten zusätzlich die Möglichkeit, den Namen eines anderen ihrer Meinung nach geeigneten Kandidaten in ein dafür freies Feld auf den Stimmzettel zu schreiben. Wenn gar kein Bürgermeisterkandidat antritt, muss der Wähler den Namen einer Person eintragen, die gewählt werden kann. Das nennt man eine Urwahl. Eine solche gab es schon 2014 in Weiding (Kreis Cham) und wird es dort auch bei der kommenden Kommunalwahl wieder geben.

Grüne und weiße Zettel

Auf den Wahlzetteln für die Gemeinde- und Stadträte sowie für die Kreistage haben die Parteien ihre Kandidaten in Listen aufgestellt. Dabei hat jeder Wähler normalerweise so viele Stimmen, wie es Sitze zu verteilen gibt. In Weiden gibt es zum Beispiel 40 Stadträte. Am einfachsten ist es, wenn ein Wähler eine ganze Liste ankreuzt. Damit bekommt die Partei, wenn sie 40 Namen auf der Liste hat, alle seine 40 Stimmen. Gleichzeitig darf der Wähler Kandidaten von der Liste streichen, wenn er nicht möchte, dass diese eine Stimme bekommen. Ausnahme: In kleinen Gemeinden, in denen höchstens 3000 Menschen leben, können die Wählergruppen die Zahl ihrer Kandidaten auf dem Wahlzettel bis auf das Doppelte der möglichen Gemeinderatsmitglieder erhöhen. Das Listenkreuz ist aber nicht die einzige Möglichkeit zu wählen.

Was bedeutet Panaschieren?

Der Wähler muss nicht zwangsläufig eine ganze Liste wählen. In Bayern handelt es sich bei den Wahlen für die Lokalparlamente um eine sogenannte freie Listenwahl. Für den Wähler heißt das: Er kann seine Stimmen auf verschiedene Kandidaten unterschiedlicher Parteien aufteilen. Hier spricht man vom Panaschieren. Damit hat der Wähler die Möglichkeit, sich sein eigenes Wunschgremium zusammenzustellen – unabhängig von der Parteizugehörigkeit der einzelnen Kandidaten.

Panaschieren ermöglicht zum Beispiel, eine Liste zu wählen und gleichzeitig auch anderen Kandidaten eine Stimme zu geben. Wenn also der Wähler neben seinem Listenkreuz noch einen anderen Politiker außerhalb dieser Liste wählt, werden die Stimmen für diesen Kandidaten einfach von der Gesamtzahl der Listenstimmen abgezogen. Wer auf der angekreuzten Liste hinten steht, geht leer aus.

Was bedeutet Kumulieren?

Bei der Wahl der Gremien hat der Bürger die Möglichkeit, Stimmen kumuliert zu vergeben. Kumulieren oder Häufeln bedeutet, dass eine Person dem bevorzugten Kandidaten bis zu drei Stimmen geben kann. Auch hier ist der Wähler nicht an die Listen gebunden, sondern kann bei seinen Wunschkandidaten Schwerpunkte setzen.

Das bedeutet für die Kandidaten, dass ihre Position auf der Liste nicht unbedingt entscheidet, ob sie in den Stadt- oder Gemeinderat gewählt werden. Durch das Häufeln kann der Kandidat auf seiner Liste nach vorne rutschen. Allgemein gilt aber, dass sich die Zahl der Sitze einer Partei aus der Auszählung der Gesamtstimmen für diese ergibt.

Wenn eine Partei vorkumuliert

Es kann vorkommen, dass eine Partei ihre Liste nicht voll besetzen kann. Dann besteht die Möglichkeit, einzelne Kandidaten mehrmals daraufzusetzen. Das nennt man vorkumulieren. Bis zu dreimal kann eine Partei denselben Kandidaten auf die Liste schreiben. Wenn der Wähler ein Listenkreuz bei der Partei setzt, bekommt dieser Kandidat drei Stimmen. Damit kann die Partei verhindern, dass sie Wählerstimmen verschenkt.

Wichtig für den Wähler: Er darf einem Kandidaten maximal drei Stimmen geben, auch wenn dieser auf einer Liste mehrfach angegeben ist. Alles, was darüber hinausgeht, wird nicht gewertet.

Häufige Fehler bei der Wahl

Nehmen wir die Stadt Amberg als Beispiel: Dort gibt es 40 Stadtratssitze, also hat der Wähler 40 Stimmen. Worauf er besonders achten muss, ist, dass er nicht mehr als diese Höchstzahl vergibt. Wenn seine Kreuze die 40 überschreiten, ist der Wahlzettel ungültig. Wer übrigens bemerkt, dass er sich in der Wahlkabine verrechnet hat, kann den Wahlvorstand um einen neuen Stimmzettel bitten. Achtung: Auch mehrere Listenkreuze sind möglich, wenn man durch Streichungen dafür sorgt, dass insgesamt höchstens die zulässige Stimmenzahl vergeben wird. Wer einfach einen Kandidaten nach eigenem Gutdünken zu einer Liste dazuschreibt, ist raus. Der Wahlzettel ist ungültig.

Wie bereits angesprochen gilt eine Ausnahme bei Bürgermeisterwahlen, bei denen nur ein oder kein Kandidat antritt, oder wenn in einer Gemeinde nur eine Liste für die Gemeinderatswahl aufgestellt wurde. In letzterem Fall gibt es überdies kein Kumulieren oder Panaschieren.

Ungültig ist ein Wahlzettel auch, wenn ein Wähler darauf zusätzlich eine Bemerkung schreibt oder diesen unterschreibt. Außerdem muss eindeutig zu erkennen sein, wo der Wähler seine Kreuze gesetzt hat.

Quelle: https://www.onetz.de/deutschland-welt/oberpfalz/kommunalwahl-bayern-alles-wissen-sollten-id2979830.html