Ortsverband Planegg

Antrag im Gemeinderat

Arbeitsmarktzulage Kinderbetreuung

In der Sitzung des Gemeinderates am 11.05.2023 wurde seitens der Verwaltung ausführlich dargelegt, dass sich die Vergütung der in der Kinderbetreuung Beschäftigten in Planegg zwar einerseits im Rahmen dessen bewegt, was auch die absolute Mehrheit der Gemeinde im Landkreis München und die meisten Gemeinden im näheren Umkreis ihren in der Kinderbetreuung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bezahlen. Andererseits gibt es mit der bis zu 20%igen Arbeitsmarktzulage aber durchaus noch ein tariflich mögliches Instrument, um die entsprechenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter höher als aktuell zu vergüten und damit Anreize zu schaffen – wie es auch von der Gemeinde Gräfelfing seit einigen Jahren praktiziert wird.
Natürlich würde die Bezahlung einer solchen zusätzlichen Arbeitsmarktzulage nicht nur Auswirkung auf die zukünftigen Gemeindehaushalten haben, sondern auch möglicherweise zu vermeintlichen Ungleichbehandlungen in der Vergütung innerhalb der Gemeindeverwaltung führen. Insofern sollte hier nur eine sorgfältig abgewogene Entscheidung getroffen werden.

Andererseits sind wir aber der Meinung, dass es in der aktuellen Situation in der Kinderbetreuung keine Denkverbote geben sollte und diese Option zumindest ausführlich mit allen Pros und Cons im Gemeinderat diskutiert werden sollte. In diesem Zusammenhang sollte angesichts der Auswirkungen auf künftige Gemeindehaushalte auch die Möglichkeit einer temporären oder insbesondere auch partiellen Gewährung der Arbeitsmarktzulage diskutiert werden. Zwischen keiner Arbeitsmarktzulage und einer 20%igen Arbeitsmarktzulage gibt es durchaus Zwischenstufen (z.B. 10 %), die geringere Auswirkungen auf die Finanzsituation der Gemeinde hätten und dennoch ein klares Signal an potentielle Bewerber, wie auch die bestehenden Kolleginnen und Kollegen senden würde.