Ortsverband Pöcking

Textautoren: Wolfram Staufenberg und Marianne Lampl (Schriftführerin) in Abstimmung mit Dimitra Trottmann (Koordinatorin Asyl der Gem. Pöcking)

Aus dem Vorstand - Sitzung am 4.7.2019

Flüchtlinge und Zuwanderer in der Gemeinde Pöcking

Bericht aus der Sitzung des CSU-Ortsvorstandes am 4.7.2019

Neugierig sahen die anwesenden Mitglieder des Vorstandes der CSU-Pöcking der Koordinatorin Asyl Dimitra Trottmann und ihrem Bericht zur aktuellen Situation von Zuwanderern (Flüchtlingen und Asylanten) entgegen.

Nach ihrer kurzen Vorstellung als junger Zuwanderin aus Griechenland, deren Eltern auf Anforderung eines namhaften deutschen Unternehmens mit Arbeitsvertrag als "Gastarbeiter" eingereist waren, schildert DT ihre langjährig erfolgreiche Tätigkeit als Unternehmerin im Bildungsbereich. Obwohl ihr Kommen nach Deutschland keinen Fluchthintergrund hatte, habe sie, ähnlich den heutigen Zuwanderern, in vielen Punkten (Sprache, keine Freunde, fremde Lebensgewohnheiten ...) bei Null angefangen.

Deren Situation stelle sich aktuell wie folgt dar: Ende 2018 hätten sich 129 Flüchtlinge (zum Vergleich 2017: 119)  in verschiedenen Unterkünften befunden, 85 Personen in der Wohnanlage an der Maisinger Str., 11 Personen in 2 dezentralen Unterkünften in Possenhofen und in der Römerstr. und 33 Personen in mehreren von ihnen privat angemieteten Wohnungen. Sie setzen sich zusammen aus: 40 Afghanen, 26 Syrer, 25 Pakistani, 9 Iraner u.a. Darunter sind 15 Familien, 25 Kinder (bis 16 Jahre): davon 17 Jungen und 8 Mädchen, wiederum davon 2 Babys und 15 Kindergartenkinder, 8 Jugendliche (zwischen 17 und 21 Jahren), davon 6 männlich und 2 weiblich. Alleinstehende Erwachsene: 65 davon 64 männlich und 1 weiblich.

2017 waren 66% der arbeitsfähigen Personen in Arbeit. Mit einer strengen Handhabung von Arbeitsgenehmigungen durch die Ausländerbehörde in STA sank die Zahl 2018 auf 54%. Die errechnete Fluktuation liegt etwa bei 30%, d. h. welche die Unterkünfte aus verschiedensten Gründen verlassen.

1. Wechsel in der Verantwortlichkeit von Landratsamt Starnberg zur Regierung von Oberbayern

Eine neue Situation entsteht soeben durch den Wechsel der Verantwortlichkeit vom LRA zur Regierung von Oberbayern. Die Zuordnung zum LRA hatte den Vorteil, dass die Wege der Betreuung kürzer waren. Nunmehr werden nur noch dezentrale Wohnungen vom LRA betreut, alle anderen Einrichtungen durch die Regierung von Oberbayern bzw. deren Sachwalter „European Home Care“.

2. Mögliche Integration

Dank zahlreicher Ehrenamtlicher und des finanziellen Engagements der Gemeinde erfolgt eine breit gefächerte Betreuung der Zuwanderer. Im Obergeschoss des Sozialdienstgebäudes gibt es das BABBildungszentrum für Asyl-Bewerber, in welchem immer noch ehrenamtlich geführte Deutschkurse stattfinden (dazu erstellte Infomappe wurde durch Frau Trottmann den Anwesenden zur Veranschaulichung gereicht). Das Café International im ev. Pfarrgemeindehaus veranstaltete über 2 Jahre jeden Donnerstag eine gemeinsame Nachmittagsrunde.

Unter dem Link https://www.lk-starnberg.de/Bürgerservice/Ausländerangelegenheiten/Asyl-Integration-und-Migrationwerden die unterschiedlichsten Informationen rund um das Thema Asyl im Landkreis Starnberg dargestellt.

Themenkategorien sind:

  • Asylsozialberatung und Unterkunftsbetreuung
  • Bildungskoordination für Neuzugewanderte
  • Ehrenamtskoordination Asyl und Integration (Integrationslotsin)
  • Sprach- und Kulturmittler
  • Häufige Fragen
  • Therapeutische Angebote für Flüchtlinge
  • Unterkunftsverwaltung

3. Arbeitschancen

Die Ausländerämter können nach eigenem Ermessen unter Beachtung verschiedener Kriterien Arbeitsgenehmigungen erteilen. Nach den neuen Vollzugshinweisen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration vom 04.03.19 zur Beschäftigung und Berufsausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten haben die Ausländerbehörden erweiterte, Möglichkeiten bekommen, um ihren Ermessensspielraum zu Gunsten von Arbeits- und Ausbildungsgenehmigungen ausüben zu können.

Nach den Erfahrungen von DT würden die erwerbsfähigen Asylbewerber gerne arbeiten und um die 80% könnten eine Arbeit haben, wenn sie dürften. Das hätte den Vorteil, dass die Flüchtlinge ihren eigenen Unterhalt verdienen könnten und statt von Steuergeldern finanziert zu werden, würden sie Steuern einbringen. Durch die Unterstützung ihrer Familien in den jeweiligen Herkunftsländer findet zudem eine mittelbare Entwicklungshilfe statt. Außerdem schränkt man damit auch die Gefahr von Schwarzarbeit ein.

Frau Trottmann spricht den schwierigen Punkt im Dubliner Übereinkommen an, wonach die Grenzstaaten der EU (Italien, Griechenland, Spanien) eine unverhältnismäßig hohe Belastung zu tragen hätten, was das Flüchtlingsproblem innerhalb der EU extrem verschärft.

Kurze Erklärung dazu unter folgenden Link: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/176798/dubliner-uebereinkommen