Ortsverband Pöttmes

Pressemitteilung

Patientenverfügung - Betreuungsvollmacht

Der Einladung der CSU Pöttmes/Echsheim zur Veranstaltung zum Thema zur Betreuungs- verfügung und Patientenvollmacht im Ochsenwirt in Pöttmes waren über 100 Personen gefolgt. 

Ortsvorsitzender und Bürgermeisterkandidat Mirko Ketz begrüßte den Notar Herrn Riedel aus dem Notariat in Aichach und Allgemeinarzt Dr. Josef Baur, Pöttmes als Referenten des Abends. "Mein Mann wird nicht automatisch mein Betreuer.“ so Notar Riedel.  Durch das Amtsgericht wird für eine Person -die selbst nicht mehr entscheiden kann- eine Betreuung angeordnet. Dies kann verhindert werden wenn eine Betreuungsvollmacht vorliegt. Dort kann eine Person benannt werden, die im Ernstfall Betreuer werden soll und was diese entscheiden kann. 
Anders hingegen wird in der Patientenverfügung geregelt, welche medizinischen Maßnahmen bei einer schweren Erkrankung noch vorgenommen werden sollen.

Dr. Baur ging auf die Ängste der Menschen vor einer Verlängerung des Leidens durch die "Apparatemedizin" ein. Zu beachten ist hierzu aber, dass wenn eine Patientenverfügung lebensverlängernde Maßnahmen ausschliesst eine Organspende nicht möglich ist, da für diese die Organe 72 Stunden nach dem Hirntod des Spenders noch 72 Stunden erhalten werden müssen bis zwei unabhängige Medizinerteams den Hirntod feststellt haben. Dieser Widerspruch kann zu Irritationen führen. Dr. Baur wies auf die Notwendigkeit von Organspenden hin und forderte alle auf dies bei Erstellung einer Patientenverfügung genau zu formulieren und bereits bestehenden Patientenverfügungen dazu zu überprüfen. Als Alternative oder Ergänzung zur Patientenverfügung ist das sogenannte "Augsburger Modell“ vorgestellt worden. Hier wird bei Beginn einer schweren oder chronischen Erkrankung und den anstehenden Behandlungen festgelegt, welche Maßnahmen beim ungünstigeren Verlauf der Krankheit vorgenommen werden sollen. Auf Frage eines Teilnehmers bestätigten beide Referenten das sowohl die Betreuungsvollmacht als auch eine Patientenverfügung immer wieder, zumindest alle fünf Jahre auf Aktualität und den persönlichen Wünschen überprüft und ggf. angepasst werden soll.

Für das rege Interesse und die vielen Fragen bedankte sich Mirko Ketz und überreichten den Referenten ein kleines Geschenk.

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