Ortsverband Schmidmühlen

Marktratssitzung

Photovoltaik: Regeln für Freiflächenanlagen

Auf dem Aichaer Berg bei Adertshausen (Markt Hohenburg) stehen bereits Solarmodule. Auch im Bereich Schmidmühlen gibt es immer wieder Anfragen für derartige Freiflächen-Anlagen.

 

Der Marktrat räumt dem Schutz der Lebensqualität und der Natur Priorität ein. Flächen werden nicht benannt.

 

Der Marktgemeinderat hat eine Planungsgrundlage für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet auf den Weg gebracht. Der Hintergrund für dieses Grundsatzpapier waren wiederholte Anfragen zu Standorten für Freiflächenanlagen mit teilweise größerem Umfang, sagte Bürgermeister Peter Braun. Die CSU-Fraktion hat nach eingehender Beratung bei ihrer Klausurtagung in Paulushofen einen Entwurf eingebracht, der jetzt als Planungsgrundlage für PV-Freiflächenanlagen im Markt Schmidmühlen ausgearbeitet worden ist.

Wie CSU-Fraktionssprecher Johann Edenharter dazu anmerkte, sollen grundsätzlich unbebaute Flächen freigehalten werden, um die Versiegelung von Flächen so gering wie möglich zu halten. Die CSU Fraktion sieht den Schutz der Lebensqualität der Bevölkerung, der Landschaft, der praktizierenden Landwirte und der Ortsentwicklung als höchste Priorität an. Dieser Schutz sei in jedem Fall vorrangig für Investitionsmaßnahmen in Freiflächen PV-Anlagen.

In dem Grundsatzpapier heißt es, dass großflächige Modular-Anlagen mit einer Überstellung der Freifläche von 50 Prozent und mehr ausdrücklich nicht gestattet sind. Genehmigungsfähig soll nur eine Nord-Süd-Ausrichtung sein. Die gesamte Fläche einer PV-Freiflächenanlage soll eine Größe von fünf Hektar nicht übersteigen. Der Abstand zur nächstmöglichen Freiflächen-Anlage muss mindestens 500 Meter Luftlinie betragen. Bei Einfriedungen sind mindestens 15 Zentimeter Bodenfreiheit zu lassen und Stacheldraht darf generell nicht verwendet werden, um mittelgroßen Säugetieren das Gelände als Lebensraum zu erhalten.

Es sei ausdrücklich nicht das Ziel des Marktes Schmidmühlen, externen Investoren Flächen für den Bau von Freiflächen PV-Anlagen zur Verfügung zu stellen oder die Genehmigung dazu zu erteilen. Der Schutz der Lebens-Qualität der Bevölkerung, der Landschaft, der Natur und der praktizierenden Landwirtschaft habe ausdrücklich eine hohe Priorität. Größere Widerstände in der vor Ort lebenden Bevölkerung könnten ein wesentlicher Hinderungsgrund für eine Genehmigung einer PV-Freiflächenanlage durch den Markt Schmidmühlen sein.

In der Planungsgrundlage heißt es weiter, dass der Markt Schmidmühlen vorab keine Flächen benennen wird, die für Freiflächen PV-Anlagen grundsätzlich genehmigungsfähig sind. Jeder Antrag werde im Einzelfall nach den vorgegebenen Kriterien entschieden. Eine Antragstellung ohne Einhaltung der vorgegebenen Kriterien ist grundsätzlich nicht genehmigungsfähig, heißt es als Schlussbemerkung.


Breite Mehrheit:
 

  • Zustimmung: Die Planungsgrundlage für PV-Freiflächenanlagen wird von den im Marktgemeinderat vertretenen Fraktionen der CSU/FW Emhof und den Freien Wählern gemeinsam getragen.
  • Bestand: Derzeitige Anlagen unter Nutzung erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet von Schmidmühlen sind: fünf grundlastfähige Wasserkraftwerke, drei Biomasse-Blockheizkraftwerke sowie eine Vielzahl von PV-Anlagen auf Dächern landwirtschaftlicher, gewerblicher und privater Bauten.