Ortsverband Schmidmühlen

Marktratssitzung

Friedhofsgebühren steigen

Seit 1999 sind die Preise am Schmidmühlener Friedhof nicht mehr gestiegen.

 

Schmidmühlener müssen für letzte Ruhestätte mehr zahlen.

 

Der Marktgemeinderat in Schmidmühlen hat eine neue Friedhofsgebührensatzung beschlossen. Die Bürger müssen sich deshalb auf höhere Friedhofsgebühren einstellen.

Zum letzten Mal waren die Friedhofsgebühren 2011 geändert worden. Jetzt wurden die Gebührensätze für die Nutzung der Friedhofseinrichtung neu gefasst und verabschiedet. In der jüngsten Sitzung des Marktgemeinderats wurde mit einer Gegenstimme beschlossen, dass die Änderungssatzung rückwirkend zum 15. Februar 2023 in Kraft treten wird.

Wie Kämmerer Manfred Schindler informierte, könnten für das Haushaltsjahr 2024 Einnahmen aus Friedhofsgebühren in Höhe von 200000 Euro eingeplant werden. Von denen würden voraussichtlich 170000 Euro in eine Sonderrücklage für nachfolgende Jahre zugeführt werden. Die Friedhofsgebühr werde grundsätzlich für zehn Jahre im Voraus erhoben.

Im Schmidmühlener Friedhof stehen insgesamt 600 Grabplätze zur Verfügung, von denen derzeit etwa 450 belegt sind, sagte Bürgermeister Peter Braun. Für etwa 300 Grabplätze werden im Jahr 2024 neue Gebührenbescheide erstellt. Erfahrungsgemäß könne man davon ausgehen, dass etwa 20 Prozent der Grabplätze nicht mehr nachgelöst oder aufgelöst werden. So sei die Situationen in den vergangenen Veranlagungszeiträumen immer gewesen.

Auf Grund der neuen Satzung werde ein Einfach-Erdgrab 40 Euro pro Jahr kosten. Ein Einfach Erdgrab-Wandgrab ist mit 43 Euro pro Jahr kalkuliert. Eine Einfach-Grabkammer liegt bei 66 Euro pro Jahr. Dazu komme eine einmalige Gebühr für das vorhandene Fundament und den bereits erfolgten Erdaushub in Höhe von 1500 Euro. Urnengrabröhren für Einfach-Gräber liegen bei 47 Euro jährlich. Eine einmalige Gebühr für eine vorhandene Urnenröhre und Grababgrenzung wurde mit 800 Euro kalkuliert. Der Markt erhebt für die Benutzung des Leichenhauses, unabhängig von der Dauer, eine Pauschalgebühr in Höhe von 89 Euro pro Sterbefall.

Bei Grabentfernungen durch den Markt Schmidmühlen fallen 400 Euro für ein Einfach-Grab, 450 Euro für ein Zweifach-Grab und 500 Euro ab einem Dreifach-Grab an. Für die Zulassung zu gewerblichen Arbeiten im Friedhof im Sinne der Friedhofssatzung werden ebenfalls Gebühren fällig. Die Friedhofsgebührensatzung kann auf der Internetseite der Gemeinde nachgelesen werden.

Wie der Marktgemeinderat weiter beschlossen hat, werde die Verwaltung das Ratsinformationssystem einführen. Dazu wurde auch die Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat in der Fassung vom 28.Mai 2020 geändert.