Ortsverband Sinzing

Sitzung 04 - Legislaturperiode 2020/2026

Neues aus dem Gemeinderat

Gemeinderat
Alle Gemeinderatsmitglieder der Legislaturperiode 2020/2026

Am heutigen Mittwoch fand sich der Gemeinderat zur nächsten Sitzung in der Legislatur 2020/2026 zusammen. Auf Grund der Corona-Pandemie wurde erneut in der Sinzinger Schulaula getagt.

TOP 1, 1.1 und 1.2: Bekanntgabe des Jahresabschlusses 2019 des Kommunalunternehmens für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing - KUS

Vor der Sitzung kam der Vorstand und der Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens Sinzing (KUS) zusammen, um den Jahresabschluss 2019 zu prüfen und zu besprechen. Da dort keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden konnten und alle Fraktionen mit dem Ergebnis zufrienden waren, konnten die Tagesordungspunkte "Bekanntgabe" sowie "Entlastung des Vorstandes und Verwaltungrates" jeweils einstimmig beschlossen werden.

TOP 2: Verkehrsüberwachung in der Gemeinde Sinzing - Beitritt zum Zweckband kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz

Bisher übernahm die Stadt Regensburg die Verkehrsüberwachung in Sinzing. Da die Verkehrsüberwachung in der Gemeinde für die Stadt nicht mehr rentabel ist und Personal eingesparrt werden soll, wurde der Vertrag mit der Gemeinde Sinzing gekündigt. 

Für den Gemeinderat ist jedoch klar, dass auch zukünftig der ruhende und fließende Verkehr in Sinzing überwacht werden muss. Deswegen wurde der Beitritt zum Zweckverband kommmunale Verkehrssicherheit Oberpfalz, dem bereits mehrere Landkreisgemeinden angehöhren, ohne Gegenstimme abgesegnet.

TOP 3: Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) - Änderung des KAG zum 01.04.2021: 25-jährige Ausschlussfrist für Erschließungsbeiträge - weiteres Vorgehen der Gemeinde Sinzing

Die Gemeinde Sinzing erhebt für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen (Ortsstraßen) Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) i.V.m dem Baugesetzbuch (BauGB) und der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung (EBS). Endgültig hergestellt und abrechenbar sind Ortsstraßen, wenn sie in ihrer gesamten Ausdehnung und mit allen Teileinrichtungen den Vorgaben der Erschließungsbeitragssatzung entsprechend endgültig ausgebaut sind (insbesondere Frostschutzschicht und Oberfläche hergestellt, Randsteine gesetzt, Entwässerungsanlage errichtet, Beleuchtung betriebsbereit).

Der Bayerische Landesgesetzgeber hat 2016 mit dem Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vom 08.03.2016 (GVBl 2016 Nr. 3, S. 36 ff.) einen neuen Art 5a Abs. 7 Satz 2 KAG eingefügt, welcher zum 01.04.2021 in Kraft tritt. Insgesamt kann man festhalten, dass durch die Änderungen des KAG in den letzten Jahren, auch durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge (Strabs), ab dem 01.04.2021 keine Erschließungsbeiträge mehr für Erschließungsanlagen erhoben werden können, deren erstmalige Erschließung vor mehr als 25 Jahren begonnen wurde.

In Sinzing gibt es, wie in den meisten anderen Gemeinden Bayerns eine Vielzahl von Straßen, die augenscheinlich voll funktionsfähig sind, aber noch nicht im Sinne der geltenden Erschließungsbeitragssatzung endgültig hergestellt wurden. Dies hat vor allem den Grund, dass die endgültige Herstellung volkswirtschaftlich nicht angezeigt ist, da sich der (vorläufige) Ausbau in einem insgesamt guten Zustand befindet und weiterhin kein Ausbau benötigt wird.

Der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass gemäß des gültigen Investitionsplans bis zum 31.03.2021 keine Ortsstraßen ausgebaut und abgerechnet werden, die durch die neue Rechtslage ab 01.04.2021 der Beitragspflicht entzogen werden.

TOP 4: Antrag der Sinzinger Linke - Erlass einer Freiflächengestaltungssatzung

Um einer zunehmenden Vermehrung von sogenannten "Stein- oder Schottergärten" entgegen zuwirken, wollte der linke Gemeinderat Klaus Nebl eine Freiflächengestaltungssatzung beschließen.

Die Mehrheit im Gemeinderat konnte seine Ausführungen nicht befürworten, was sich am besten an den Aussagen unseres Fraktionsvorsitzenden, Michael Gaßner, zusammenfassen lässt. Er führte aus, dass zum einen keine Übermäßige Anlegung solcher Gärten zu erkennen wäre und zum anderen diese Anträge nur in Städten Sinn machen, die mit erhöhtem Flächenverbauch und Flächenversiegelung zu kämpfen haben, nicht aber eine Gemeinde, die über zahlreiche sowie außreichende Grünflächen, nicht nur in Gärten, verfügt. Des Weiteren ist die Ausarbeitung einer solchen Satzung mit großem Aufwand verbunden und muss im nachhinein auf ihre Umsetzung in der Gemeinde überprüft werden, was zusätzlichen Verwaltungsaufwand darstellt. Als letzten und gewichtigsten Punkt wurde die Überregulierung und Bürokratisierung durch solche "Verbotsanträge" angeführt, die für viele Bürger weder verständlich noch nachvollziehbar sind.

Alles in allem schlossen sich fast alle Fraktionen, bis auf die Grünen, den geschilderten Ausführungen an, weswegen der Antrag mit 6:15 Stimmen abgelehnt wurde.

TOP 5: Erweiterung und Sanierung Grundschule Sinzing - Antrag Freie Wähler Hackschnitzelheizung

Die Freien Wähler stellten einen Antrag die Ausgestalltung der Heizung in der Schule nochmals zu Überdenken, da die Planung des Schulneubaus verändert wurde und somit ein neues Heizungsakonzept sinnvoller sein könnte.

Das Thema Schulheizung beschäftigte bereits den alten Gemeinderat, der vor über einem Jahr eine "Kombilösung" aus Pellets und Gasthermie beschlossen hatte, auch mit den Stimmen der verbliebenen Gemeinderäten der FW im neuen Gemeinderat. Schon damals wurde von deren Seite das Hackschnitzelkonzept für das bessere gehalten, warum sie letztendlich trotzdem dem damaligen Beschluss zustimmen konnten, der sogar einstimmig ausfiel, konnte abschließend nicht geklärt werden. 

Für die aktuellen Gemeinderäte war jedoch schnell klar, dass am bestehenden Konzept nicht gerüttelt wird, da wirtschaftliche Vorteile einer "Kombilösung" mit Hackschnitzel nicht erkennbar sind und im Falle einer tatsächlichen Umgestaltung der Heizung zusätzliche Kosten von mindestens 70.000€ auf die Gemeinde zukommen würden. Der Antrag wurde deshalb mit 6:15 Stimmen abgelehnt.

 

Mehr Informationen zur Sitzung finden Sie hier!

(LS)