Artikel vom 07.02.2021
Wahl der Delegierten zur Kreisvertreterversammlung
Wahl- und Aufstellungsversammlungen von politischen Parteien sind verfassungsrechtlich geschützt und unterfallen dem Bayerischen Versammlungsgesetz, weshalb diese nach der derzeit geltenden Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zulässig sind.
Zur eigenen Sicherheit war die Beachtung der aufgrund der Corona-Pandemie
geltenden Abstands- und Hygieneregeln zwingend einzuhalten.
Das explizit erstellte Hygienekonzept wurde allen Teilnehmer zur Beachtung
gegeben. Für alle Teilnehmer bestand auch am Platz eine Maskenpflicht.
Ortsvorsitzender Rudi Haimerl begrüßte die Mitglieder und bei dem zügig
durchgeführten Aufstellungsverfahren zur Bundestagswahl wurden dann als
Delegierte in die Kreisvertreterversammlung: Dorneck Marco, Kraft Martin,
als Stellvertreter: Rumpel Klaus, Eham Martin
jeweils einstimmig gewählt.
In einer sachlich geführten Kurzdiskussion zur Pandemie und der vorgegebenen Auflagen durch die Regierung wurden so einige Verbesserungen vorgeschlagen, die an die entsprechenden Stellen weitergegeben werden.
Man war sich einig, dass eine sachliche „Streitkultur“ auf alle Fälle auch immer positive Entwicklungen mit sich bringt.