Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 08. Mai 2017

 

Zunächst beschäftigte sich der Gemeinderat mit dem Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung und Garage in der Adolph-Kolping-Straße. Für das Bauprojekt waren zwei Befreiungen vom Bebauungsplan nötig. Anstelle eines geneigten Dachs mit 25 bis 35 Grad Dachneigung soll ein Flachdach gebaut werden. Da auch in ähnlichen Fällen bereits eine Befreiung erteilt worden war, wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt. Diskussionen gab es zur geplanten Geländeveränderung. Die beantragten Abgrabungen wurden schließlich auf Vorschlag der Bauverwaltung mehrheitlich genehmigt. Die Abgrabungen seien nicht vergleichbar mit den anderen Bezugsfällen, da von außerhalb des Grundstückes nicht einsehbar. Dem Bauvorhaben wurde im Übrigen einstimmig zugestimmt.

Im Rahmen der Umbaumaßnahmen in der Ballsporthalle waren auch die Ballfangnetze erneuert worden. Diese können nun elektrisch nach oben aufgerollt werden, so dass sie beim Schulsport nicht stören oder zur Verletzungen führen und falls in der Halle Ballsportarten betrieben werden, können die Netze heruntergelassen werden. Das hintere Ballfangnetz vor dem Spielstandsanzeiger wurde dabei in einer Höhe von etwa 6,65 cm aufgehängt. Das vordere Ballfangnetz direkt am Eingang in die Ballsporthalle jedoch war auf einer Höhe von etwa 3 Metern befestigt worden. Deshalb kam es zwar nicht oft, aber doch gelegentlich vor, dass der Ball das niedrigere Netz überwunden hat. Gerade dies sollte ja durch das Netz eigentlich verhindert werden. Der Gemeinderat selbst hatte zwar über die Anschaffung der Ballfangnetze beschlossen, aber dabei die Höhe nicht explizit festgelegt. Nun hatte es im Rat einiges Unverständnis darüber gegeben, dass die Netze in zwei verschiedenen Höhen befestigt waren und dabei der Eingangsbereich, den ja alle Menschen durchlaufen müssen die die Halle betreten mit einem deutlich niedrigeren Netz geschützt war als der hintere Hallenteil. Deshalb stand nun eine Entscheidung darüber an, ob das vordere niedrigere Netz noch einmal verändert werden soll. Der Gemeinderat entschloss sich schließlich mit sechs Gegenstimmen, zur Sicherheit der Besucher und Nutzer der Halle auch das vordere Ballfangnetz auf einer Höhe von 6,65 Metern montieren zu lassen, auch wenn dies nun noch einmal Kosten von etwa 10.500 € verursacht.

Seit längerem plant der Gemeinderat bereits, das Gewerbegebiet Kiesäcker auch an die Staatsstraße 2298 (zwischen Hettstadt und Zell) mit einer Straße anzubinden. Damit wäre auch eine sinnvolle Busanbindung des Gewerbegebietes möglich (z.B. in dem Busse Richtung Hettstadt durch das Gewerbegebiet fahren und dort halten). Die Straße soll am nord-westlichen Ende des aktuellen Gewerbegebiets nach Norden auf die vorhandene Staatsstraße führen. Um dieses Bauprojekt überhaupt möglich zu machen, hat die Gemeinde bereits die Grundstücke gekauft, über welche die Straße führen würde. Für die Straße muss nun ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Um den Bebauungsplan aufstellen zu können, muss außerdem ein entsprechender Flächennutzungsplan vorhanden sein. Beide Bauleitpläne sollen deshalb nun aufgestellt werden. Während der Bauplan nur die Straße umfasst, würde der Flächennutzungsplan auch den Rest der erworbenen Fläche beinhalten. Die Fläche soll als langfristige Reserve von Gewerbegrundstücken dienen. Gegen die drei Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde beschlossen, die Aufstellung der Bauleitpläne anzugehen.

Die Bürgerinitiative „Rettet das Aalbachtal“ würde gerne Wasser aus dem Floßgraben pumpen, um dies Waldbüttelbrunner Bürgern z.B. zur Bewässerung von Gärten zur Verfügung zu stellen. Das Landratsamt, das für die Genehmigung des Antrages zuständig ist, hat die Gemeinde zu einer Stellungnahme aufgefordert. Der Gemeinderat stimmte nun in seiner Stellungnahme der Benutzung des Gemeindeweges und der Wasserentnahme aus dem Floßgraben mehrheitlich (fünf Gegenstimmen) zu. Die Zustimmung wurde zunächst auf zwei Jahre befristet. Eine Abgabe an Landwirte wurde ausgeschlossen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Antrag einen Gemeinderat gestellt. Der Gemeinderat solle eine Resolution an den bayerischen Landtag verfassen, in der die Gemeinde Waldbüttelbrunn den Landtag auffordert, das bisherige Sitzzuteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer im Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz beizubehalten. Diese Resolution sollte an die Landtagspräsidentin Frau Stamm, alle Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Landtages und den Ministerpräsidenten Seehofer herangetragen werden. Ich habe daraufhin einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung mit diesem Antrag gestellt. Dies habe ich wie folgt begründet: Die Gemeinderäte wurden von den Waldbüttelbrunner Bürgern beauftragt, über gemeindliche Angelegenheiten zu entscheiden. Auf diesen Auftrag sollten sich die Gemeinderäte meiner Meinung nach auch beschränken. Demokratisch legitimiert zur Entscheidung über das bayerische Gemeinde-und Landkreiswahlgesetz sind diejenigen, die von den bayerischen Bürgern in den bayerischen Landtag gewählt worden sind. Für meinen Antrag auf Nichtbefassung stimmten 11 Gemeinderäte, was bei 9 Gegenstimmen eine Annahme meines Antrages bedeutete. Über die Resolution als solches wurde daher weder diskutiert noch abgestimmt.

In einer der letzten Sitzungen wurde bereits über einzelne Inhalte der Gestaltungssatzung diskutiert. Es wurde zunächst über eine Konkretisierung des Inhalts von § 28 (Mauern) entschieden, gleichzeitig wurde aber auch eine vollumfängliche Überarbeitung der Satzung für erforderlich gehalten. Die Verwaltung legte nun eine erste Änderungssatzung für den § 28 vor. Der Beschluss hierüber wurde mehrheitlich bis zur Überarbeitung der gesamten Satzung vertagt.

In Waldbüttelbrunn ist es nach Berichten des Bürgermeisters in jüngster Zeit vermehrt zu Betteleien gekommen. Auch im gesamten Landkreis Würzburg scheint dies derzeit ein Thema zu sein. Das Landratsamt hat wohl deshalb empfohlen, eine sogenannte Sicherheitssatzung zu erlassen. Mehrere Landkreisgemeinden haben dies bereits getan. In einer Sicherheitssatzung können bestimmte Handlungen( z.B. aggressives Betteln auf öffentlichem Grund aber auch die Verunreinigung öffentlicher Grünanlagen) verboten und als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bewehrt werden. Würde dann jemand gegen diese Regelungen in der Satzung verstoßen, dann beginge er eine Ordnungswidrigkeit. Die Polizei könnte gegen diese Ordnungswidrigkeit vorgehen und z.B. das weitere Betteln untersagen. Die Gemeinde könnte ein Bußgeld verhängen. Bezüglich der öffentlichen Grünanlagen gibt es in Waldbüttelbrunn bereits eine Satzung. In dieser ist allerdings kein Verbot mit einer Geldbuße bewehrt und als Ordnungswidrigkeit festgelegt. Deshalb können Zuwiderhandlungen derzeit nicht weiter verfolgt werden. Dies könnte aber in eine Sicherheitssatzung mit aufgenommen werden. Es wurde mehrheitlich (gegen 3 Stimmen) beschlossen, dass die Gemeindeverwaltung zunächst einmal einen Entwurf einer solchen Satzung erarbeiten und dann dem Gemeinderat erneut zur Beschlussfassung vorlegen soll.

2018 soll es wieder einen Nachtfaschingszug unter der Trägerschaft der Gemeinde aber ohne anschließende gemeindliche Party geben. Dafür hat sich der Gemeinderat mit einer breiten Mehrheit ausgesprochen. Nach den Ereignissen 2016 (Sachbeschädigungen und Verunreinigungen, zahlreiche Rettungsdiensteinsätze, große Anzahl stark alkoholisierter Jugendlicher und Erwachsener, wovon viele bereits alkoholisiert oder mit entsprechenden Alkoholvorräten bestückt von außerhalb angereist sind) hätte nach Rücksprache mit der Polizei ein sehr großer Aufwand betrieben werden müssen, um den Faschingszug mit „After-Zug-Party“ diesmal in geordnetere Bahnen zu lenken. Dabei hätte zukünftig für die Feier die Sackgassensituation der Sumpfler 1 – Halle vermieden werden sollen. Eine Party hätte dann auf dem Parkplatz der Ballsporthalle stattfinden können. Dazu wären neben dem Bewirtungszelt noch ein Sanitätszelt und Toilettenwägen gestellt worden, es waren Taschenkontrollen beim Zugang auf das Festgelände geplant, eine teilweise Absperrung des Geländes und eine Ausleuchtung dunkler Ecken mit Flutlicht. Ausschlaggebend für die Streichung der „After-Zug-Party“ war aber neben dem immensen Aufwand auch die Hoffnung, dass der Faschingszug für das Klientel welches die Faschingsveranstaltung hauptsächlich des Alkoholkonsums wegen besucht ohne anschließende Party zu unattraktiv wird und sich diese Besucher dann bereits im Vorfeld für eine andere Veranstaltung entscheiden. Die mitwirkenden örtlichen Vereine und Gruppen können sich überlegen, ob sie in ihren Vereinsräumen oder den örtlichen Gaststätten den Faschingszug gemeinsam ausklingen lassen wollen. Der Termin für den Faschingszug steht noch nicht endgültig fest. Da die Polizei gerne mit ausreichend Kräften vor Ort wäre, muss der Termin noch abgestimmt werden.