Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. Mai 2021

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  • Bauangelegenheiten

Der relativ kurze öffentliche Teil der Gemeinderatssitzung behandelte fast ausschließlich Bauangelegenheiten.

Bezüglich einer Änderung des Balkons an einem bestehenden Wohnhaus in der Ringstraße hatte der Gemeinderat bereits eine Bauvoranfrage beantwortet. Das Ergebnis der Bauvoranfrage berücksichtigend, hat der Bauherr nun einen Bauantrag gestellt. Hierzu wurde das Einvernehmen des Gemeinderats einstimmig erteilt (bei einer persönlichen Beteiligung).

Ein Bauvorhaben am Neuberg beschäftigte den Gemeinderat in zwei aufeinanderfolgenden Tagesordnungspunkten:

Zunächst ging es um Auffüllungen mit Erdaushub, die ohne Genehmigung vorgenommen worden sind. Als hinterher ein Antrag auf Genehmigung der Auffüllung gestellt worden war, hatte der Gemeinderat sein Einvernehmen versagt. Das Landratsamt bestätigte nun, dass die Auffüllungen ebenso wie ein geplanter Maschendrahtzaun an der Stelle nicht genehmigungsfähig sind. Das Landratsamt hat die Bauherren bereits darauf hingewiesen, dass die Auffüllungen wieder beseitigt werden müssen. Der Gemeinderat wurde darüber informiert. Eine Beschlussfassung war nicht nötig.

Auch das Wohnhaus war anders errichtet worden als ursprünglich genehmigt. Das Einvernehmen des Gemeinderats für den hinterher eingereichten Änderungsantrag war versagt worden. Insbesondere störte sich der Gemeinderat an den massiven Abgrabungen, die so innerorts auf keinen Fall geduldet würden. Jedoch hat das Landratsamt nun entschieden, dass die Maßstäbe, die im durchgängig bebauten Ort angewendet würden, nicht für dieses Bauvorhaben im Außenbereich gelten. Das Landratsamt hat deshalb trotz des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde den geänderten Bau genehmigt und das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Der Gemeinderat erkennt nun die Rechtsauffassung des Landratsamtes an und wird gegen diese Entscheidung nicht vorgehen. Dies spiegelt sich in einem einstimmigen Beschluss wieder, dass keine Klage erhoben wird. In der Konsequenz heißt das für den Gemeinderat wohl, dass zukünftige Bauvorhaben im Außenbereich restriktiver gehandhabt werden, da offensichtlich bei einer grundsätzlichen Genehmigung kaum mehr Einflussmöglichkeiten auf die Gestaltung des Baus bestehen.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin