Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 20. September 2021

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Friedhofssatzung
  • verschiedene Bauangelegenheiten
  • Bepflanzung Rathausblock
  • Bäume Friedhöfe Roßbrunn und Mädelhofen
  • Städtebauförderung
  • Jahresrechnung 2020
  • Radweg nach Hettstadt

Nachdem die letzte Gemeinderatssitzung wegen einer zu geringen Teilnehmerzahl ausgefallen war, erwartete das Gremium dieses Mal eine ambitionierte Tagesordnung mit 19 Tagesordnungspunkten im öffentlichen Teil. Dem entsprechend groß war die Erleichterung, als man kurz vor Beginn der Sitzung 10 Teilnehmende zählte, so dass die Sitzung dieses Mal stattfinden konnte. Geleitet wurde die Sitzung erneut vom 2. Bürgermeister Sebastian Hansen.

Nach Vorberatungen in den Fraktionen und vorangegangenen Sitzungen wurde nun einstimmig die neue Friedhofssatzung erlassen, die die neu geschaffenen Bestattungsmöglichkeiten (Baumbestattungen, Urnengemeinschaftsanlagen) mit umfasst.

Im Anschluss waren einige Bauangelegenheiten zu beschließen, die der Bauamtsleiter, Herr Ostwald, in gewohnt souveräner Weise vortrug.

Zunächst erhielt der Rat Kenntnis von der Genehmigung zum Anbau eines Balkons an ein Einfamilienhaus in der Sportplatzstraße. Die Genehmigung war im Freistellungsverfahren ergangen.

In der Karl-Lott-Straße war ein Einfamilienhaus in ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten umgebaut worden. Im Nachhinein wurde nun die hierfür erforderliche Genehmigung beantragt sowie eine Abweichung von der Stellplatzsatzung. Der Abweichung von der Stellplatzsatzung stimmte der Gemeinderat einstimmig nicht zu. Nach Ansicht des Gremiums sind die in der Satzung festgelegten Stellplätze auf dem Grundstück zu errichten, was zwar die Gartenfläche verringert, aber durchaus möglich ist. Ein Verzicht auf Parkplätze wird kritisch gesehen, da die Park- und Verkehrssituation im Allgemeinen und an dieser Stelle im Besonderen als schwierig angesehen wird.

In der Wertheimer Straße soll ein Dachgeschoss ausgebaut werden. Dabei wurde im Rahmen des Bauantrags eine Abweichung von der Dachgestaltungssatzung beantragt. Der an der Südseite neu vorgesehene Zwerchgiebel soll ein Flachdach an Stelle des vorgeschriebenen Satteldachs erhalten. Grund ist der Kamin des bereits bestehenden Gebäudes, der die Errichtung eines Satteldachs an dieser Stelle erschwert. Trotz grundsätzlicher Bedenken, von der Dachgestaltungssatzung Ausnahmen zuzulassen, wurde diesem Vorhaben einstimmig zugestimmt, da eine alternative Ausführung schwierig ist.

Seit Jahren beschäftigt sich der Gemeinderat mit der Errichtung eines Unterstands für Damwild in Roßbrunn (Außenbereich). Ursprünglich wurde erst der Unterstand gebaut und anschließend ein Genehmigungsverfahren angestrebt. Der Gemeinderat versagte dem Bauantrag sein Einvernehmen aufgrund fehlender Privilegierung. Daraufhin wurde der Bauantrag von einem Landwirt, der nicht Eigentümer des Grundstückes ist, gestellt. Auch diesem Antrag versagte der Gemeinderat sein Einvernehmen aus prinzipiellen Erwägungen (Nachträgliche Genehmigung eines „Schwarzbaus“; man fühlte sich durch den Wechsel des Antragstellers „ausgetrickst“). Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens wurde jedoch vom Landratsamt ersetzt, weil das Landratsamt das Vorhaben als privilegiert und genehmigungsfähig einstufte und die Gründe des Gemeinderats rechtlich nicht entscheidend sind. Eine Klage gegen diese Entscheidung des Landratsamtes verlor die Gemeinde Waldbüttelbrunn. Man sollte meinen, damit hätte die Sache ein Ende. Doch nun ist der Unterstand größer als genehmigt. Für diese Größe ist also wiederum eine neue Genehmigung zu beantragen. Ein erster Antrag wurde vom Antragsteller zurückgezogen. Er wollte den Unterstand auf das genehmigte Maß zurückbauen. Nun hat er es sich aber anders überlegt und will doch den größeren Unterstand genehmigen lassen. Der Gemeinderat versagte erneut sein Einvernehmen mit 1:9 Stimmen. Das Landratsamt muss nun erneut entscheiden, ob die Versagung des Einvernehmens durch die Gemeinde rechtmäßig ist…

Zwei junge Familien haben an die Gemeinde eine Bauvoranfrage gestellt. Durch Zusammenlegung zweier nebeneinanderliegender Grundstücke könnte in der Paul-Gerhard-Straße ein ausreichend großes Areal entstehen, um dort ein Doppelhaus für die beiden Familien zu bauen. Allerdings wäre dafür die Änderung des Bebauungsplans und der darin vorgesehenen Baufenster (die auf die bisherigen Grundstücksgrenzen bezogen waren) nötig. Grundsätzlich steht der Gemeinderat an dieser Stelle einer Änderung positiv gegenüber, damit Wohnraum für junge Familien im Ortskern geschaffen werden kann. Die Kosten für die Änderung des Bebauungsplans hätten allerdings die beiden Familien zu zahlen. Der Beschluss erging einstimmig.

Am Pfad soll ein Gartenhaus außerhalb der Baugrenze errichtet werden. Der Gemeinderat stimmt der Abweichung von der im Bebauungsplan vorgesehenen Baugrenze für das Nebengebäude einstimmig zu, weißt aber darauf hin, dass das Landratsamt ebenfalls eine Ausnahme genehmigen müsste, da die maximale Grenzbebauung überschritten würde. Diese Prüfung ist Sache des Landratsamts.

Die Gemeinde wurde bezüglich ihrer Stellungnahme zum Betrieb einer mobilen Brechanlage in Roßbrunn vom Landratsamt angefragt. Allerdings liegen noch nicht ausreichend Informationen vor. Am Mittwoch wird ein Ortstermin stattfinden, außerdem sollen Unterlagen nachgereicht werden. Keine Reaktion seitens der Gemeinde könnte eine Genehmigungsfiktion auslösen. Damit diese quasi automatische Zustimmung zunächst nicht eintritt bevor nicht alle Details bekannt sind und eventuelle Bedenken ausgeräumt wurden, versagte der Gemeinderat zunächst einstimmig sein Einvernehmen. Er wird sich dann in einer der nächsten Sitzungen erneut damit beschäftigen und dann eine endgültige Entscheidung treffen.

Wegen eines Bauvorhabens im Geltungsbereich des Bebauungsplans West-Südwest Teil 1 wurde eine geringfügige Bebauungsplanänderung vorgenommen. Nach der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nahm der Gemeinderat Kenntnis von den Stellungnahmen des Landratsamtes und der Regierung von Unterfranken. Anschließend wurde die Bebauungsplanänderung einstimmig als Satzung beschlossen.

Dem Gemeinderat lag ein umfassender Entwurf zur geplanten Bepflanzung des Rathauskomplexes vor. In insgesamt 14 einzelnen Beschlüssen wurde nun über mehrere Details abgestimmt, wobei nach Diskussion um verschiedene Aspekte alle Beschlüsse einstimmig gefasst wurden.

Auf dem Rathaushof werden Linden zukünftig Schatten spenden. Außerdem werden Magnolien den Hof verschönern. Entlang des Gässchens werden Felsenbirnen gepflanzt. Im Garten oberhalb des Saalgebäudes werden Obstbäume gepflanzt. Außerdem sind dort Kräuterstauden und Wilderdbeeren zu finden. In diesem Bereich sollen die Pflanzen beschriftet werden. Giftige Pflanzen sollen im „Naschgarten“ ausgeschlossen werden. Außerdem soll geprüft werden, ob der schwächelnde Baum vor dem Alten Rathaus durch eine Zierkirsche ersetzt werden kann. Die Bepflanzung der übrigen Bereiche erfolgt durch diverse Stauden und Gräser.

Bäume waren auch Thema der darauffolgenden Punkte. Für die Baumbestattungen in Roßbrunn wählte der Gemeinderat einen männlichen Ginkobaum sowie zwei Eisenholzbäume aus.

Im Friedhof Mädelhofen sollen nach einstimmigem Beschluss des Gemeinderats neben dem Hochkreuz zwei Thujen und zwei Kugeleiben entfernt und dafür zwei Säulen-Hainbuchen gepflanzt werden. Den Austausch hatte die Friedhofsplanerin, Frau Glanz, empfohlen.

Der Jahresantrag für die Städtebauförderung im Programmjahr 2022 wurde einstimmig verabschiedet. Größter förderfähiger Posten wird dabei die Maßnahme um die Alte Kirche sein, wo der Eingang barrierefrei und das Umfeld neu gestaltet wird.

Außerdem wurden in der Sitzung die Feststellungen der örtlichen Rechnungsprüfung behandelt. Im Anschluss erfolgte einstimmig die Feststellung der Jahresrechnung 2020. Sie schließt mit 13.721.286,64 € in den Ein- und Ausgaben des Verwaltungshaushalts und mit 6.634.992,56 € in den Ein-und Ausgaben des Vermögenshaushaltes. Es konnte dank Mehreinnahmen eine unerwartet hohe Zuführung vom Verwaltungs- in den Vermögenshaushalt von 3.023.262,98 € geleistet werden. Auch die Entlastung der Jahresrechnung2020 wurde einstimmig beschlossen.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen regte einen Austausch mit der Gemeinde Hettstadt und dem staatlichen Bauamt an, um die Radverbindung nach Hettstadt zu verbessern. Die kürzeste Fahrradverbindung habe teilweise einen Schotterweg und sei damit streckenweise nicht bequem und sicher nutzbar. Der Gemeinderat stimmte einer entsprechenden Prüfung von Verbesserungsmöglichkeiten zu.

Unter dem Punkt Verschiedenes wurden die Termine für die Bürgerversammlungen bekanntgegeben. Diese sollen am 18.10. in der Ballsporthalle Waldbüttelbrunn und am 20.10. im Bürgerhaus Roßbrunn stattfinden.

Außerdem wurde die endgültige Ablehnung der Kirchenverwaltung gegenüber der Gemeinde bekanntgegeben, einen Mauerdurchbruch zwischen Kirchengrundstück und den Containern der Mittagsbetreuung und damit einen kurzen und einfachen Weg für die Grundschulkinder zu ermöglichen.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin