Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Bauangelegenheiten
  • Hausnummernsatzung
  • Abrechnung der Entschädigung für die Betreuer des Ferienhüttendorfes
  • Grundsatzbeschluss zur Nutzung der Ballsporthalle für Profisport
  • Sonstiges

Zum wiederholten Mal beschäftigte sich der Gemeinderat mit einem Bauantrag aus der Binsenstraße. Das Gebäude wurde in der Vergangenheit ohne eine entsprechende Nutzungsänderung als Monteursunterkunft genutzt. Nachdem hierfür unter Verweis auf eine Unzulässigkeit im Wohngebiet keine Genehmigung erteilt wurde, erfolgte vor einiger Zeit ein Antrag auf Genehmigung einer Wohnung in dem ehemaligen Ladenlokal einer Bäckerei vor. Der Zuschnitt der Wohnung war allerdings nicht typisch für ein normales Wohnhaus. Insbesondere hat die Wohnung außergewöhnlich viele Schlafzimmer und Sanitäreinrichtungen. Der Gemeinderat befürchtete den weiteren Betrieb einer Monteursunterkunft unter dem Vorwand, es handle sich um eine Wohnung und lehnte deshalb das gemeindliche Einvernehmen ab. Das Landratsamt kam nun nach einer Prüfung der Rechtslage zu dem Ergebnis, dass es das gemeindliche Einvernehmen in diesem Fall ersetzen müsste und gab die Angelegenheit deshalb erneut an die Gemeinde zur erneuten Beschlussfassung. Der Gemeinderat blieb allerdings bei seiner Meinung und versagte das gemeindliche Einvernehmen erneut und einstimmig.

In der Höchberger Straße soll durch den Teilabriss eines Hauses und die Ergänzung des verbleibenden Gebäudes zeitgemäßer Wohnraum geschaffen werden. Da das Gebäude an exponierter Stelle liegt, war bereits im Vorfeld eine Abstimmung zwischen der Bauverwaltung, dem Städtebauplanungsbüro und den Bauherren erfolgt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Außerdem stimmte die Gemeinde als Nachbar dem Einbau von Fenstern in östlicher Richtung zu.

In Roßbrunn (Winterleite) soll ein steiles Hanggrundstück bebaut werden. Der Bauherr hat deshalb angefragt, inwieweit ein Abweichen vom Bebauungsplan, insbesondere bezüglich der erlaubten Abgrabungen, ermöglicht werden kann. Der Gemeinderat folgte einstimmig dem Vorschlag der Bauverwaltung, in einem drei Meter breiten Streifen rund um das Haus Abgrabungen zu ermöglichen, so dass ein ebener Baugrund für das Haus entsteht und eine Terrasse möglich ist. Auf den vorgeschriebenen Stauraum vor dem Carport wollte das Gremium jedoch nicht verzichten.

Die 1975 erlassene Hausnummernsatzung wurde redaktionell geringfügig überarbeitet und neu beschlossen. Die Hausnummer wird dem Eigentümer von der Gemeinde zugeteilt und muss in der Regel straßenseitig rechts neben der Eingangstür oder an der der Haustür nächstliegenden straßenseitigen Gebäudeecke oder am Haupteingang der Einfriedung angebracht werden. Wichtig ist diese vor allem für Rettungsdienste, um im Ernstfall die richtige Adresse schnell zu finden.

Aufgrund einer Anregung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Abrechnungsmodus für die Entschädigung der Betreuer des Ferienhüttendorfes im letzten Jahr von einer Tagespauschale auf eine halbstündige Abrechnung geändert. Der Gemeindejugendpfleger schlug nun vor, dies in eine minutengenaue Abrechnung zu ändern, da sich der Abrechnungsmodus nicht bewährt habe. Der Gemeinderat folgte diesem Vorschlag und stimmte einer minutengenauen Erfassung und Abrechnung zu.

Die DJK Waldbüttelbrunn möchte gerne für zwei Mannschaften den Spielbetrieb wieder aufnehmen. Die Erste Männermannschaft möchte sich für die Dritte Liga qualifizieren, die männliche B-Jugend um die Deutsche Meisterschaft spielen. Außerdem möchte ein ukrainischer Nationalspieler im Jugendbereich trainieren. Diese drei Fälle würden nach Einschätzung des Gesundheitsamtes als Profisport gelten und sind, mit entsprechendem Hygienekonzept (und sehr eingeschränktem Zugang zur Halle, ohne Publikum) möglich und wurden entsprechend vom Landratsamt erlaubt. Allerdings musste nun von der Gemeinde als Eigentümerin der Ballsporthalle eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob die Halle geöffnet und zur Verfügung gestellt wird. Insgesamt war das Gremium sich darüber einig, dass die Durchführung entsprechender Qualifikationen und Meisterschaften inmitten der Pandemie sehr unglücklich ist. Jedoch ist das eine Entscheidung, die auf anderer Ebene getroffen wurde und von der Gemeinde nicht zu ändern ist. Andererseits liegt eine Genehmigung des Gesundheitsamtes für den Trainings- und Spielbetrieb vor. Das heißt, sollte die Gemeinde Waldbüttelbrunn eine Nutzung der Halle verweigern, könnte der Verein sich andere Hallen anmieten und dort Training und Qualifikationsspiele abhalten. Insofern stellt sich die Frage, inwieweit durch die Verweigerung der Hallennutzung mögliche Ansteckungen tatsächlich vermieden werden oder ob ein Training/Wettkampf in stärker frequentierten Hallen mit entsprechenden Anfahrtswegen nicht ein noch höheres Risiko von Infektionen birgt. Nach einer ausführlichen Debatte entschied sich der Gemeinderat schließlich mit 8 zu 6 Stimmen dazu, die Halle nicht freizugeben.

Unter dem TOP Sonstiges wurde berichtet, dass der Haushalt 2021 genehmigt wurde. Ebenso ist die halbe Stelle für die Jugendarbeit an Grundschulen inzwischen genehmigt. Die Corona-Teststrecke im Keller des neuen Rathauses hat sich verzögert, soll aber nun am Freitag, 30.04. in Betrieb gehen.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin