Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 17. August 2020

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

  • Bauanträge
  • hoheitliche Tätigkeiten im Friedhof/Vergabe/Verwaltungskostenzuschlag

Der Gemeinderat beschäftigte sich in seiner Sitzung hauptsächlich mit Bauanträgen.

Ein erster Bauantrag wurde für den Ausbau eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus im Grundweg gestellt. Dazu sollte das Dach ausgebaut werden. Es sollte in zwei Dachgeschossebenen übereinander Gauben erhalten. Die Dachgestaltungssatzung möchte gerade solche Dachlandschaften verhindern. Deshalb sind Gauben nur im ersten Dachgeschoss zulässig. Im zweiten Dachgeschoss könnten stattdessen Dachliegefenster geplant werden. Ein weiterer Punkt betraf den Carport, der direkt an die Grundstücksgrenze gebaut werden sollte. Hier ist ein Abstand von 1,50 Metern zwischen Grundstücksgrenze und der Vorderkante des Carports einzuhalten. Unter Berücksichtigung dieser beiden Punkte wurde dem Bauvorhaben einstimmig zugestimmt. Für die Überschreitung der Baugrenze und die Errichtung einer Stützmauer wurden die benötigten Befreiungen erteilt.

Ein Bauantrag hatte die Errichtung eines Abstellraumes in einer Scheune in der Böhmenstraße zum Inhalt. Der Abstellraum soll vom angrenzenden Wohnhaus aus genutzt werden. Dem Bauantrag wurde zugestimmt.

Außerdem lagen zwei Anträge auf isolierte Befreiungen vor, die sich jeweils auf die Errichtung von Stützmauern und Auffüllungen bezogen. Der Antrag bezüglich eines Bauvorhabens in der Wertheimer Straße war bereits in zwei Sitzungen beraten worden. Die Bauherren haben Stützmauern und Auffüllungen nun entsprechend reduziert und dazu eine zweite Terrassierungsebene eingezogen Für die neuen Stützmauern waren zwei Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Lage einer Stützmauer außerhalb der Baugrenze und einer erhöhten Auffüllung für die Terrasse nötig. Diesen Befreiungen wurde nun mehrheitlich zugestimmt. Auch ein Bauvorhaben am Weidengraben erhielt eine Befreiung bezüglich der Lage einer Stützmauer außerhalb der Baugrenze.

Bei der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2015 bis 2018 war den Prüfern die Erhebung der Gebühren für den hoheitliche Tätigkeiten auf dem Friedhof aufgefallen. Dazu haben sie verschiedene Anmerkungen gemacht, die nun abgearbeitet werden müssen.

Der Grabaushub ist z.B. eine hoheitliche Aufgabe der Gemeinde. Sie hat dafür bisher ein Bestattungsunternehmen beauftragt, das für alle Bestattungen den Aushub vorgenommen hat. Die Prüfer bemängelten, dass diese Leistungen seit längerer Zeit nicht mehr neu vergeben wurden. Die Gemeinde könnte nun eine neue Ausschreibung starten und den Grabaushub für die nächsten Jahre an den günstigsten Bestattungsunternehmer vergeben. Wie bisher würde dieser dann z.B. den Aushub vornehmen und ihn mit der Gemeinde abrechnen. Anschließend stellt die Gemeinde das den Angehörigen in Rechnung. Dabei dürfte sie nach Ansicht des Prüfungsverbandes die Kosten nicht mehr eins zu eins weitergeben, sondern müsste für ihren Aufwand einen Zuschlag erheben.

Eine weitere Möglichkeit ist, die hoheitlichen Tätigkeiten zukünftig nicht mehr von der Gemeinde bzw. einem bestellten Bestattungsunternehmen durchführen zu lassen. Dann könnte jeder Bürger das von ihm für die Beerdigung beauftragte Bestattungsinstitut mit diesen Tätigkeiten beauftragen. Dies wäre möglich, wenn die Gemeinde ihre Satzung entsprechend ändert.

Die Gemeindeverwaltung hat sich für diese Lösung ausgesprochen. Die CSU-Fraktion hätte gerne die bisherige Regelung beibehalten. Sie sieht einen höheren Organisationsaufwand in der Gemeinde, wenn verschiedene Bestattungsunternehmen parallel Bestattungen vorbereiten (bisher hatte der beauftragte Bestatter z.B. einen Überblick über die Belegung des Leichenhauses). Sie befürchtet außerdem, dass die Kosten für den Bürger nicht mehr transparent sind, da jeder Bestattungsunternehmer seinen eigenen Preis festlegen kann. Tendenziell geht die CSU-Fraktion davon aus, dass ein Bestatter, der den Aushub für mehrere Jahre fest anbietet ggf. günstiger kalkuliert als ein Bestatter, der den Aushub zu seinen übrigen Leistungen zusätzlich anbietet. Aber das ist, genau wie die gegenteilige Meinung, nicht gesichert.

Eine Mehrheit des Gemeinderates hat sich aber dafür ausgesprochen, dass diese hoheitlichen Tätigkeiten zukünftig von jedem Bestattungsunternehmen durchgeführt werden dürfen. Bis zur Satzungsänderung und Auslaufen des Vertrages zum 30.06.2021 einigte sich der Gemeinderat darauf, einen Verwaltungskostenzuschlag von 15 € zu erheben.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin