Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion Waldbüttelbrunn

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 22. Juli 2019

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

- Umgestaltung Waldfriedhof
- Kosten Anbau Haus für Kinder St. Martin
- Lärmaktionsplan
- Antrag zur Geschwindigkeitsreduzierung
- Änderung Vereinsförderung
- Klage bezüglich Damwildgehege
- Bodenrichtwerte
- Beteiligungsbericht VWG
- Kostenentwicklung Rathaus
- Anbindung Gewerbegebiet- Ablöse

 

Zu Beginn der Sitzung stellte die Landschaftsarchitektin Frau Glanz ihre Ideen zur Umgestaltung des Waldfriedhofes vor. Dabei berücksichtigte sie die Entwicklungen im Bestattungswesen wie etwa den zunehmenden Trend zur Urnenbestattung, kleineren Pflanzbeeten und professionell gepflegten Urnengemeinschaftsanlagen, die keine Pflege durch die Angehörigen benötigen. Sie hatte die Möglichkeit von Urnen-Baumbestattungen in die Planung mit aufgenommen und schlug vor, die Abteilung für Erdbestattung, die aufgrund von Staunässe im Boden problematisch ist, langfristig nicht mehr als solche zu nutzen.

Die Präsentation ihrer Pläne war überzeugend und beinhaltete viele interessante Ansätze. Der Tagesordnungspunkt diente zunächst der Information. Eine Beschlussfassung ist nach Beratung in den Fraktionen zu einem späteren Zeitpunkt geplant.

Im nächsten Punkt erläuterte der Architekt Herr Grob die Kostenberechnung für den festen Anbau eines weiteren Gruppenraums an den Kindergarten St. Martin. Da die Baupreise derzeit sehr hoch sind und auch während der Vergabe der Bauleistungen mit weiteren Preissteigerungen gerechnet werden muss, hatte der Architekt in die Kostenberechnung einen Puffer von circa 45.000 Euro eingeplant und rechnet dann mit grob 800.000 Euro Gesamtkosten. Die Höhe der staatlichen Förderung ist noch nicht klar. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Kostenberechnung und beauftragte die Verwaltung, den Zuschuss bei der Regierung zu beantragen. Der Beschluss erfolgte einstimmig

Bereits vor über einem Jahr war dem Gemeinderat der vom Ingenieurbüro Wölfel erstellte Lärmaktionsplan vorgestellt worden. Im Lärmaktionsplan wird aufgezeigt, welche Bereiche des Gemeindegebietes besonders von Lärm beeinträchtigt werden und welche Maßnahmen dagegen ergriffen werden könnten. Inzwischen sind Detailabstimmungen mit den Behörden erfolgt und die Beteiligung der Öffentlichkeit ist erfolgt. Nun konnte der gesetzlich vorgeschriebene Plan endgültig beschlossen werden, was einstimmig erfolgte.

Im Lärmaktionsplan ist die Wohnbebauung entlang der B8/Staatsstraße in Waldbüttelbrunn bzw. die Ortsdurchfahrt Roßbrunn als besonders lärmbelastet dargestellt worden. Auf Initiative des dritten Bürgermeisters Peter Schulz werden deshalb als Konsequenz aus dieser Tatsache Forderungen an die Straßenverkehrsbehörde gerichtet, dass die Geschwindigkeitsbeschränkung an diesen Stellen verringert werden soll, und zwar auf durchgängig eine Geschwindigkeit von 70 km/h tagsüber und 50 km/h nachts auf der Umgehungsstraße Waldbüttelbrunn sowie auf 30 km/h für die Ortsdurchfahrt Roßbrunn. Der gesamte Gemeinderat stimmte für diese Forderung, wohl wissend, dass vermutlich nur Teile umgesetzt werden. Deshalb wurde der Antrag auch in mehrere Unterpunkte gegliedert.

In der letzten Sitzung musste ein Zuschussantrag des Schießsportvereins abgelehnt werden, da diese Förderung nach dem zwischen den Fraktionen ausgehandelte Kompromiss zur Vereinsförderung nicht mehr vorgesehen war. Daraufhin beantragte die SPD-Fraktion, dass die von ihr eingebrachte Änderung der Vereinsförderung, die eine Bezuschussung von Nicht-Baumaßnahmen nur in engen Grenzen zuließ, wieder entschärft werden sollte. Die neu vorgeschlagene Regelung entspricht nun wieder der von der CSU von Anfang an vorgeschlagenen und seit langen Jahren üblichen Förderung. Die CSU hatte im Vorfeld ausdrücklich vor einer zu strengen Festlegung der Fördervoraussetzungen gewarnt und war dafür von der SPD heftig kritisiert worden. Der Beschluss zur Änderung erfolgte einstimmig.

Wieder einmal beschäftigte sich der Gemeinderat mit der Baugenehmigung des Damwildgeheges in Roßbrunn. Das Bauvorhaben wurde zunächst ohne die erforderliche Genehmigung errichtet und war zunächst auch nicht genehmigungsfähig. Der Bauantrag wurde schließlich so verändert, dass eine Genehmigung erteilt werden musste. Trotzdem hatte der Gemeinderat aus politischen Gründen sein Einvernehmen zu dem Bauvorhaben verweigert. Nachdem das Landratsamt die Genehmigung trotzdem erteilt hatte, hatte sich eine Mehrheit des Gemeinderates dafür ausgesprochen, gegen die Entscheidung des Landratsamtes zu klagen. Obwohl der von der Gemeinde beauftragte Rechtsanwalt für die Klage keine Erfolgsaussichten sieht und zu einer Rücknahme der Klage geraten hatte, fand sich eine äußerst knappe Mehrheit von 10 zu 9 Stimmen, die trotzdem an einer Klage festhalten will.

Bereits im Frühjahr hatte der Gemeinderat den Bodenrichtwert, an dem sich die Gemeinde bei An- und Verkauf sowie Tausch von landwirtschaftlichen Flächen orientiert, neu festgesetzt. Er beträgt 0,05 Euro pro Bodenpunkt und Quadratmeter (alt: 0,04 Euro). Nun kam der Gutachterausschuss des Landratsamtes, der die Bodenrichtwerte regelmäßig neu ermittelt, zum gleichen Wert. Der Gemeinderat beschloss deshalb mehrheitlich die Beibehaltung dieses Wertes.

Der jährlich vorgeschriebene Beteiligungsbericht für die VWG wurde ohne weitere Diskussion und einstimmig beschlossen.

Dem Gemeinderat wurde die aktuelle Kostenentwicklung beim Rathausneubau präsentiert. Es erschloss sich allerdings nicht direkt, wie die Aufstellung zu interpretieren war. Die Verwaltung versprach eine andere Art der Aufbereitung zu prüfen. Beim Vergleich zwischen den 2017 geschätzten Baukosten von fast 3,8 Millionen zu den bisherigen Vergabesummen von 4,05 Millionen ergibt sich bereits eine Kostenmehrung. Dabei fehlt noch die Vergabe der Heizungsanlage, die mit gut 200.000 Euro veranschlagt war, so dass sich die Kostenmehrung voraussichtlich weiter erhöhen wird.

Für die geplante neue Anbindung des Gewerbegebietes an die Staatsstraße muss mit dem Staatlichen Bauamt ein Vertrag geschlossen werden. Grob gesagt, muss die Gemeinde den Freistaat dafür entschädigen, dass aufgrund der neuen Anbindung ein höherer Aufwand für den Unterhalt der Staatsstraße anfällt (Instandhaltung von Beschilderung, Ampeln, Straßenfläche). Die Ablösesumme beträgt einmalig etwa 476.100 Euro. Außerdem trägt die Gemeinde die Gesamtkosten für den Bau der Anbindung (Errichtung von Straße, Ampeln, Beschilderung).

Dem Vertrag wurde einstimmig zugestimmt.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin

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