Ortsverband Wilhelmsdorf

Dezember-Sitzung des Gemeinderates

Bericht des Bürgermeisters

Die Bürgerversammlung in Wilhelmsdorf musste aufgrund der steigenden Corona-Zahlen leider abgesagt werden. Bürgermeister Rüdiger Probst teilte mit, dass diese, sofern möglich, im Frühjahr 2022 nachgeholt werden soll.

Die Gemeinde Emskirchen organisiert in diesem Jahr eine „Wunschbaum-Aktion“. Dabei können Alleinerziehende oder Familien mit geringem Einkommen und Kindern (bis 17 Jahre) aus Emskirchen, Hagenbüchach, Wilhelmsdorf und den dazugehörigen Ortsteilen mitmachen. Dazu muss man sich bei der Gemeindeverwaltung Emskirchen mit dem Stichwort „Wunschbaum“ schriftlich melden. Der Wunsch des Kindes sollte genau angegeben sein und 25 Euro nicht übersteigen. Diese Wünsche werden dann an einem Weihnachtsbaum im Emskirchner Rathaus dargestellt. Der Name des Kindes bleibt anonym. Diejenigen, die dem Kind den Wunsch erfüllen wollen, sollen den Wunschzettel vom Baum nehmen und das Geschenk im Rathaus Emskirchen abgeben. Für Rückfragen steht der Markt Emskirchen gerne zur Verfügung.

Die Corona-Pandemie bestimmt weiterhin den Alltag. Ab Montag, dem 13.12.2021, wird es im Sparkassengebäude in Wilhelmsdorf eine Teststation geben. Nähere Informationen dazu werden auf der Gemeinde-Homepage und auf der Facebook-Seite der Gemeinde veröffentlicht.

Bauantrag: Errichtung einer Einliegerwohnung (Nutzungsänderung) mit Kamin

Einem Ausbau eines Kellergeschosses und einer Errichtung eines Heizraums samt Brennholzlager erteilte der Gemeinderat einstimmig das gemeindliche Einvernehmen.

Vorstellung des Gewässerentwicklungskonzepts

Das Gewässerentwicklungskonzept wurde durch Sebastian Klebe von „Landschaftsplanung Klebe“ vorgestellt. Dieses Konzept ist die Grundlage für Förderungen aus EU-Mitteln über das Wasserwirtschaftsamt. Dabei ist zu beachten, dass ein geförderter Gewässerabschnitt nicht als Ausgleichsfläche verwendet werden kann. In Wilhelmsdorf gibt es eine gesamte Gewässerlänge von 7,4 Kilometer, darunter fällt der Albach mit einer Länge von 3,8 Kilometer. Für die Bewertung der Gewässer wurden verschiedene Kriterien herangezogen: Die Hauptursachen für eine negative Bewertung sind starke Begradigungen, Verbauungen, Verrohrungen, Teichnutzungen, fehlende Pufferstreifen und fehlende gewässerbegleitende Gehölze. Die hauptsächlichen Voraussetzungen für eine gute Bewertung sind eine naturnahe Gewässerbettdynamik, Uferstreifen mit Gehölzsaum und wenige Umbaumaßnahmen. Der Albach wird als „stark verändert“ eingestuft, wobei die Nebenbäche näher am Leitbild sind. Das Konzept schlägt vor, mehr Retentionsraum am Gewässer zu schaffen. Der Gemeinderat nahm dieses Konzept zur Kenntnis, welches künftig bei Maßnahmen berücksichtigt werden soll.

Sturzflut-Risikomanagement

Durch das Sturzflut-Risikomanagement sollen den Kommunen Optionen zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge dargestellt werden. Zudem werden die Gefahren und Risiken festgestellt, lokale Schutzziele formuliert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen dargelegt. Der Fördersatz durch das Wasserwirtschaftsamt beträgt 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, diesen Tagesordnungspunkt auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2020

Durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Manuel Barth wurde das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung vorgestellt. Die Prüfung beschränkte sich auf Stichproben, Anlass zu wesentlichen Beanstandungen hat es nicht gegeben. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, dass die Feststellung der Jahresrechnung 2020 erfolgen und die Entlastung erteilt werden soll. Der Gemeinderat war mit der Abwicklung der Finanzwirtschaft einverstanden und billigte die Ergebnisse abschließend.

 

Text: Manuel Barth (MBW)