Ortsverband Wilhelmsdorf

Heftige Kritik am Gebäudeenergiegesetz

CSU: „Heizungschaos gefährdet sozialen Frieden“

Foto von Nick Limbach von links: CSU-Ortsvorsitzender Richard Dollinger, Landtagskandidat Werner Stieglitz, stv. MU-Kreisvorsitzende Jutta Bauereiß, MU-Kreisvorsitzender Gerd Scheuenstuhl, stv. MU-Landesvorsitzender Dr. Thomas Brändlein, Bundestagsabgeordneter Tobias Winkler, FU-Kreisvorsitzende Gabi Schöttle und CSU-Kreisvorsitzender Dr. Christian von Dobschütz.

Neustadt a.d. Aisch (pmw). Aufgrund der hohen Kosten bei der Umsetzung des von der Bundesregierung geplanten Gebäudeenergiegesetzes (GEG) mit den Heizungsregelungen prognostiziert der Landesvorsitzende des Bayerischen Wohnungs- und Grundeigentümerverbandes (BWE), Rechtsanwalt Dr. Thomas Brändlein, „kalte Enteignungen“. Bei einer öffentlichen Diskussion in der Neustädter „Kohlenmühle“ unter Federführung der Mittelstands-Union der CSU (MU) gemeinsam mit den CSU-Kreis- und Ortsverbänden und anderen Arbeitsgemeinschaften gab es heftige Kritik an dem von der Bundesregierung geplanten Vorhaben.

Konflikte zwischen Vermietern und Mietern vorprogrammiert

Schon der von der Regierungskoalition in Berlin veränderte Gesetzeszweck, der bei einer Abwägungsentscheidung mit anderen Rechtsgütern dem GEG Vorrang einräumt, sei „äußerst kritisch“ zu sehen. Unabhängig davon, dass bei vielen Altbauten die Vorgaben oft technisch kaum oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand umzusetzen sind, seinen schon wegen den Verschärfungen bei den umlagefähigen Kosten Konflikte zwischen Vermietern und Mietern vorprogrammiert.

Dr. Thomas Brändlein, auch stellvertretender Landesvorsitzender der MU, bemängelte die fehlende Technologieoffenheit. Viel zu viel sei ungeklärt und hohe Strafen (bis zu 50.000 Euro) bei Nichtumsetzung seitens der Eigentümer würden diese auch dann kriminalisieren, wenn sie finanziell überfordert sind. Dass die geplanten Regeln für öffentliche Gebäude nicht gelten sollen, sei nicht nur an sich bemerkenswert, es belege zudem, dass offensichtlich selbst die Verfasser des Gesetzestextes an einer bezahlbaren Umsetzung zweifeln.

Im September solle der Bundestag einem Gesetzesvorhaben zustimmen, dessen Behandlung dieses „bürokratischen Monstrums“ noch im Juli jüngst das Bundesverfassungsgereicht wegen unzureichender Vorbereitungszeit und unter Hintanstellung parlamentarischer Gepflogenheiten gekippt hatte. Und den Kommunen würden jetzt Fernwärmepläne zur Auflage gemacht, die in der vorgegebene Zeit nicht umzusetzen seien, unabhängig davon, dass Fernwärme vor allem in Altbaugebieten oft nicht möglich sei.

MdB Tobias Winkler: „Entweder der Staat ist pleite oder viele Eigentümer“

Bundestagsabgeordneter Tobias Winkler kritisierte, dass die durchgeführte Expertenanhörung ohne klare Grundlagen erfolgt sei und jetzt im September ebenfalls ohne Möglichkeit zur Beratung in den Ausschüssen dem Bundestag der gleiche Text vorgelegt werden soll. Das Gesetz sei in seiner Gesamtheit „übergriffig formuliert“ und aufgrund nur in Reden versprochener aber nicht formulierter finanzieller Förderung bei der Vielzahl der anstehenden Maßnahmen „entweder der Staat pleite ist oder viele Hauseigentümer“.

Im Vergleich mit anderen umweltschädigenden Einflüssen überzeuge auch die CO2-Bilanz nicht, wenn man sie global betrachte. „Es wäre besser, das bestehende Gesetz völlig neu zu schreiben“. Die CSU werde keinem Gesetz zustimmen, bei welchem es mehr Fragen als Antworten gibt und dessen Nutzen vor allem im Verhältnis zum Aufwand „eher zweifelhaft“ sei.

Für CSU-Kreisvorsitzenden Dr. Christian von Dobschütz sind die Vorgaben bei genauem Lesen „schlimmer als ursprünglich gedacht“ und es herrsche bei den Menschen „große Verunsicherung“, bei Vermietern und Mietern gleichermaßen. Mit Blick auf die entstehenden enormen Kosten wies er darauf hin, dass die derzeitige Bundesregierung zu wenig wirtschaftlich denke und auch nicht daran, dass alles, was ausgegeben wird, „erst erarbeitet und erwirtschaftet werden muss“.

Auch CSU-Landtagskandidat Werner Stieglitz sprach davon, dass das „Heizungsgesetz“ nicht durchdacht sei und gemeinsam mit vielen anderen Fehlentscheidungen der ‚Ampel‘ den „sozialen Frieden in unserem Land gefährdet“. Auch in der lebhaften und sachlich geführten Diskussion wurde deutlich, dass dem Gesetz so nicht zugestimmt werden könne, weil es handwerklich und kommunikativ schlecht gemacht sei und sogar die Gefahr einer Spaltung der Gesellschaft bestehe.