Ortsverband Zirndorf

von Günther Keller

Bericht aus der April Stadtratssitzung

Günther Keller CSU, Fraktionsgeschäftsführer

Kriminalstatistik der Polizeiinspektion Zirndorf
Roland Meyer, Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Zirndorf, stellte die Kriminalstatistik Zirndorf für das Jahr 2017 vor. Eingangs ging er auf die Verkehrserziehung ein: Sie beginnt bereits bei den Vorschulkindern in den Kitas und den 4. Klassen der Grundschulen im Landkreis Fürth. Ein besonderes Ereignis war der polizeiliche Großeinsatz wegen der Ausbringung von Reizgas an der Zirndorfer Realschule im April 2017. Insgesamt lag die Entwicklung bei den Straftaten im durchschnittlichen Bereich, ein geringes Aufkommen gab es bei den besonderen schweren Straftaten. Meyer war mit der Bilanz sehr zufrieden und bezeichnete die Stadt Zirndorf als sehr sicher.

Informations- und Auskunftsrecht des Jugendrates
Stadtrat Wolfram Schaa kritisierte den Beschluss, dass im Rahmen der damaligen Beschlussfassung die Formulierung der Beschlussaufhebung nicht explizit wiederholt wurde. Bürgermeister Zwingel entschuldigte sich für diese Unterlassung. Einstimmig wurde beschlossen: „Der Beschluss des Zirndorfer Stadtrates vom 20.12.2017 wird aufgehoben. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Satzungsentwurf für den Jugendrat zu erarbeiten, der die entsprechenden Anmerkungen der Rechtsaufsichtsbehörde zum Informations- und Auskunftsrechts des Jugendrates berücksichtigt“. Wir hoffen, dass es zu einer guten Regelung kommt, die die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.

Änderungen der Satzung für die städtischen Friedhöfe
Die Verwaltung teilte mit, dass einige Änderungen bei der Friedhofsatzung gewünscht werden. Bisher ist der Wiedererwerb eines Nutzungsrechts für die Grabstätte um mindestens 5 bis höchstens 20 Jahre möglich. Es soll geändert werden, dass das Mindestnutzungsrecht für mindestens 3 Jahre möglich ist. Außerdem sollen zukünftig nur noch Grabeinfassungen aus Naturstein aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit hergestellt worden sind. Diese Änderungen wurden einstimmig beschlossen. CSU-Fraktionsvorsitzender Udo Nürnberger dankte Frau Hornberger für die übersichtliche Darstellung der Änderungen. Stadträtin Ursel Rauch wollte in diesen Zusammenhang wissen, ob es ausgeschlossen ist, dass die Natursteine aus Asien, die in der Altstadt verlegt worden sind, ohne Kinderarbeit hergestellt wurden. Bürgermeister Zwingel konnte diese Frage nicht beantworten.

Antrag des KulturPalast auf einen Sonderzuschuss für sein 20-jähriges Jubiläum
Der KulturPalast Anwanden beantragte für das 20-jährige Jubiläum einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro. Bisher erhält er bereits von der Stadt einen freiwilligen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.250 Euro. Nach den Richtlinien für die Gewährung von freiwilligen Leistungen bei Vereinsjubiläen könnte für ein 20-jähriges Jubiläum nur ein Zuschuss von 20 Euro bewilligt werden. Im Sinne der Gleichbehandlung aller Zirndorfer Vereine wurde der Antrag übereinstimmend abgelehnt.

Übernehme von Kostenunterdeckungen bei den Mittagsbetreuungen
Bereits in der Sitzung des Stadtrates im November 2017 wurde über die entstandenen Defizite bei den Trägern der Mittagsbetreuungen diskutiert. Anträge dazu lagen vom Familienzentrum und der gfi Erlangen vor, die im ehemaligen Gebäude in der Siedlerstraße eine Mittagsbetreuung mit 54 Plätzen betreibt. Es wurde diskutiert, allen Trägern für ihre Defizite bei den Betriebsnebenkosten einen Betrag von 10 € pro Kind und Monat zu gewähren. Dieser Punkt wurde aber vertagt, weil die vom Familienzentrum vorgelegten Daten unvollständig und teilweise falsch waren. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt wurde beauftragt die Zahlen zu überprüfen.

Die gfi Erlangen hat seit 2014 die Betriebsnebenkosten selbst getragen, hat aber nun erneut mitgeteilt, dass sie nicht mehr bereit sind, weiterhin diese Kosten, etwa 5.500 € pro Jahr, zu tragen. Sie müsste ansonsten ihre Trägerschaft an das kommende Schuljahr kündigen. Da die Stadt nicht auf die bewährte Mittagsbetreuung verzichten kann, war klar, dass zugunsten der gfi heute eine positive Entscheidung getroffen werden muss. Nach intensiver Diskussion wurden alle Möglichkeiten durchgespielt, einschließlich der 10 € Regelung pro Kind und Monat.  Stadträtin Ines Spitzer monierte, dass bei dieser Regelung z.B. bei der gfi mehr erstattet werden würde als Defizite einstanden sind. Sie schlug deshalb vor, ab 2016 allen Trägern der Mittagsbetreuungen 100 € pro Jahr und Kind gewährt werden. Spontan unterstützten alle Fraktionen, einschließlich des Bürgermeisters, den Vorschlag von Stadträtin Spitzer und das Gremium beschloss ihn einstimmig. Barrierefreie Bushaltestellen Laut ÖPNV bedienen in Zirndorf elf Buslinien zu Tages- und Nachtzeiten insgesamt 95 Haltestellen. Im Arbeitskreis Nahverkehrsplan mit Vertretern der Landkreisgemeinden und Verbänden wurden die Haltestellen priorisiert. Für das Stadtgebiet Zirndorf hat das Landratsamt 40 Haltestellen – mit hohen Fahrgastzahlen, an öffentlichen Gebäuden, Bahnhaltepunkten und Altenheimen – in die Priorität 1 gesetzt. Diese sollten bis im Jahr 2022 barrierefrei sein. Handlungsbedarf aufgrund baulicher Defizite oder der Verkehrssicherheit besteht nur bei vereinzelten Haltestellen. Pro Haltestelle werden durchschnittlich 40.000 Euro veranschlagt. Für den Umbau von barrierefreien Haltestellen bestehen Fördermöglichkeiten, durchschnittlich etwa 25.000 Euro. Bürgermeister Thomas Zwingel erklärte Zurückhaltung, bevor nicht der Zirndorfer Bahnhof barrierefrei ausgestattet wird und verwies auf die Vorteile fahrzeugtechnischer Lösungen für den barrierefreien Zugang zu Bussen. Aus drei angebotenen Beschlussvorschlägen der Verwaltung wurde nach intensiver Diskussion folgender beschlossen: Die Stadt Zirndorf sieht einen mittel- bis langfristigen Handlungsbedarf. Der Ausbau erfolgt sukzessive zum Beispiel im Rahmen von Sanierungsarbeiten (Wallensteinstraße). Dem Landratsamt wird mitgeteilt, dass die Stadt Zirndorf grundsätzlich gewillt ist, die Haltestellen umzubauen, jedoch sind verbindliche Termine nicht darzustellen. Außerdem werden fahrzeugtechnische Lösungen für den barrierefreien Zugang zu Bussen als die bessere und günstigere Variante angesehen.

Bestellung eines neuen Datenschutzbeauftragten
Der bisherige Datenschutzbeauftragte Werner Bauer hat sein Amt mit Ablauf des Aprils niedergelegt. Nach der Geschäftsordnung ist der Stadtrat für die Bestellung eines neuen Beauftragten zuständig. Die Verwaltung schlägt Markus Hirn und als Stellvertreter Michael Gaube vor. Da das Landratsamt gerade dabei ist, einen gemeinsamen Datenschutzbeauftragten auf Landkreisebene bis zum Jahresende zu installieren wird Markus Hirn Stellvertreter. Die Abstimmung des Vorgeschlagenen erfolgte einstimmig.