Bayernkurier

Abtreibungswerbung bleibt verboten

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Dr. Volker Ullrich. (Quelle: Bayernkurier / Screenshot www.bundestag.de/wog)

Der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Volker Ullrich, stellte den Grundrechtskonflikt dar, um den es in der Abtreibungsfrage geht. Dem von FDP, Linkspartei und Grünen ausschließlich ins Feld geführten Selbstbestimmungsrecht der Frau stehe das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes entgegen. Der Schutz des vorgeburtlichen Lebens sei aber die zentrale Aufgabe des Staates, so Ullrich. „Der Gesetzgeber darf sich nicht widersprüchlich verhalten“, betonte er. „Einerseits fordert er sehr deutlich eine Beratung hin zum Lebensschutz. Dann kann er doch nicht gleichzeitig die Werbung für Abtreibung zulassen.“ Daher komme für die Union eine Abschaffung des Paragraphen 219a nicht in Frage.

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Dr. Volker Ullrich, innen- und rechtspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe im Bundestag

Der Gesetzgeber darf sich nicht widersprüchlich verhalten. Einerseits fordert er sehr deutlich eine Beratung hin zum Lebensschutz. Dann kann er doch nicht gleichzeitig die Werbung für Abtreibung zulassen.

Quelle: https://www.bayernkurier.de/inland/36073-abtreibungswerbung-bleibt-verboten/