Bezirksverband Nürnberg-Fürth-Schwabach

Aktuelles aus dem Landtag

Gewalt gegen Frauen darf keine Chance haben

Aus dem Landtag: Gewalt gegen Frauen darf keine Chance haben!


Schutz für Frauen und Mädchen sowie Frauen mit Behinderungen vor Gewalt ist ein
wichtiges Thema, das uns immer wieder in verschiedenen Zusammenhängen beschäftigt von
häuslicher Gewalt über die Istanbul-Konvention bis hin zu Zwangsprostitution. Diese Woche
standen bei der Diskussion zur Umsetzung der Istanbul-Konvention u.a. Maßnahmen des
Bayerischen Sozialministeriums im Mittelpunkt. Prävention, Unterstützung, auch
Strafverfolgung und Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von
Frauen auf ein gewaltfreies Leben sind dabei die Zielsetzungen.


Sylvia Stierstorfer, MdL führte dazu aus: „Die Istanbul-Konvention ist ein wichtiger
Meilenstein im Kampf gegen Gewalt an Frauen in allen Lebensbereichen. Nicht nur dadurch
ist das Thema in den letzten Jahren wieder stärker in den Fokus der Gesellschaft gerückt. Wir
dürfen nicht wegsehen, sondern müssen handeln. Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine
Randnotiz. Es ist unser gemeinsames Anliegen, bei diesem sehr wichtigen Thema am Ball zu
bleiben. Bayern hat seine Hausaufgaben in diesem Bereich gemacht.“ Die CSU-Abgeordnete
beleuchtete dabei verschiedene stattfindende Maßnahmen. U.a. hat die aktuell laufende
Sensibilisierungskampagne "Sweet Home" des Sozialministeriums den Zweck, auf
verschiedene Formen von Gewalt hinzuweisen. Unter dem Portal

www.bayern-gegengewalt.de

finden gewaltbetroffene Menschen, Fachkräfte und Interessierte viele hilfreiche und
nützliche Beratungs- und Hilfeangebote.


Barbara Regitz, MdL wies bei häuslicher Gewalt explizit darauf hin: „Jede Form von Gewalt
ist belastend. Wenn sie aber zuhause stattfindet, wird Gewalt besonders drastisch. Denn dort
sollen Menschen Schutz und Geborgenheit erleben und den Menschen in ihrem nächsten
Umfeld eigentlich vertrauen können. Jede vierte Frau in Deutschland zwischen 16 und 85
Jahren ist von Gewalt betroffen. Häufig werden Kinder zum Beobachter oder gar zu Opfern.
Wissenschaftliche Studien belegen einen Zusammenhang zwischen Gewalterlebnissen und
einer Übernahme eines solchen Verhaltens oder zumindest einer Akzeptanz. Deshalb muss es
in unser aller Interesse sein, hier gegenzusteuern.“


Die CSU-Landtagskolleginnen Regitz und Stierstorfer sind sich einig: Sensibles Handeln
heißt: Wahrnehmen, unterstützen, handeln und Null-Toleranz! Denn Gewalt gegen Frauen
und Mädchen ist kein Kavaliersdelikt!


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Was tun wir in Bayern zur Prävention und Unterstützung von Frauen?
Ein Drei-Stufen-Plan zum Gewaltschutz und zur Gewaltprävention stellt einen umfassenden
Aktionsplan dar. Er beruht auf den Erkenntnissen der Studie zur Bedarfsermittlung zum
Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder in Bayern. Insofern ist der Drei-
Stufen-Plan das Ergebnis einer umfassenden Datenerhebung und Sachstandsanalyse.
Außerdem erfolgt in Bereichen mit einem großen Dunkelfeld auch eine wissenschaftliche
Begleitung von Projekten. Dies ist zum Beispiel beim Thema weibliche
Genitalverstümmelung der Fall, ein Thema, das viele Menschen sehr stark bewegt. Hier ist
die wissenschaftliche Begleitung enorm wichtig, um noch gezielter aufklären zu können. Die
Staatsregierung steht in engem Austausch mit der freien Wohlfahrtspflege in Bayern, dem
Teilbereich Frauen der landesweiten Koordinierungsstelle und den kommunalen
Spitzenverbänden. Das heißt über die aktuellen Entwicklungen kann sehr schnell und
zielgerichtet informiert und darauf reagiert werden. Insgesamt wurden nochmals 900.000
Euro für die digitale Ausstattung zur Verfügung gestellt.


Ein wichtiger Kooperationspartner der neu eingerichteten Landeskoordinationsstelle ist die
bereits bestehende landesweite Koordinierungsstelle gegen häusliche und sexualisierte Gewalt
an Frauen. Zum Thema Monitoring entwickelt das Deutsche Institut für Menschenrechte im
Auftrag des Bundes derzeit ein Konzept für eine bundesweite, unabhängige
Berichterstattungs- bzw. Monitoringstelle.


Die Bereitstellung von Hilfsangeboten für von Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen ist in
erster Linie auch Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der kommunalen
Daseinsvorsorge. Dennoch unterstützt der Freistaat die Kommunen. Gerade bei den
Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Notrufen, auch, was die Beteiligung an den
Personalkosten betrifft, wurden die Mittel im Doppelhaushalt 2019 / 2020 erheblich
aufgestockt. Es konnten neue Personalstellen für die Betreuung und Beratung von Gewalt
betroffenen Frauen geschaffen werden, um besser auf deren Bedürfnisse einzugehen. Die
staatliche Förderung ist auch für den Ausbau neuer und bedarfsgerechter Plätze aufgestockt
worden. Insbesondere wurden auch Mittel für Frauen mit Mobilitätseinschränkung
bereitgestellt, um die Anpassung bedarfsgerecht erfolgen zu lassen.
Um den Drei-Stufen-Plan ressortübergreifend weiterzuentwickeln, wurde bereits 2019 eine
interministerielle Arbeitsgruppe eingerichtet. Im Februar 2021 kam eine
Landeskoordinationsstelle im Sozialministerium dazu, um eine bessere Vernetzung zu
gewährleisten. Sie begleitet den Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den
verschiedenen Behörden. Dazu gehören auch die Fachkompetenz der Praxis und der Blick in
die Wissenschaft. Zudem wurden die Mittel für die Sprachvermittlung von 220.000 Euro auf
340.000 Euro aufgestockt. Die Förderung wurde auch auf die Gebärdensprachdolmetscher
ausgeweitet.


Weitere Informationen zur Istanbul-Konvention:
Istanbul-Konvention - Was verbirgt sich dahinter?
Die Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und
Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt nach dem Ort, in
dem der Vertrag ausgearbeitet wurde. Das Abkommen ist in Deutschland 2018 ratifiziert
worden.
Warum ist das völkerrechtliche Abkommen wichtig?
In der Europäischen Union haben ein Fünftel bis ein Viertel aller Frauen schon mindestens
einmal im Leben physische Gewalt erlebt. Darunter mehr als ein Zehntel aller Frauen auch
sexualisierte Übergriffe. Meistens waren die Täter Männer aus dem direkten Umfeld der
Betroffenen. In Deutschland hat jede vierte Frau zwischen 16 und 85 Jahren
Gewalterfahrungen.
Welche Zielsetzungen hat das Abkommen?
Die 81 Artikel der Istanbul-Konvention enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention
und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und
zur Bestrafung der Täter und Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die
Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein
gewaltfreies Leben.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/verhuetung-und-bekaempfung-vongewalt-
gegen-frauen-und-haeuslicher-gewalt-122282
Welche Länder sind dabei?
Bis heute haben 46 Mitgliedsstaaten des Europarats die Konvention in Istanbul unterzeichnet
und 34 davon haben sie inzwischen ratifiziert.
Ausgerechnet das Land, das im Namen des Abkommens den Namen seiner größten Stadt
trägt, ist im März 2021 aus dem Programm ausgestiegen.
„Wir sind entsetzt über den Austritt der Türkei aus der Istanbul-Konvention. Wir müssen für
die Rechte von Frauen weiterkämpfen und dürfen keinen Rückschritt hinnehmen. Der Austritt
der Türkei sendet eine gefährliche Botschaft,“ so Karin Nordmeyer, Vorsitzende von UN
Women Deutschland