Die SEN-Union informiert

Pressemeldung der CSU - Senioren-Mitwirkungsgesetz

24.01.2022

CSU-Pressestelle - Presseerklärung

Ältere Mitbürger einbinden und ihre Belange ernst nehmen

Senioren-Union Bayern begrüßt baldige Beratung und zügige Verabschiedung des Seniorenmitwirkungsgesetzes.

Nach umfassender Vorbereitung und Beratung steht das bayerische Seniorenmitwirkungs-gesetz bald vor der Behandlung durch den Bayerischen Landtag. „Als Anwalt der älteren Generation, so das Selbstverständnis der Senioren-Union, sehen wir die Notwendigkeit einer besseren Beteiligungsmöglichkeit“,

betont Franz Meyer, Vorsitzender der Senioren-Union (SEN) Bayern. „Auf der Basis der soliden Vorarbeit erwarten wir eine zügige Verabschiedung des für die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger wichtigen Gesetzes.“

Auf Einladung der Senioren-Union Bayern nahm der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion, Thomas Huber an einer Sitzung des Landesvorstands der Senioren-Union teil. Huber, der zusammen mit dem früheren SEN-Landesvorsitzenden Dr. Thomas Goppel das Gesetzesvorhaben angestoßen hatte, informierte über den aktuellen Stand des bayerischen Seniorenmitwirkungsgesetzes. Zur Zielsetzung des Gesetzes betonte er:

„Entscheidend ist, dass die Seniorinnen und Senioren vor Ort eingebunden werden. Deshalb bin ich froh, dass bereits rund 91 Prozent der bayerischen Gemeinden eine Senioren-vertretung in Form eines Seniorenrats, -beirates oder eines Seniorenbeauftragten haben. Aufgrund dieses großen Anteils und unter Respektierung des Selbstverwaltungsrechts der Kommunen sollten wir mit einem Gesetz den Gemeinden nichts verpflichtend vorschreiben. Wir empfehlen jedoch, die Einrichtung einer Seniorenvertretung, um bestehende Lücken in deren Interessenvertretung zu schließen.“

Auf Landesebene soll aus Sicht von Huber eine parteipolitisch neutrale Form der Mitwirkung der älteren Generation entstehen: „Ich stelle mir einen ‚Landesseniorenrat‘ vor, der das Sprachrohr der kommunalen Gremien ist und die seniorenspezifischen Interessen gegenüber dem Landtag und der Staatsregierung wahrnimmt sowie die kommunalen Gremien bei ihrer Arbeit unterstützt“.

Nach einer intensiven Diskussion beschloss der SEN-Landesvorstand, die Beratung des Gesetzentwurfs intensiv zu begleiten und die Erfahrung aus der Seniorenarbeit auf lokaler und auf Landesebene dabei einzubringen. SEN-Vorsitzender Franz Meyer, Altlandrat und Staatssekretär a.D., fasst zusammen: „Mit der Unterstützung einer zügigen Behandlung des Gesetzesentwurfs im Landtag können wir deutlich machen, dass die umfassende Interessensvertretung der älteren Mitbürger ein besonderes Anliegen unserer politischen Arbeit ist.“

CSU Landesleitung