AKJ München/Oberbayern

Steht die Ampel auf Verfassungsbruch?

Mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen hat der Deutsche Bundestag am 17. März 2023 tief-greifende Änderungen des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag beschlossen. Eine wesentliche Änderung betrifft die Direktmandate, die nur noch bedingt zum Zuge kommen sollen. Zudem soll die Grundmandatsklausel abgeschafft werden.

Der AKJ München/Oberbayern analysierte diese gesetzgeberische Operation am Herzen unserer Demokratie am 2. Mai 2023 im Rahmen einer Onlineveranstaltung gemeinsam mit dem renommierten Staatsrechtslehrer Professor Gregor Kirchhof. Professor Gregor Kirchhof ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanzrecht und Steuerrecht, Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht sowie Geschäftsführender Direktor des Instituts für Öffentliches Recht der Universität Augsburg.

Professor Kirchhof erhob in seinem Vortrag insbesondere schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken. Er verwies dabei zum Ersten auf eine drohende Verletzung der Gleichheit der Wahl nach Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG. Zum Zweiten stellte er die Folgerichtigkeit und Systemgerechtigkeit des anvisierten Wahlrechts in Frage. Zum Dritten unterstrich er, dass Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG von einer Wahl der Abgeordneten und nicht der Parteien spreche. Zuletzt hob Professor Kirchhof den Wert der Stabilität des Wahlrechts und den Grundsatz des Vertrauensschutzes hervor.

Die Diskussion im Anschluss an den Vortrag förderte weitere Kritikpunkte und auch innovative Lösungsansätze zu Tage.