EAK-Landesverband

Pressemitteilung

Bundestagsdebatte über vorgeburtliche genetische Bluttests (Redebeitrag Christian Schmidt, MdB)

 

Der EAK-Landesvorsitzende Bundesminister a.D. Christian Schmidt (MdB) ging am Donnerstag, 11.04.2019 in seinem Redebeitrag im Bundestag auf das Thema vorgeburtliche genetische Bluttests ein. Die Kernaussagen stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

In der heute stattgefundenen Bundestagsdebatte ging es um die Frage, „… ob die flächendeckende Einführung von genetischen Bluttests bei Risikoschwangerschaften dazu führen kann, dass Kinder mit Beeinträchtigungen, insbesondere mit Trisomien, künftig nicht mehr geboren werden.“ Sollte dieser Bluttest GKV-Leistung werden, ist es möglich, dass diese Leistung als „sinnvolle Vorsorge“ erscheint, deshalb zu einer erheblichen Steigerung von Schwangerschaftsabbrüchen führen kann, da Eltern sich in einer verstärkten Drucksituation befänden. Die bisherige invasive Untersuchungsmethode, also die Fruchtwasseruntersuchung, ist verbunden mit hohen Risiken für Mutter und Kind, muss deshalb stets zuvor eindringlich beraten werden. Ebenso sollte vor einem pränatalen genetischen Bluttest eine ausführliche  Beratung zwingend sein. Auch dieses neue Testverfahren zeigt lediglich wahrscheinliche Fehlentwicklungen, wie der Monitoringbericht des TAB (Technikfolgen-Abschätzung) feststellt.                              

Schmidt betonte in seinen Ausführungen hierzu, dass „… wir über das Recht von Menschen zu leben reden, gleich welcher genetischen Disposition sie sind, und über die Frage, wie man sich bei den Herausforderungen, die sich daraus ergeben, konkret mit staatlicher, öffentlicher, gesellschaftlicher Unterstützung und Zusammenarbeit verhält …“

Er zeigte auch die Defizite auf, die wir bei dieser Diskussion haben, besonders bei der Frage, „…wer „wir“ ist? …“ Für ihn sind wir „…diejenigen, die meinen, sie wären etwas Besseres als diejenigen, über die geurteilt wird.“

Wichtig ist für ihn, dass „…Inklusion in der Tat die Grundlage ist, und zwar eine Inklusion, die gesellschaftlich nicht nur gefordert wird, sondern auch gelebt wird…“

Weitere wichtige Fragen für ihn sind: „ … Wie kann ich den Fortschritt in der pränatalen Diagnostik, der sich natürlich hin zu einem nicht-invasiven Test entwickelt hat, in einen Bezug bringen zu einem verantwortungsvollen Umgang damit? Welche Entscheidungsgrundlagen brauchen die Mutter, die Eltern, welche Informationen, um sich für eine Option zum Leben zu entscheiden? Das sollte in den Vordergrund gerückt werden …“.

Auch zeigte Schmidt klar auf, dass keinem Betroffenen eine Entscheidung abgenommen werden könne, dass allerdings „… die Gesellschaft helfen muss.“

Für ihn ist schlussendlich wichtig, dass „…  wir im Bereich einer gewissen Begrenzung mit Begleitung und nicht mit einer einfachen Regelkassenleistung dazu beitragen, dass Menschen, die mit Trisomie geboren werden“, ihre Chancen bekommen. Er fordert, dass vor einer Entscheidung  im Deutschen Bundestag ethische Überlegungen und theologische Meinungen in Betracht gezogen werden müssen. Ergebnisse sollten bis zur Sommerpause  vorliegen.