Stellungnahme von Christian Schmidt, MdB

Urteil des BVerfG zu gewerblicher Suizidhilfe

Stellungnahme Christian Schmidt MdB, Vorsitzender des Evangelischen Arbeitskreises der CSU zum Urteils des BVerfG zu gewerblicher Suizidhilfe
Geänderte Fassung vom 09.03.2020

Ein wichtiges, durchdachtes, aber viele Fragen offen lassendes Urteil des Bundesverfassungs-gerichts zum Verbot der gewerbsmäßigen Suizidhilfe gem. § 217 StGB

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Sowohl-als-auch-Urteil, das dem Deutschen Bundestag und unserer gesamten Gesellschaft viel Nachdenken und Leitplankenbau abfordern wird. Es muss dabei bleiben, dass Staatsaufgabe ist und bleibt, Leben zu schützen und erhalten.Der Staat darf sich aber in eine individuelle persönliche konkrete Lebensentscheidung selbst nicht einmischen. Er muß aber nun wirklich nicht alles unterstützen. Deswegen darf es auch nach diesem Urteil nicht dazukommen, dass -sozusagen staatlich gefördert- Gruppen oder Berater dem einzelnen Menschen solch eine existentielle Entscheidung vorformulieren dürfen und es dazu kommt, dass derjenige, der trotz aller persönlichen Not sich gegen eine Selbsttötung entscheidet, gesellschaftlich schief angeschaut wird, weil er doch alt oder krank sei.

Diese Gefahr bleibt. Wie man diese bannt, hat auch das Bundesverfassungsgericht nicht beantwortet. Deswegen ist das Urteil in sich irgendwie schlüssig, aber armselig! Ich plädiere für keinen zeitlichen Aufschub für die gesetzliche Regelung dieses im Zweifelsfall jeden von uns persönlich berührende Themas. Dabei werden ein Netz der Hilfe, Unterstützung, Beratung und des Respekts und insbesondere christliche Wertegrundlagen eine wichtige Rolle spielen.

Dieses Urteil gibt uns Aufträge, Lösungen müssen wir selbst suchen. Das ist gut, denn für die Vielschichtigkeit der Antwort auf solche Fragen ist auch nicht allein ein Richterkollegium berufen, sondern die Menschen in unserem Lande insgesamt.

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