GPA Botschaft der Woche

Schutz des Lebens von Anfang an bis Ende

Die Humanität unserer Gesellschaft zeigt sich vor allem darin, wie wir mit den Schwächsten umgehen; also jenen, die sich noch nicht bzw. nicht mehr selbst schützen können. Dazu gehört der Schutz ungeborenen Lebens ebenso wie ein Sterben in Würde. Für uns ist klar, dass Leben weder am Anfang noch am Ende zur Disposition stehen darf. Daher stehen wir zum klugen, vor 30 Jahren mühsam errungenen und lange diskutierten Kompromiss-Konsens zu § 218 StGB. Und wir stehen zur Hospiz- und Palliativmedizin. Anders gewendet: eine „Liberalisierung“ des Abtreibungsrechts, wie sie am Montag von neun Expertinnen vorgeschlagen wurde, lehnen wir ebenso ab wie gewerbsmäßige Sterbehilfe. Jeder Druck, doch bitte aus dem Leben zu scheiden, um niemandem mehr zur Last zu fallen, halten wir mit dem unbedingten Schutz der Menschenwürde aus Art. 1 unseres Grundgesetzes für unvereinbar. Statt § 218 zu ändern, sollte der Bund besser die aktuelle Lücke in § 217 StGB in humaner Weise füllen. Wir stehen zum Lebensschutz – in allen Lagen!