GPA Botschaft der Woche

Landeröfnungsklausel bei Krankenhausreform dringend notwendig!

Der Bund möchte aktuell – zentralistisch - von Berlin aus die Krankenhauslandschaft in ganz Deutschland neu ordnen. Die Länder wissen aber – ganz im Sinne des Föderalismus - am besten, was in ihrem Land nötig ist – und haben deshalb zurecht die Kompetenz zur Krankenhausplanung. Vor Ort hat der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt den Auftrag, die stationäre Versorgung sicherzustellen. Wenn der Bund es den Ländern nicht ermöglicht, von den bundesweiten Vorgaben abzuweichen, ist sein Gesetzesvorhaben deshalb nicht nur nicht praktikabel und nachteilig für die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort, sondern auch glatt verfassungswidrig. Dies hat das Gutachten des Augsburger Rechts-Professors Ferdinand Wollenschläger klar belegt. Es bedarf daher einer Länderöffnungsklausel – und mehr Beinfreiheit für die Bundesländer, damit sie die Versorgung passgenau auf die Bedürfnisse der Menschen im Land zuschneiden können. Insbesondere muss es in der Entscheidung der Länder liegen, wo und in welcher Weise Ausnahmen von den Anforderungen der geplanten Leistungsgruppen gemacht werden. Denn neben der Qualität der stationären Versorgung und der finanziellen Auskömmlichkeit der Häuser ist auch die Aufwuchsfähigkeit in Großschadenslagen – sei es bei Unglücksfällen oder Pandemien – sowie die Wohnortnähe, also der kurze Weg zum nächsten Krankenhaus, ein wertvolles Kriterium. Dies alles bringen die Länder für ihr jeweiliges Gebiet am besten unter einen Hut. Deshalb MUSS der Bund den Ländern via Länderöffnungsklausel dies auch zutrauen. Das Motto muss lauten: Mehr Föderalismus, weniger Zentralismus!