Pressemitteilung

GPA kritisiert Beschluss zur Abschaffung des § 219a StGB

Proaktive Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist keine Lösung

„Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine medizinische Leistung wie jede andere, gerade deshalb ist die Entscheidungsfindung schwierig und oft sehr belastend. Mit einer proaktiven Werbung im Internet wird jedoch das Gegenteil suggeriert. Die betroffenen Frauen brauchen in dieser Situation vor allem Hilfe und Unterstützung – keine Werbung von Ärzten, die diesen Eingriff anbieten.“, stellt der GPA-Landesvorsitzende Bernhard Seidenath, MdL klar.
Eine sachliche Information durch Ärztinnen und Ärzte, welche zu einem solchen Eingriff berechtigt sind, ist aus Sicht des GPA nicht zu beanstanden. Diese war jedoch auch mit der bisherigen Gesetzeslage möglich. Weiterhin war es auch trotz Werbeverbots Ärztinnen und Ärzten möglich, auf ihrer Homepage darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten.

„Wenn zudem die Abschaffung des § 219a StGB, also das Werbeverbot für Abtreibungen, in einem Atemzug vor allem mit der Stärkung von Frauenrechten begründet wird, wird sie diesem sensiblen und verantwortungsvollen Thema nicht gerecht“, so Carolina Trautner, MdL, Staatsministerin a.D.
Für den GPA hat der Schutz des Lebens – der ungeborenen Kinder ebenso wie von Frauen, die Entscheidungen in schwierigster Situation alleine treffen und unter den Folgen vielleicht ihr Leben lang leiden – oberste Priorität. Die Streichung des Werbeverbots löst diese Probleme nicht. Es muss endlich die fachliche Information sowie persönliche Beratung und Unterstützung im Mittelpunkt stehen.

„Das eigentliche Ziel der Initiative scheint eine Änderung oder gar Abschaffung des § 218 StGB zu sein. Hier schrillen nun alle Alarmglocken. Es gibt keinen Grund, das mühsam austarierte Abtreibungsrecht zu ändern. Für den Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreis der CSU ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung durch eine staatlich anerkannte Beratungsstelle unabdingbar“, erklärte Seidenath.

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