Kreisverband Erding

Stephan Glaubitz gibt eine Erklärung

Verfahren gegen Herrn Kreisrat Glaubitz

Vergangene Woche hatte Landrat Bayerstorfer Entgegenkommen signalisiert, wenn Kreisrat Stephan Glaubitz eine Erklärung abgibt, die deutlich macht: Seine Vorwürfe richten sich nicht gegen die Sacharbeit der Mitarbeiter der Ausländerbehörde. Am kommenden Mittwoch wird Herr Glaubitz in der Kreistagssitzung eine entsprechende Erklärung abgeben.

Nach dem Vorstoß von Landrat Martin Bayerstorfer am vergangenen Donnerstag kam es nun heute zu einer Einigung. Landrat Bayerstorfer begrüßt das Ergebnis: „Wir haben Punkt für Punkt belegt, dass die von Herrn Glaubitz erhobenen Vorwürfe zur Arbeitsweise der Ausländerbehörde in keiner Weise gerechtfertigt sind. Wenn Anträge von Asylbewerbern auf Arbeitserlaubnis abgelehnt werden, erfolgt das strikt auf der Grundlage des Gesetzes und ministerieller Weisungen. Unsere Mitarbeiter verwenden größte Sorgfalt auf ihre Entscheidungen. Ich freue mich, dass das nun auch Kreisrat Glaubitz anerkennt.“

Bestandteil der Einigung ist, dass Herr Kreisrat Glaubitz in der kommenden Sitzung des Kreistages am 6. Februar eine Erklärung abgibt und seinen Internet-Beitrag von Ende Juli, der Anlass für die Klage war, umgehend löscht. Die das Klageverfahren führende Behörde wird daraufhin die Klage zurücknehmen.

Bereits im Juli 2018 hatte sich Kreisrat Glaubitz verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, „das Ausländeramt Erdings würde in Hunderten von Fällen (…) Anträge auf Arbeitserlaubnis willkürlich, unter Angabe falscher Gründe, ohne Einzelfallprüfung und somit pauschal ablehnen“. Vor Gericht kam die Auseinandersetzung, nachdem Kreisrat Glaubitz Ende Juli 2018 in einer „Richtigstellung“ erneut unrichtige Behauptungen aufgestellt hatte.

„Ich hoffe sehr, dass sich die Mitarbeiter der Ausländerbehörde künftig nicht mehr pauschalen und in der Sache haltlosen Vorwürfen ausgesetzt sehen. Sie erbringen einen großartigen Arbeitseinsatz und kümmern sich intensiv um jeden Einzelfall“, hebt Landrat Bayerstorfer hervor.

Die im Laufe des Verfahrens von Kreisrat Glaubitz anerkannte Zahlungspflicht von € 985,08 bleibt von der getroffenen Einigung unberührt.