Allgemeinverfügung zu Corona-Maßnahmen
Sonderamtsblatt des Landkreises Erding
Damit möglichst viele Bürger möglichst schnell und umfänglich über die dringend notwendigen Maßnahmen und Sperrzonen informiert sind, geben wir an dieser Stelle die Informationen weiter.
Das vollständige Amtsblatt finden Sie unter: https://www.landkreis-erding.de/media/8468/201210sonder-amtsblatt_nr51.pdf
Diese Allgemeinverfügung tritt mit Wirkung ab dem 11.12.2020, 00.00 Uhr in Kraft, und gilt zunächst bis einschließlich 21.12.2020, 24.00 Uhr
wichtige Schwerpunkte in dieser Allgemeinverfügung:
- Besuchsregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
- Abgabeverbot für offene alkoholische Getränke
- Weitergehende Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten,
In diesem Amtsblatt finden Sia auch die entsprechenden Lagepläne der Stadt Erding, der Stadt Dorfen, der Gemeinde Taufkirchen (Vils), der Marktgemeinde Wartenberg, der Marktgemeinde Isen sowie der Gemeinde Moosinning