Kreisverband Erding

Sitzung vom 01.03.2023

Jugendhilfeausschuss

Im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde dem Gremium vorgeschlagen, als neues stv. beratendes Mitglied Frau Schulrätin Marion Gröbe zu berufen.

Zudem berieten die Mitglieder über eine Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Jugendsozialarbeit an Schulen. Nachdem die zusätzliche staatliche Förderung für die Herzog-Tassilo-Realschule und die Realschule Taufkirchen für jeweils eine Halbtagsstelle im Spätherbst genehmigt worden ist, wird das Konzept entsprechend angepasst. Für die beiden Realschulen in Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises wird somit zukünftig ein jährlicher Betrag in Höhe von 2/3 der Gesamtaufwendungen zur Verfügung gestellt, der Rest wird wie bisher aus Eigenmitteln der Schulen finanziert. Zusätzlich übernimmt der Landkreis, ergänzt durch Fördermittel der Regierung von Oberbayern die Kosten einer Halbtagsstelle für die Herzog-Tassilo-Realschule und die Realschule Taufkirchen/Vils.

Eine weitere Anpassung gibt es bei den Gymnasien, für die der Förderbetrag von 2/3 der Gesamtkosten, gedeckelt auf 12.500 Euro pro Schule zur Verfügung gestellt wird, solange es keine Möglichkeit einer staatlichen Förderung gibt. Das verbleibende Drittel wird aus Eigenmitteln der Schulen finanziert. Darüber hinaus richtete der Ausschuss einen Appell an die Staatsregierung, die Gymnasien in die Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen einzubeziehen. „Bei der Förderung für die Gymnasien handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landkreises, die aus meiner Sicht jedoch richtig und wichtig ist. Wir wollen unseren Beitrag leisten, um die psychosozialen Folgen der Corona-Pandemie für unsere Schülerinnen und Schüler abzumildern.“, so Landrat Martin Bayerstorfer. Im März 2012 wurde auf Grundlage eines Antrags der CSU-Kreistagsfraktion für den Landkreis Erding ein Konzept zur Verteilung der dem Landkreis Erding zur Verfügung stehenden Bundesmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für die Jahre 2011 bis 2013 beschlossen. Die CSU-Fraktion hatte daraufhin im Herbst 2014 beantragt, die Bezuschussung der Jugendsozialarbeit an Schulen nach dem Auslaufen des Bildungs- und Teilhabepakets fortzuführen und ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

Vorgestellt wurde auch der Jahresbericht der Kommunalen Jugendarbeit. Im vergangenen Jahr konnte wieder ein vielfältiges Ferienprogramm mit einem Waldtag, einem Museumstag im Bauernhausmuseum, einer Kanufahrt und einer Stadtführung organisiert werden. Auch das Kinderkino konnte nach einer pandemiebedingten Zwangspause wieder angeboten werden. Der Verleihservice mit Spieleanhänger, Saftbar und Sinnesparcours runden das Angebot ab.

Diskutiert wurde zudem die angespannte Situation bei den heilpädagogischen Kinderbetreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung. Seit längerem zeichnet sich ab, dass der Bedarf an Plätzen in entsprechenden Einrichtungen mit heilpädagogischem Förderangebot nicht ausreichend gedeckt werden kann. Nach Rücksprache mit dem Bezirk Oberbayern als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe ist dieser seit Jahren bemüht, die Angebote für Kinder im Vorschulalter im Bereich der Heilpädagogischen Tagesstätten weiter auszubauen und im Sinne der Inklusion im Bereich der Kindertageseinrichtungen weiterzuentwickeln. Aus diesem Grund fanden und finden stetig gemeinsame Treffen mit unterschiedlichen Trägern in Oberbayern statt, um einen Ausbau der Betreuungsplätze von Heilpädagogischen Tagesstätten zu erwirken. Die Jugendhilfeplanung im Fachbereich Jugend und Familie hat eine Bedarfsumfrage bei allen 80 Kindergärten im Landkreis Erding durchgeführt.

Insgesamt wurden 223 Integrationsplätze gemeldet. Laut den Angaben der Fachkräfte in den Kindergärten verzeichnen diese 265 Kinder mit einem erhöhten Förderbedarf, die die Einrichtungen ohne Diagnose mit erhöhtem Förderbedarf besuchen. Das pädagogische Fachpersonal schätzt davon 146 Kinder mit einem heilpädagogischen Bedarf ein.

Darüber hinaus wurde die Jugendhilfeplanungsfachkraft beauftragt, eine Bedarfsfeststellung über die vorhandenen Angebote der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter vorzulegen sowie Vorschläge für die Grundlagen für die weitere Planung zu erarbeiten. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027. Zunächst soll der Anspruch für alle Kinder der ersten Klassenstufe gelten

Auch die Erziehungs- und Familienberatungsstelle stellte ihr breit gefächertes Angebot vor. Im vergangenen Jahr konnten dadurch rund 750 Familien aus dem gesamten Landkreis unterstützt werden. Der Großteil der Beratungsleistungen beschäftigte sich mit der Belastung junger Menschen durch familiäre Konflikte.  Neben akuten Krisensituationen, wie z.B. Tod eines Elternteils oder auch schwierige Situationen wie Trennung und Scheidung wird Hilfestellung zu Entwicklungsauffälligkeiten, Lern- und Leistungsproblemen oder ganz allgemein zu Erziehungsfragen geleistet. Durch das Familienpatenprojekt konnten insgesamt 9 Familien unterstützt werden; für diese sinnstiftende Aufgabe werden auch laufend neue Ehrenamtliche gesucht.