Kreisverband Fürstenfeldbruck

Berliner Notizen

Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität

Dafür tritt die CSU ein!

In der komplexen und unübersichtlichen Welt, in der wir heute leben, ist Sicherheit wichtiger denn je geworden. Menschen wollen frei und sicher leben. Ein Leben in Freiheit ist jedoch nur in einem sicheren Land möglich. Der Schutz seiner Bürgerinnen und Bürger ist Kernaufgabe des Staates und daher zentrale Aufgabe der Politik. Als Volkspartei trägt die CSU Verantwortung für alle Menschen in Deutschland und tritt bedingungslos für ihre Sicherheit ein.

In enger Abstimmung mit dem bayerischen Innenministerium haben wir als CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag auf Bundesebene bereits viel für die Innere Sicherheit erreicht. In der letzten Sitzungswoche haben wir weitere Gesetze verabschiedet, die die Sicherheitsstruktur in unserem Land stärken sollen. Mit der Reform des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) wollen wir die IT-Architektur des BKA modernisieren, die Rolle des behördlichen Beauftragten für den Datenschutz des BKA und die Rechte der Betroffenen stärken sowie einen Beitrag zur Verbesserung des Informationsflusses zwischen den Polizeibehörden in Europa leisten.

Das BKA soll – nach dem Vorbild Europols – sowohl als Zentralstelle des nationalen polizeilichen Informationswesens als auch als Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit gestärkt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz eine moderate Erweiterung der Kompetenzen des BKA vor: zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus kann das BKA Aufenthalts- und Kontaktverbote verhängen sowie auf entsprechende richterliche Anordnung Personen verpflichten, eine elektronische Fußfessel bei sich zu führen. Damit wollen wir sicherstellen, dass der Aufenthaltsort von Personen, von denen die Gefahr der Begehung einer terroristischen Straftat ausgeht, ständig überwacht und so die Begehung derartiger Taten verhindert werden.

Daran schließt sich eine weitere wichtige Forderung der CSU-Landesgruppe an, die wir seit Jahren erhoben haben: Mit dem Gesetz zur Ausweitung des Maßregelrechts bei extremistischen Straftätern wollen wir dafür sorgen, dass auch verurteilte extremistische Straftäter nach der Entlassung aus der Strafhaft mit einer elektronischen Fußfessel überwacht werden können. Darüber hinaus haben wir die erforderliche Mindeststrafe, ab der eine Fußfessel angeordnet werden kann, von drei auf zwei Jahre Freiheitsstrafe herabgesetzt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Europol-Gesetzes haben wir Verbesserungen bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung auf den Weg gebracht. Durch europarechtliche Anpassungen ermöglichen wir unseren Sicherheitsbehörden im Rahmen operativer, strategischer und thematischer Analysen einen erweiterten und verbesserten Zugriff auf Informationen aus der Europol-Datenbank.

Dadurch ermöglichen wir der Bundespolizei, dem Zollfahndungsdienst und den Länderpolizeien einen umfassenderen und effizienteren Informationsaustausch mit anderen europäischen Sicherheitsbehörden. Da Täter und Tätergruppierungen im Bereich der schweren Kriminalität und des internationalen Terrorismus häufig grenzüberschreitend agieren, haben wir mit der Umsetzung der Fluggastdatenrichtlinie ins deutsche Recht die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Fluggastdaten von Sicherheitsbehörden zur Aufdeckung und Verfolgung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität genutzt werden können.

Damit verpflichten wir Luftfahrtunternehmen, Fluggastdaten für alle Flüge in die oder aus der EU zu übermitteln. Wir haben für dieses wichtige Vorhaben jahrelang auf EU-Ebene gekämpft; es ist uns aber erst infolge der Terroranschläge in Frankreich gelungen, auch die linken Parteien im Europäischen Parlament, über die Notwendigkeit solcher Maßnahmen zu überzeugen. Unsere Polizisten und Hilfskräfte der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und der Rettungsdienste verdienen unsere Wertschätzung. Deswegen war es der Union ein besonderes Anliegen, unsere Einsatzkräfte bei gewalttätigen Übergriffen stärker zu schützen. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften wollen wir, dass tätliche Angriffe auf Polizisten, Soldaten der Bundeswehr und andere Einsatzkräfte mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Künftig sollen tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte auch schon dann unter Strafe gestellt werden, wenn diese eine allgemeine Diensthandlung (z.B. Streifengänge oder Unfallaufnahmen) ausüben. Zugleich müssen sog. „Gaffer“, die die Einsatzkräfte in unverantwortlicher Weise bei ihrer Arbeit behindern, mit härteren Strafen rechnen. Im Einklang mit der Beratung der Sicherheitsgesetze hat die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag zum Tag der Inneren Sicherheit eingeladen. Mit dieser Veranstaltung, die unter dem Motto „Bürger und Staat schützen. Kriminalität, Terrorismus und Cyberattacken wirksam bekämpfen“ stand, sendete die CDU/CSU-Fraktion wichtige Signale für die deutsche und europäische Sicherheitspolitik. Es wurde deutlich, dass es der Union in dieser Legislaturperiode – trotz der Bedenken des Koalitionspartners SPD bezüglich des Datenschutzes – gelungen ist, viele Sicherheitsgesetze auf dem Weg zu bringen.

Jetzt ist es wichtig, dass bestehende Gesetze auch konsequent angewendet werden. Deutschland ist eines der sichersten Länder der Welt. Die CSU will weiterhin dafür sorgen, dass alles Menschenmögliche für die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land getan wird.

Denn die CSU ist und bleibt die Partei der Inneren Sicherheit. Wir werden mit Staatsminister Joachim Herrmann als Spitzenkandidat in die Bundestagswahl am 24. September ziehen. Er steht mit seinen Konzepten und seiner Bilanz als bayerischer Innenminister für das Thema der Inneren Sicherheit wie kein anderer in unserer Partei. Seine Erfahrung wollen wir nun auf Bundesebene transportieren und damit Verantwortung für die Sicherheit in unserem Land übernehmen.