Artikel vom 25.01.2017
Der Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung
Freiheit braucht Sicherheit

Der Zehn-Punkte-Plan der Bundesregierung zur Inneren Sicherheit
Das schreckliche Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt kurz vor Heiligabend hat uns alle zutiefst erschüttert. Es war der bisher schlimmste Terroranschlag auf deutschem Boden und ein schwerer Angriff auf unsere freie und offene Gesellschaft. Mit ihren grauenhaften Taten wollen Terroristen Angst und Schrecken in der Bevölkerung verbreiten und so unsere Demokratie destabilisieren. Wir dürfen jedoch nicht zulassen, dass Angst unser Leben bestimmt! Unsere freie Gesellschaft kann und muss sich gegen den Terror wehren.
Die Kernaufgabe des Staates und seiner Institutionen ist es, Bürgerinnen und Bürger vor möglichen Terrorgefahren zu schützen. Ein Fall Anis Amri darf sich nicht wiederholen. Deswegen ist eine lückenlose Aufklärung des Sachverhalts aber auch eine Überprüfung der Sicherheitsarchitektur in unserem Land notwendig. Wir müssen organisatorische Fehler sowie strukturelle Schwächen aufklären und Konsequenzen daraus ziehen. Auch der Deutsche Bundestag hat sich in der vergangenen Sitzungswoche mit der Aufklärung des Berliner Terroranschlags befasst. Die Entscheidung, eine Ermittlergruppe des Parlamentarischen Kontrollgremiums einzurichten, um mögliche Ermittlungspannen im Fall Amri aufzuzeigen, ist ein wichtiger Schritt.
Wird ein Untersuchungsausschuss gebraucht, wird sich die CDU/CSU-Fraktion nicht dagegenstellen. Fakt ist, dass wir in dieser Legislaturperiode bereits vieles im Bereich Innere Sicherheit erreicht haben: wir haben das Personal bei den Sicherheitsbehörden deutlich aufgestockt und ihre Befugnisse ausgeweitet. Nun wollen wir weitere Maßnahmen zum Schutz der öffentlichen Sicherheit auf den Weg bringen. Als Konsequenz aus dem Terroranschlag in Berlin haben Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesjustizminister Heiko Maas ein Zehn-Punkte-Maßnahmenpaket vorgelegt, das durch mehrere eigenständige Gesetze die Regelungen für den Umgang mit islamistischen Gefährdern verschärfen soll.
- Die Bundesminister haben sich auf die Einführung einer Residenzpflicht für Asylbewerber geeinigt, die über ihre Identität täuschen. Wer entsprechende Auflagen zu erfüllen hat, wird sich in Zukunft nur innerhalb eines bestimmten Bezirkes bewegen können. Wenn er dagegen verstößt, wird er entsprechend bestraft. Damit wollen wir ein Signal setzen, dass wir falsche Anga-ben über die eigene Identität nicht akzeptieren.
- Die Voraussetzungen für die Abschiebehaft sollen erleichtert werden. Ein neuer Haftgrund soll für diejenigen eingeführt werden, die eine erhebliche Gefahr für die Sicherheit darstellen oder von denen eine Terrorgefahr ausgeht. Die Abschiebehaft soll ebenfalls verhängt werden können, wenn sie möglicherweise länger als drei Monate dauert, weil die Herkunftsländer die erforderlichen Ersatzpapiere nicht ausstellen.
- Wenn ausreisepflichtige Ausländer die öffentliche Sicherheit gefährden, sollen sie schärfer überwacht werden können (ggf. auch per elektronischer Fußfessel).
- Das BKA-Gesetz soll zügig geändert werden, um die Einführung einer Fußfessel für Gefährder zu erlauben. Diese Regelung ist eine Aufforderung an die Bundesländer, die in ihren Polizeigesetzen ähnliche Regelungen vornehmen müssen, sonst wird diese Maßnahme keine Wirkung haben.
- Elektronische Fußfesseln sollen auch für bereits verurteilte Straftäter eingeführt werden – dazu liegt bereits ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor.
- Beide Bundesminister waren sich einig, den Ausreisegewahr-sam auf 10 Tage zu verlängern.
- Um wirksam gegen terroristische Bedrohungen zu kämpfen, sollen die Präventionsmaßnahmen gegen Extremismus und Radikalisierung insbesondere im Bereich des Islamistischen Terrors ausgeweitet und erheblich verbessert werden.
- Bei den Verhandlungen mit Herkunftsländern über die Rücknahme eigener Staatsbürger wollen die Bundesminister auch andere Politikfelder stärker miteinbeziehen, um damit den Druck auf die Herkunftsländer zu erhöhen.
- Die zügige Umsetzung der EU-Richtlinie zur Fluggastdatenspeicherung ins deutsche Recht soll dazu beitragen, dass Gefährdungen durch diejenigen, die über den Luftverkehr nach Europa und Deutschland einreisen, möglichst gering bleiben.
- Terror und Kriminalität machen nicht an den nationalen Grenzen halt. Deswegen setzen sich die Bundesminister für die Verbesserung des Informationsaustausches innerhalb der EU ein.
Die Union ist und bleibt die Partei der Inneren Sicherheit. Die CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag wird weiterhin dafür sorgen, dass der Staat alles Mögliche für die Sicherheit der Menschen in unserem Land tut. Denn ohne Sicherheit kann es keine Freiheit geben. Das Sicherheitspaket, das die Bundesminister de Maizière und Maas vorgelegt haben, entspricht überwiegend den Beschlüssen, die die CSU-Landesgruppe Anfang des Jahres auf ihrer Klausurtagung in Seeon gefasst hat. Allerdings gingen unsere Vorstellungen noch weiter. Leider wurden bisher noch nicht alle von der SPD akzeptiert. Besonders wichtig ist für uns die Einführung eines neuen Haftgrundes bei der Abschiebehaft für diejenigen, die die Sicherheit in Deutschland bedrohen.
Das Gleiche gilt für schärfere Überwachungsauflagen für Gefährder. Es ist gut, dass die SPD zur Vernunft gekommen ist und in den wichtigen Fragen endlich aufgehört hat, unsere Forderungen zur Inneren Sicherheit zu blockieren. Jetzt sind die Bundesländer und Behörden am Zug. Sie müssen die bestehenden Gesetze konsequent anwenden und die neuen Maßnahmen umsetzen. Wir hoffen, dass die Rot und Grün regierten Bundesländern bald ihren Pflichten nachkommen und ihre Blockadepolitik im Bundesrat aufgeben. Denn wir alle sind es den Bürgerinnen und Bürger in Deutschland schuldig, sie bestmöglich vor Terror und Kriminalität zu schützen.