Kreisverband Fürstenfeldbruck

Landkreis Fürstenfeldbruck

Kinderbetreuung unter Durchschnitt

Aber hoher Anteil an Buchungszeiten über sechs Stunden

Bocklet: Ziel flächendeckender Ausbau von Ganztagsangeboten

Im Landkreis Fürstenfeldbruck gingen im vergangenen „Schuljahr“ insgesamt 3.684 Kinder in den Kindergarten. Das teilt Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet unter Bezugnahme auf Zahlen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration mit. Unter Kindergarten werden dabei „Kindertageseinrichtungen“ verstanden, „deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet.“ Der Brucker Landkreis liegt dabei im Oberbayern-Vergleich bezogen auf die Einwohnerzahl in der unteren Hälfte der Statistik. In Oberbayern einschließlich der Landeshauptstadt München besuchten 2016/17 insgesamt 94.506 Kinder einen Kindergarten.

In den Nachbarlandkreisen Dachau waren es 3.501 und in Landsberg 3.969 Kinder. Starnberg lag mit 2.888 Kindern deutlich darunter. Der Landkreis München kam als größte Gebietskörperschaft auf Kreisebene auf 7.225 Kinder. Zwar besteht generell weder in Deutschland noch in Bayern eine Kindergartenpflicht, dennoch entschieden sich die Eltern von 302.184 Kindern im Jahr 2016/17 bayernweit für die Inanspruchnahme eines Kindergartenplatzes. Im Landkreis Fürstenfeldbruck waren 35,1 % der Kinder (1.292) von 4 bis 6 Stunden täglich im Kindergarten. Bei 62,6 % (2.305) betrug die Buchungszeit mehr als 6 Stunden. Damit lag der Brucker Kreis in dieser Kategorie unter den oberbayerischen Landkreisen nach München (72,4 %) an zweiter Stelle vor Starnberg (62,1 %), Dachau (61,0 %) und Ebersberg (60,1 %) und deutlich vor Landsberg mit 38,0 %.

Mit dem Besuch des Kindergartens öffnet sich für Kinder eine neue Welt. In den drei Kindergartenjahren findet eine entscheidende Entwicklung vom Kleinkind zum Vor-schulkind statt, so der Stimmkreisabgeordnete. Aufgabe des Kindergartens sei die ganzheitliche Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. „Als familienergänzende und unterstützende Einrichtungen sollen Kindergärten bestmögliche Entwicklungs- und Bildungschancen für alle Kinder bieten“, erläutert der Landtagsvizepräsident. Bereits seit 1972 hat der Freistaat die vorschulische Erziehung in einem eigenen Gesetz geregelt. Heute bildet das Bayerische Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) die rechtliche Grundlage für den Vorschulbereich, für dessen Infrastruktur und personelle Ausstattung grundsätzlich die Gemeinden zuständig sind. Bayern unterstützt die Kommunen beim Ausbau der Kinderbetreuung seit Jahren nachhaltig.

Zusätzlich zu den regulären Fördermitteln des Finanzausgleichsgesetzes gibt der Freistaat die 178 Mio. Euro aus dem 4. Sonderinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ des Bundes in den nächsten Jahren in voller Höhe an die Kommunen weiter, sodass eine Gemeinde mit durchschnittlicher Finanzkraft bei den Investitionen in der Regel mit insgesamt rund 85 % gefördert wird. Neben Neubauten sind auch Erhaltungsmaßnahmen (wie General- und Teilsanierung) sowie Ersatzbauten förderfähig. Dazu gehört ebenfalls die Ganztagspflege. Die Ganztagsbetreuung endet nicht beim Kindergarten. Vorrangiges Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist nach den Worten von MdL Bocklet der flächendeckende und bedarfsgerechte Ausbau von Ganztagesangeboten in allen Schularten, was einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des bayerischen Bildungswesens darstellt.

Die Ganztagsbetreuung ermögliche nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern und Erziehungsberechtigte, sondern trage auch zu mehr Chancengerechtigkeit und individueller Förderung der Schüler bei, so der Stimmkreisabgeord-nete. Bezogen auf die Grundschulen (Jahrgangsstufen 1 bis 4) ergibt die Auswertung der Daten für den schulischen Bereich, dass in Bayern ca. 29.200 Schülerinnen und Schüler ein gebundenes Ganztagsangebot genutzt haben, ca. 18.300 ein offenes Ganz-tagsangebot bis 16.00 Uhr, rund 48.000 eine verlängerte Mittagsbetreuung bis 15.30 bzw. 16.00 Uhr sowie im Hort (Kinder- und Jugendhilfe) 32.000 eine Buchungszeit bis 4 Stunden täglich in Anspruch genommen haben. Auch für die Ferienbetreuung ist es nach der Rechtslage Aufgabe der Kommunen, den Betreuungsbedarf vor Ort zu decken.

Im Rahmen ihrer Planungsverantwortung müssen die Gemeinden den Bedarf feststellen und darauf ausgerichtet die entsprechenden Maßnahmen ggfs. in Kooperation mit Trägern der freien Wohlfahrtspflege oder be-trieblichen Einrichtungen ergreifen, erklärt Landtagsvizepräsident Bocklet.