Kreisverband Fürstenfeldbruck
  • 2015 haben alle Fraktionen einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des KAG vorgelegt.
  • Die Beibehaltung der „Soll“-Regelung und die Regelung von sog. „wiederkehrenden Beiträgen“ war Gegenstand aller Gesetzesentwürfe.
  • Die Freien Wähler haben selbstverständlich in der Plenarsitzung am 25.02.2016 ihrem eigenen Gesetzentwurf und damit der Beibehaltung der „Soll“-Regelung zugestimmt.

Straßenausbaubeiträge

Gesetzesänderung 2016

Gesetzentwurf und Abstimmungsverhalten der Freien Wähler

1. Hatten die Freien Wähler in ihrem 2015 vorgelegten Gesetzentwurf ebenfalls die Beibehaltung der „Soll“-Regelung vorgesehen?

Ja. Im Vorblatt des Gesetzentwurfs der Freien Wähler (Drs. 17/8242) wird ausdrücklich dargestellt, dass den bayerischen Kommunen durch eine Einführung des Modells der wiederkehrenden Beiträge eine Alternative zu der bisher bewährten Möglichkeit der Beitragserhebung gegeben wird. Im Begründungsteil wird ausgeführt, dass die Kommunen mit einem Wahlrecht zwischen einmaliger und wiederkehrender Beitragserhebung mehr Gestaltungsfreiheit erhalten und somit eine Stärkung ihres Selbstverwaltungsrechts erfahren.

2. Wie haben sich die Freien Wähler in der Plenardebatte am 25.02.2016 geäußert?

Die Freien Wähler haben wie alle Fraktionen in der Plenarsitzung am 25.02.2016 die Beibehaltung der „Soll“-Regelung befürwortet. Herr MdL Hanisch hat als Sprecher der FW in der Plenardebatte am 25.02.2016 bedauert, dass vier Gesetzesentwürfe vorlägen und jeder auf seinem Vorschlag beharre, obwohl alle so nah beieinander lägen. Zudem stellte er u.a. dar, dass sich die Freien Wähler für die „Soll-Lösung“ und wiederkehrende Beiträge ausgesprochen hätten.

3. Wie haben die Freien Wähler bezüglich der einzelnen Gesetzentwürfe zur Änderung des KAG 2016 abgestimmt?

Die FW haben sich beim Gesetzentwurf der CSU-Fraktion, der SPD-Fraktion und der Fraktion der Grünen enthalten. Ihrem eigenen Gesetzentwurf, der ebenfalls an der „Soll“-Regelung festhält und wiederkehrende Beiträge vorsieht, haben die Freien Wähler selbstverständlich zugestimmt.

4. Wurden die Kommunalen Spitzenverbände in der damaligen Gesetzesdebatte eingebunden?

Im Jahr 2015 und 2016 fanden im Bayerischen Landtag viele Diskussionen, eine Expertenanhörung und intensive Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden statt. So lobte auch Herr MdL Hanisch (FW) am 25.02.2016 im Bayerischen Landtag: „Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich meinen Vorrednern anschließen. Wir hatten wirklich eine sehr fruchtbare, harmonische und intensive Debatte über die Änderungsentwürfe zum Kommunalabgabengesetz.“

5. Welche Kritikpunkte gibt es am Gesetzentwurf der Freien Wähler vom 16.11.2017 und wie ist der aktuelle Stand des Gesetzesvorhabens der CSU-Fraktion?

Der Gesetzentwurf der Freien Wähler sieht eine vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge bei gleichzeitigen Kompensationszahlungen aus dem Staatshaushalt in Höhe von 150 Mio. Euro p. a. vor. Zur Frage eines Verteilungsschlüssels an die Kommunen enthält der Gesetzentwurf ebenso wenig Regelungen wie zur Frage der Gestaltung von Übergangsregelungen, zum Umgang mit Vorauszahlungen und Stundungen. Damit schafft er weder für die Städte und Gemeinden noch für die betroffenen Eigentümer die nötige Klarheit! Die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge erfordert weitere Überlegungen zu verschiedensten komplexen Detailfragen wie Umgang mit Vorauszahlungen und Stundungen, Übergangsregelungen, Kompensationsmöglichkeiten etc., was die Freien Wähler in ihrem Gesetzentwurf vollständig ausblenden. Wir werden eine Lösung erarbeiten, die im Hinblick auf die vielfältigen Fragestellungen intensiv beraten und durchdacht werden muss. Derzeit finden daher Gespräche mit den Kommunalen Spitzenverbänden statt. Nur durch eine einvernehmliche, nachhaltige Lösung können die verschiedenen Interessen zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden. Wir werden die Straßenausbaubeiträge abschaffen und gleichzeitig die Kommunen nicht im Stich lassen.