Kreisverband Fürth-Land

Härteausgleich ab Juli möglich

Straßenausbaubeitrage – Antragstellung jetzt möglich

Hans Herold CSU, MdL
Hans Herold CSU, MdL

Ab Juli 2019 können Rückzahlungen aus dem Härtefallfonds der Bayerischen Staatsregierung für Straßenausbaubeitragszahlungen beantragt werden, das kann der hiesige Stimmkreisabgeordneten Hans Herold mitteilen. Anträge müssen, schriftlich oder online, bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden. Das Antragsformular und weiterführende Informationen sind zu finden unter www.strabs-haertefall.bayern.de.

Haus- und Grundbesitzer in Bayern müssen seit dem 1. Januar 2018 nicht mehr für die Sanierung von innerörtlichen Straßen bezahlen. Für Beitragszahler, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden, hat die Bayerische Staatsregierung einen Härtefallfonds eingerichtet. Hierfür werden insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. „Dadurch werden auch Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Fürth finanziell entlastet“, bekräftigt Hans Herold, der sich als Mitglied im Haushaltsausschuss für die Bereitstellung der Mittel eingesetzt hat. Über die Verteilung dieser Mittel entscheidet eine Kommission.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung eines Betrages oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Straßenausbaumaßnahmen sind, sofern der Bescheid im oben genannten Zeitraum erlassen wurde, eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro besteht, der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglicher Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstücks ist und der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheiderlasses verfügt (bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkommensobergrenze 200.000 Euro).
Die Härtefallkommission entscheidet nach Ablauf der Antragsfrist über die Verteilung der Mittel.