Artikel vom 26.05.2025
Petra Högl MdL
Bewährtes Hebammensystem muss erhalten bleiben

Die kürzlich durch die zuständige Schiedsstelle erfolgte Festsetzung des neuen Hebammenhilfevertrags, der am 1. November 2025 in Kraft treten soll, sorgt für erhebliche Bedenken. Dieser Vertrag regelt die Vergütung freiberuflicher Hebammen, einschließlich der Beleghebammen, die in Kliniken wie dem Caritas Krankenhaus St. Lucas in Kelheim eine zentrale Rolle spielen. So werden in St. Lucas 100 % aller Geburten im Belegsystem betreut. Nach Einschätzung des Hebammennetzwerks im Landkreis Kelheim stelle der neue Vertrag Beleghebammen finanziell schlechter und schränke die Abrechenbarkeit wichtiger Leistungen, wie ambulante Dienste in der Klinik, ein. Dies gefährde die wohnortnahe Geburtshilfe in der Region massiv, wie das Hebammennetzwerk betont.
Die Kelheimer Landtagsabgeordnete Petra Högl (CSU) hat diese alarmierende Entwicklung zum Anlass genommen, gemeinsam mit der CSU-Landtagsfraktion und dem FW-Koalitionspartner in dieser Woche einen Dringlichkeitsantrag in den Bayerischen Landtag einzubringen. „Die Zukunft der Hebammenversorgung bewegt viele Menschen im Landkreis Kelheim zutiefst“, so Petra Högl. „Hebammen leisten Unverzichtbares für Frauen und junge Familien in einer besonders sensiblen Lebensphase. Mit unserem eingebrachten Dringlichkeitsantrag unterstreichen wir die Bemühungen der Staatsregierung, die Hebammenversorgung zukunftsfest zu machen. Wir fordern die Staatsregierung nachdrücklich auf, sich auf allen Ebenen für eine Stärkung der Hebammen und der Geburtshilfe einzusetzen. Unser Ziel ist es, das bayerische System, das traditionell stark von freiberuflichen Beleghebammen geprägt ist, nachhaltig zu stützen und zu schützen.“
Kernforderungen des Dringlichkeitsantrags
Der Antrag fordert die Staatsregierung auf, im Rahmen verfügbarer Mittel und in Zusammenarbeit mit der Bundesebene eine Hebammensicherungsstrategie vorzulegen. Diese soll die konkreten Auswirkungen des Schiedsspruchs detailliert darstellen und einen Aktionsplan ableiten. Weiter sind eine auskömmliche Vergütung und eine faire Berücksichtigung der Haftpflichtprämien sicherzustellen. Auch die Hebammenausbildung in Bayern ist unter den neuen Bedingungen zu sichern. Zusätzlich appelliert der Bayerische Landtag an die Schiedsstelle, den Verhandlungsparteien den Schiedsspruch unverzüglich zu übermitteln. Nur so könne der Rechtsweg zeitnah beschritten werden, wie Kelheims Abgeordnete deutlich macht.
Systemrelevanz und finanzielle Wertschätzung
„Beleghebammen sind systemrelevant. Auch bei uns im Landkreis Kelheim“, unterstreicht Högl. „Um zu verhindern, dass sie nun in großem Stil aus der Geburtshilfe aussteigen, brauchen sie dringend eine höhere finanzielle Wertschätzung. Zwar liegt die Aushandlung der Vergütungsverträge auf Bundesebene und damit außerhalb der direkten Einflussnahme der Länder, doch es ist unsere Pflicht, den Verhandlungspartnern die immense Bedeutung einer fairen Bezahlung für die Versorgungssicherheit junger Familien vor Augen zu führen,“ betont Högl.
Freistaat unterstützt seine Hebammen seit längerem
Weiter weist Kelheims Abgeordnete darauf hin, dass der Freistaat seine Hebammen bereits seit längerem aktiv unterstützt. So erhalten die überwiegend freiberuflich tätigen Hebammen seit dem Jahr 2018 den Bayerischen Hebammenbonus von bis zu 1.000 Euro jährlich. Seit dem Jahr 2019 gibt es eine einmalige Niederlassungsprämie von 5.000 Euro. „Der Freistaat unterstützt so den Aufbau der freiberuflichen Tätigkeit von Hebammen in Bayern. Für diese Maßnahmen wurden in den letzten Jahren bereits über 10 Millionen Euro investiert“, so Högl.
Hintergrund
Beleghebammen sind freiberufliche Hebammen, die in Kliniken die Geburtshilfe sicherstellen. Sie sind nicht an starre arbeitsrechtliche Vorgaben gebunden und müssen ihren Arbeitsalltag flexibler den Anforderungen im Kreißsaal anpassen. Sie können die Frauen während der Geburt bedarfsgerecht begleiten und die ambulante Versorgung gut mit der klinischen Geburtshilfe verknüpfen. Historisch gewachsen wird in Bayern klinische Geburtshilfe zu 80 Prozent von freiberuflichen Beleghebammen geleistet. Bundesweit liegt dieser Anteil nur bei rund 20 Prozent.
Der Hebammenhilfevertrag nach § 134a SGB V regelt die Bedingungen und Vergütungshöhen, mit denen die rund 19.000 bundesweit freiberuflich tätigen Hebammen ihre erbrachten Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Am 2.4.2025 gab es zu diesem Hebammenhilfevertrag einen Schiedsspruch, der, wie auch der Deutsche Hebammenverband bestätigt, die Einkommenssituation der Beleg-Hebammen im Freistaat deutlich verschlechtert. Deren letzte Vergütungserhöhung liegt nun sieben Jahre zurück. Der Hebammenverband befürchtet jetzt Einkommenseinbußen von bis zu 30 Prozent.