Kreisverband Neu-Ulm

(GZ-04-2014)

Neues Breitbandkonzept: Chance und Verpflichtung

Liebe Leserinnen und Leser,

schnelle Internetverbindungen sind für unsere Unternehmen wie für unsere Privathaushalte von entscheidender Bedeutung. Sie sind ein zentraler Standortfaktor und ein wesentlicher Aspekt für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Freistaat. Doch wie soll der so wichtige Breitbandausbau vor Ort bewältigt bzw. beschleunigt werden? Diese Frage hat in den letzten Jahren sicherlich vielen Kommunalpolitikern Kopfzerbrechen bereitet. Das bisherige Förderkonzept war dabei keine große Hilfe, denn die Förderstrukturen waren zu kompliziert.

 
Deshalb ist es sehr erfreulich, dass die Staatsregierung nun reagiert hat und den Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgabe unter die Arme greift. Die Staatsregierung hat als Ziel ausgegeben, bis 2018 ein flächendeckendes Hochgeschwindigkeitsnetz zu schaffen und das moderne Breitband zum Standard zu machen. Dies soll bedeuten, dass bis 2018 die Verteilerstellen in allen Gemeinden mit schnellem Internet und die letzten Teilstücke zum Endnutzer technologieoffen erschlossen sind. Zu diesem Zweck wurde ein neues Breitbandkonzept aufgelegt, das im Wesentlichen auf drei Säulen beruht: Das Förderverfahren wird vereinfacht, die Förderung erhöht und die Beratung verbessert.

Die erste Säule hat zum Ziel, den Arbeitsaufwand für die Kommunen etwa um die Hälfte zu reduzieren. Im Einzelnen sieht das neue Breitbandkonzept folgende Erleichterungen vor: Die Förderbeschränkung auf Gewerbe- und Kumulationsgebiete entfällt, so dass jede Kommune selbst entscheiden kann, wo der Breitbandausbau gefördert wird. Der Bedarf für schnelles Internet wird künftig vorausgesetzt, so dass auf die Bedarfsermittlung verzichtet werden kann. Die Klärung, ob ein Telekommunikationsunternehmen in einem Fördergebiet eigenwirtschaftlich in schnelles Internet investiert, soll beschleunigt werden. Auf die zweimalige Beteiligung der Bundesnetzagentur wird verzichtet und Abschlagszahlungen werden ermöglicht, damit für die Kommunen die Notwendigkeit einer kompletten Vorfinanzierung entfällt.

Gemäß der zweiten Säule soll die Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke für die Kommunen verbessert werden. Das bedeutet im Einzelnen: Für den administrativen Aufwand erhalten die Kommunen künftig ein „Startgeld Netz“ in Höhe von 5.000 Euro, das auf die Fördersumme angerechnet wird. Die Fördersätze werden um 20 Prozentpunkte auf maximal 80 Prozent erhöht. Besonders finanzschwache Kommunen können in Einzelfällen sogar bis zu 90 Prozent Förderung erhalten. Einzelne Kommunen können damit einen Förderhöchstbetrag von bis zu einer Million Euro bekommen. Zusätzlich gibt es einen Bonus von 50.000 Euro für interkommunale Zusammenarbeit.

Abgerundet wird das neue Breitbandkonzept durch eine Effektivierung der Beratung. Diese dritte Säule sieht einen Breitbandmanager pro Landkreis vor, der die Kommunen im gesamten Förderverfahren begleitet und sich eng mit der Bewilligungsstelle bei der Regierung abstimmt.

Mit dieser neuen Förderstruktur hat die Staatsregierung den Grundstein dafür gelegt, dass der Breitbandausbau künftig schnell und mit möglichst wenig Bürokratie voranschreiten kann. Nun bleibt zu hoffen, dass die EU-Kommission den überarbeiteten Entwurf der Breitbandförderrichtlinie zeitnah absegnet. Und dann liegt es sowohl an den zuständigen Behörden, dass Förderung und Beratung wie geplant umgesetzt werden, als auch an den Kommunen, das Angebot anzunehmen und unsere Heimat zukunftsfähig zu machen. In diesem Sinne, packen wir es gemeinsam an!
 

Ihr Stefan Rößle, Landesvorsitzender KPV, Landrat Donau-Ries