Ortsverband Eggenfelden

CSU OV-Eggenfelden

Aus dem Eggenfeldener Bauausschuss

Aus dem Eggenfeldener Bauauschuss

Mehreren Einzelbauvorhaben von Bürgern hat der Bauausschuss in seiner letzten Sitzung, sicher zur großen Freude der Antragssteller, die Zustimmung erteilt. Der Bau von landwirtschaftlichen Gebäuden, Wohnhäusern, Garagen und Freisitz kann nun von den Bauwerbern in Angriff genommen werden.

Für Diskussionen sorgte ein Bauantrag der Fahrschule Lehner. Es soll ein Fahrschulgebäude in Eggenfelden errichtet werden, in dem, neben dem gewerblichen Bereich, auch zwei Wohneinheiten vorgesehen sind. Gemäß dem aufgestellten Bebauungsplan ist in diesem Bereich Wohnen nicht grundsätzlich möglich. Abhängig von den diversen Bebauungsplänen in Eggenfelden, wird meist nur eine Wohneinheit, als Betriebsleiterwohnung, erlaubt. Fraktionssprecher Wilfried Reinisch äußerte keine Bedenken in diesem Fall, da die Schaffung einer Hausmeister-/Betriebsleiterwohnung eben auch bei anderen Gewerbegebieten der Stadt praktiziert werde. Nach Erörterung alles Fakten und einer Erklärung des Vorhabens durch den Inhaber Andreas Lehner, beschloss der Bauausschuss einstimmig, der Errichtung des Fahrschulgebäudes mit Hausmeisterwohnung und Umwandlung der restlichen Fläche in einen gewerblichen Bereich wie z.B. Büros, Sozialräumen, Sanitärräume für die Mitarbeiter, zuzustimmen. Es sei erfreulich, dass die Firma Lehner trotz der schwierigen Zeiten durch Corona am Standort Eggenfelden investieren will und dies müsse unterstützt werden, stimmten alle überein.

Keine Zustimmung, und zwar des gesamten Bauausschusses, fand ein Antrag auf Neubau eines Mobilfunkmastens bei Tiefstadt. Grundsätzlich habe man hier zwar keinen Einfluss auf die Standortentscheidung, aber es sei wichtig, hier eine klare Position zu beziehen. Es wurde kein Bedarf für einen Masten speziell an dieser Stelle gesehen, da in diesem Bereich die Mobilfunkverbindungen gut sei. Zudem befinden sich Wohngebäude in nächster Nähe und es müsse auf die Belange der Anwohner Rücksicht genommen werden. Diese hatten bereits negative Stellungnahmen beim Bauamt eingereicht.

Weniger Flächenverbrauch ist ein Ziel der neu überarbeiteten bayerischen Bauordnung. Danach reichen künftig 40 Prozent der Wandhöhe eines Gebäudes als Abstandsfläche zum Nachbarn aus. Allerdings können Kommunen eine abweichende Satzung beschließen. Da dieser geringere Abstand eher in Großstädten sinnvoll anzuwenden sei und Platz in unserer ländlichen Region Lebensqualität bedeute, fand der Erlass einer Abstandsflächensatzung für einige Gebiete in der Stadt einstimmige Zustimmung. Damit wird der bisherige Status für Baugenehmigungen beibehalten.