Ortsverband Eisingen

Jahreswechsel 2020/2021

Neuerungen ab 2021

Mit dem Start ins Jahr 2021 ändert sich beim Thema Finanzen und für Verbraucher einiges.

Hier sehen Sie wesentliche Änderungen.

Mehrwertsteuer-Sätze:                                                                                                                             Von Januar 2021 an gilt wieder ein Regelsteuersatz von 19% (von Juli bis Dezember 2020: 16%) und ein ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7% (von Juli bis Dezember 2020: 5%).

Soli-Zuschlag:                                                                                                                                                 Der Solidaritätszuschlag wird Anfang 2021 abgeschafft – zumindest für rund 90% der Zahler. Für weitere 6,5% der Bürger entfällt er zumindest teilweise.

Grundrente:                                                                                                                                                     Zum 1. Januar 2021 kommt die Grundrente. Allerdings kann es zu Verzögerungen bei der Auszahlung kommen. Die Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Bezügen müssen, wenn sie einen Zuschlag erhalten wollen, mindestens 33 Jahre Beiträge eingezahlt haben. Die Anspruchsberechtigten brauchen die Grundrente nicht zu beantragen - sie kommt automatisch. Das ist der Fall, sobald Rentenversicherung und Finanzbehörden die Einkommensverhältnisse abgeglichen haben. 

Zusatzbeitrag:                                                                                                                                                   Die Krankenkassen erhöhen im kommenden Jahr die Zusatzbeiträge. Ob dies Anfang oder Mitte 2021 erfolgt, ist noch offen. Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte auf 1,3% steigen. Die konkrete Höhe des Zusatzbeitrags legen die Kassen dann aber jeweils selbst für ihre Mitglieder fest, sie können dabei vom Durchschnitt abweichen. Wer die Kasse wechselt, kann daher mitunter viel Geld sparen.

CO2-Abgabe:                                                                                                                                                 2021 wird in Deutschland ein CO2-Preis für den Klimaschutz eingeführt. Autofahrer müssen daher beim Tanken mehr Geld auf den Tisch legen, denn: Benzin und Diesel werden teurer. Ziel des neuen Gesetzes ist es, fossile Brenn- und Kraftstoffe weniger attraktiv zu machen. Verbraucher sollen motiviert werden, klimafreundlichere Alternativen zu wählen – und etwa auf E-Autos umsteigen. Der Liter Benzin wird um sieben Cent teurer, der Liter Diesel um acht Cent. Auch die Heizkosten steigen: Einen Preissprung gibt es vor allem bei Heizöl – pro Liter 8 Cent mehr.

Pendler-Pauschale:                                                                                                                                          Die Erhöhung der Entfernungspauschale war bis zuletzt unklar, jetzt ist eine Einigung erzielt worden. Danach bleibt die Pauschale bis zum 20. Kilometer unverändert bei 0,30 Euro; ab dem 21. Kilometer erhöht sich die Pauschale auf 0,35 Euro für die Jahre 2021 bis 2023 - sowie auf 0,38 Euro für die Jahre 2024 bis 2026.

Rundfunkgebühr:                                                                                                                                            Die ursprünglich geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro ist vorerst vom Tisch. Für die Erhöhung hätten alle Landesparlamente bis Ende 2020 zustimmen müssen - doch in Sachsen-Anhalt kommt es gar nicht zur Abstimmung. Die Öffentlich-Rechtlichen möchten nun klagen.

Kindergeld und Kinderfreibetrag:                                                                                                                 Ab Januar 2021 an steigt das Kindergeld von 204 auf 219 Euro für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind erhöht es sich auf 225 Euro, für jedes weitere Kind gibt es 250 Euro. Der Kinderfreibetrag wird für jedes Elternteil von 2.586 auf 2.730 Euro angehoben, der Betreuungsfreibetrag für jedes Elternteil von 1.320 Euro auf 1.464 Euro.

Kinderzuschlag:                                                                                                                                       Familien mit geringem Einkommen können ab dem nächsten Jahr mehr Kinderzuschlag erhalten. Der Maximalbetrag wird zum 1. Januar auf 205 Euro im Monat erhöht. Kinderzuschlag gibt es für Eltern mit niedrigem Einkommen, das nur knapp über Hartz-IV-Niveau liegt. Die Leistung bekommen sie zusätzlich zum Kindergeld. Abhängig von der Bedürftigkeit werden derzeit maximal 185 Euro pro Kind und Monat gezahlt, nach Angaben des Bundesfamilienministeriums für rund 888.000 Kinder in Deutschland.

Hartz-IV-Sätze:                                                                                                                                               Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-Empfänger erhöht sich zum 1. Januar 2021 von 432 auf 446 Euro im Monat. Der Zuwachs fällt höher aus als ursprünglich geplant, aber aus Sicht der Sozialverbände ist das immer noch zu wenig.

  • Für Ehegatten und Lebenspartner im selben Haushalt liegt der Satz ab Januar bei 401 Euro monatlich (ein Plus von 12 Euro). Für weitere Erwachsene bis 24 Jahre sind es künftig 357 Euro, sie bekommen ebenfalls 12 Euro mehr.
  • Für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren steigt der Regelsatz um 45 Euro auf 373 Euro im Monat.
  • Für Kleinkinder bis fünf Jahre sind es ab Januar 283 Euro, für sie gibt es 33 Euro mehr.
  • Die Sechs- bis Dreizehnjährigen bekommen einen Euro mehr, der Regelsatz beträgt damit ab Januar bei 309 Euro.
  • Für den persönlichen Schulbedarf von Kindern und Jugendlichen steigt die Leistung für ein Schuljahr von derzeit 150 Euro auf 154,50 Euro im Jahr 2021.

Mindestlohn:                                                                                                                                                    Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt dann weiter:

  • zum 1. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro
  • zum 1. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro
  • zum 1. Juli 2022 auf brutto 10,45 Euro.

Auf was sich Verbraucher im Jahr 2021 sonst noch einstellen müssen

Weniger Papierkram für Eltern:                                                                                                          Staatliche Finanzhilfen können junge Eltern künftig deutlich einfacher beantragen – ein im Januar 2021 in Kraft tretendes Gesetz macht es möglich. Dann lassen sich Geburtsurkunde, das Elterngeld und das Kindergeld in einem Rutsch online beantragen.

Personalausweis beantragen wird teurer:                                                                                                  Wer einen neuen Personalausweis braucht, muss künftig mehr bezahlen. Die Gebühren für die Ausstellung steigen ab Januar 2021 von 28,80 Euro auf 37 Euro.

Fingerabdruck-Pflicht im Personalausweis:                                                                                               Neue Personalausweise müssen von August 2021 an zwei Fingerabdrücke enthalten. Damit setzt Deutschland europäisches Recht um. Einige Jahre später, ab Mai 2025, gelten neue Vorgaben für Passbilder. Sie müssen dann ausschließlich digital erstellt werden. Pflicht ist außerdem, sie auf sicherem Weg an die Passbehörde zu übermitteln oder gleich vor Ort zu machen. Die Zeiten, in denen man das gedruckte Foto aus dem Automaten oder vom Fotografen mitbringt, sind dann vorbei. Ziel der Neuregelungen ist es, den Ausweis fälschungssicherer zu machen.

Elektronische Abeitsunfähigkeitsbescheinigung:                                                                                    Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen Vertragsärzte erst vom 1. Oktober 2021 an ausstellen und die Daten an die Krankenkassen übermitteln – und nicht bereits ab 1. Januar 2021. Das Bundesgesundheitsministerium stimmte Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach Übergangsregelungen für die eAU zu. Ein Vorteil der elektronischen Variante der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist, dass sie sicherer und schneller dem Arbeitgeber und der Krankenkasse zugestellt werden kann.

Verbot von Einwegplastik:                                                                                                                            Vom 3. Juli 2021 an gilt ein Verkaufsverbot für Trinkhalme, Rührstäbchen für den Kaffee, Einweg-Geschirr aus konventionellem Plastik und aus "Bioplastik" sowie To-go-Becher und Einweg-Behälter aus Styropor. Die EU-weiten Regelungen sollen zu umweltfreundlicheren Produkten führen.

Ausweitung des Pfändungsschutzes:                                                                                                    Verschuldete Verbraucher bekommen vom 1. Dezember 2021 an mehr Möglichkeiten, Geld auf einem so genannten Pfändungsschutzkonto anzusparen. So wird etwa die Frist für die Übertragung von nicht verbrauchten, pfändungsfreien Guthaben von einem Monat auf drei Monate verlängert. Auf diese Weise sollen die Betroffenen höhere Summen ansparen können als bisher. Seit zehn Jahren haben Bankkunden die Möglichkeit, ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Auf dem „P-Konto“ darf ein Guthaben von monatlich knapp 1.200 Euro grundsätzlich nicht gepfändet werden. Das soll auch überschuldeten Verbrauchern die Möglichkeit geben, Zahlungen zu tätigen oder Bargeld abzuheben.
 
Stand: Dezember 2020

Quelle: Ing/CSU