Ortsverband Eisingen

Was bringt das neue Jahr?

Das ändert sich 2020

Anstieg bei den Renten

Zum 1. Juli 2020 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,15 Prozent und in Ostdeutschland um 3,92 Prozent steigen.

Höherer Freibetrag bei Betriebsrenten

Bei Betriebsrenten gilt ab 1. Januar 2020 ein Freibetrag von 159,25 Euro. Neu ist zudem, dass erst ab dieser Höhe und für den übersteigenden Teil Krankenkassen-Beiträge auf die Betriebsrente fällig werden. Zu zahlen ist dann der Beitragssatz der jeweiligen Krankenkasse inklusive Zusatzbeitrag. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts.

Arbeitslosenversicherung

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird befristet bis Ende 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent eines Bruttolohns gesenkt. Die Regelung ist bis 31. Dezember 2022 befristet.

Anstieg des Mindestlohns

zum 1. Januar 2020 wird der Mindestlohn erneut angehoben – von derzeit 9,19 Euro pro Arbeitsstunde auf 9,35 Euro.

Mindestlohn für Azubis

Auszubildende sollen ab dem 1. Januar 2020 mindestens 515 Euro im Monat verdienen. Die Mindestvergütung soll bis zum Jahr 2023 Schritt für Schritt auf bis zu 620 Euro angehoben werden und gilt überall dort, wo es keine tarifvertragliche Regelung gibt.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz

Hygiene-Produkte wie Tampons und Damenbinden werden bald günstiger. Für sie soll künftig der ermäßigte Mehrwertsteuersatz gelten. Auch die Mehrwertsteuer für elektronische Zeitungen, Zeitschriften und Bücher soll sinken.

Erhöhte Verpflegungspauschale

Berufstätige, die mehr als acht Stunden beruflich auswärtig tätig sind, können ab 2020 eine höhere Verpflegungskostenpauschale geltend machen. Künftig sind es 14 Euro statt wie zuvor 12 Euro. Dies gilt auch bei mehrtägigen Reisen für den An- und Abreisetag. Bei einer Abwesenheit von mindestens 24 Stunden erhöht sich der Satz auf 28 Euro.

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Fachkräfte aus Drittstaaten sollen ab 1. März 2020 leichter in Deutschland arbeiten können. Dann tritt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Voraussetzung ist, dass sie beruflich qualifiziert sind, einen Arbeitsplatz vorweisen können und über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Das kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für Berufsabschlüsse gelten, die in Deutschland nur zum Teil anerkannt sind.

Qualifizierte Menschen, die auf der Suche nach einem Arbeits- oder Ausbildungsplatz sind, dürfen bei entsprechenden Schulabschlüssen und Deutschkenntnissen für sechs Monate einreisen. Die Bedingung: Sie müssen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten.

Renten- und Arbeitslosenversicherung

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt 2020 im Westen von 6.700 auf 6.900 Euro Brutto-Monatseinkommen (neuer Jahreswert: 82.800 Euro), im Osten von 6.150 auf 6.450 Euro (Jahreswert: 77.400 Euro). Sozialbeiträge werden nur auf Einkommen bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze erhoben, darüber liegende Einkünfte sind somit beitragsfrei.

Kranken- und Pflegeversicherung

Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung gibt es 2020 einen Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze. Sie steigt von derzeit 4.537,50 auf 4.687,50 Euro Monatseinkommen (Jahreswert: 56.250 Euro). Hier gilt für ganz Deutschland ein einheitlicher Wert. Die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt von 5.062,50 auf 5.212,50 Euro (Jahreswert: 62.550 Euro). Wer mit seinem Einkommen über der Pflichtgrenze liegt, kann sich statt in einer gesetzlichen Krankenkasse auch in einer privaten Kasse versichern. Für alle, deren Einkommen unter den jeweiligen Grenzwerten liegt, ändert sich durch deren Anhebung nichts.

Erhöhte steuerliche Freigrenzen

Das sächliche Existenzminimum erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar auf 9.408 Euro, für Ehepaare auf 15.540 und für Kinder auf 5.004 Euro. Der steuerliche Freibetrag steigt für Alleinstehende auf 9.408 Euro, für Ehepaare auf 18.816 Euro und für Kinder auf 5.172 Euro. Auf diesen Teil des Einkommens muss keine Einkommensteuer gezahlt werden.

Kassenbon-Pflicht

Grundlage ist das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Demnach muss jeder Käufer einen steuerlich nachprüfbaren Beleg erhalten. Bei Verstoß droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro. Verkäufer auf Volksfesten oder Sportveranstaltungen können sich auf Antrag beim Finanzamt von der Bon-Pflicht befreien lassen.

Gleichzeitig ist ab dem 2. Januar 2020 die Verwendung von Bisphenol A als Farbentwickler in Thermopapier von Bonrollen aus Gründen des Gesundheitsschutzes verboten.

Porto für internationale Sendungen

Das Porto für eine Postkarte kostet künftig 0,95 Euro (statt 0,90 Euro), für einen Standardbrief müssen Kunden künftig 1,10 Euro, für einen Kompaktbrief 1,70 Euro bezahlen. Das sind jeweils 20 Cent mehr als bisher.

Masern- Impfpflicht

Zum besseren Schutz vor Masern hat der Bundestag ein Gesetz für eine Impfpflicht beschlossen. Es soll zum 1. März 2020 in Kraft treten. Eltern müssen dann vor der Aufnahme ihrer Kinder in Kitas oder Schulen nachweisen, dass diese geimpft sind.

Patienten

Bei akuten Gesundheitsproblemen und der Suche nach Arztterminen können Kassenpatienten ab 1. Januar zum Telefon greifen: Die bisher außerhalb der Praxiszeiten zu nutzende Nummer 116 117 startet als Rund-um-die-Uhr-Service. Patienten sollen eine erste Einschätzung bekommen, wie dringlich sie behandelt werden müssen - und in eine Praxis oder eine Klinik weitergelotst werden. Verzahnt werden soll dies mit bestehenden Servicestellen, die freie Termine vermitteln.

Gesundheits-Apps

Patienten sollen bestimmte Gesundheits-Apps fürs Handy als ärztliche Verschreibung von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Dabei geht es etwa um Anwendungen, die beim regelmäßigen Einnehmen von Medikamenten helfen. Das Gesetz soll im Januar 2020 in Kraft treten.

Bahn

Bahntickets im Fernverkehr sollen günstiger werden - die Mehrwertsteuer soll von 19 auf 7 Prozent sinken. Die Bahn hat schon angekündigt, die Mehrwertsteuer-Senkung an die Kunden weiterzugeben.

Fliegen

Die Steuern auf Flugtickets sollen zum April 2020 steigen. Die Luftverkehrsteuer für Flüge im Inland und in EU-Staaten wird um mehr als 5 Euro auf 13,03 Euro pro Ticket, für längere Flüge bis 6000 Kilometer um knapp 10 Euro auf 33,01 Euro angehoben. Bei noch weiteren Flügen sollen 59,43 Euro fällig werden.

 

CSU- Ortsverband Eisingen: Marco Pfrang

Verwendete Quellen: t-online, Nachrichtenagenturen: dpa, Reuters, AFP